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COVID-19: 2.112 neue Fälle in Brandenburg

- Erschienen am 29.12.2021 - Pressemitteilung 721/2021

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 2.112 erhöht. So sind insgesamt 239.301 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 29.12.2021, 00:00 Uhr, Quellen: http://corona.rki.de). In Brandenburg sind ungefähr 192.800 Menschen von ihrer COVID-19-Erkrankung genesen. So liegt die Zahl der Infizierten und Erkrankten aktuell bei geschätzt rund 41.900 (Vorwoche: rund 49.200).

Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz und Auslastung Intensivbetten

Aktuell werden 728 Personen mit einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt, davon befinden sich 185 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 147 beatmet werden (Stand 28.12.2021, Quelle: IVENA). Die landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz beträgt 3,32. Der Anteil der intensivpflichtigen COVID-19-Patienten an der Zahl der aktuell tatsächlich betreibbaren Intensivbetten (ITS) liegt landesweit bei 25,1 Prozent.

  Schwellenwerte
Landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz bis 3 über 3 über 6 über 9
Aktueller Wert
(Stand: 29.12.21)
  3,32    
Die Hospitalisierungsinzidenz weist die hospitalisierten COVID-19-Fälle unter den in den letzten 7 Tagen gemeldeten Fällen bezogen auf 100.000 Menschen aus

 

    Warnwert Alarmwert
Anteil COVID-19 an landesweit tatsächlich betreibbaren Intensivbetten bis 10 %
mit COVID-19-Patienten belegte ITS-Betten
10 bis 20 %
mit COVID-19-Patienten belegte ITS-Betten
mehr als 20 %
mit COVID-19-Patienten belegte ITS-Betten
Aktueller Wert
(Stand: 28.12.21)
    25,1 %
Datenquelle für die Berechnung der tatsächlich betreibbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten ist IVENA eHealth, wo Brandenburger Krankenhäuser tägliche Eintragungen vornehmen

Sieben-Tage-Inzidenz

Die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 363,8 Neuinfektionen innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner (Vortag: 384,9; Vorwoche: 552,3).

Indikator   Warnwert Alarmwert Hotspot-Region
Sieben-Tage-Inzidenz kleiner 100 100 bis 200 über 200 über 750
Dieser bekannte Indikator ist bei der Bewertung der Corona-Lage auf kommunaler Ebene zugrunde zu legen, um in verfassungsrechtlich gebotener Weise auf regionale und lokale Infektionsgeschehen angemessen reagieren zu können.

Sieben-Tage-Inzidenz der Landkreise und kreisfreien Städte

Landkreis / kreisfreie Stadt

   

29.12.

   

28.12.

   

27.12.

Feiertag   

26.12.

Feiertag   

25.12.

   

24.12.

   

23.12.

   

22.12.

   

21.12.

   

20.12.

Barnim

308,5

293,6

289,3

318,1

352,8

426,5

451,6

447,3

455,3

557,8

Brandenburg a. d. H.

348,4

530,3

538,6

538,6

538,6

695,4

756,5

792,6

759,3

774,6

Cottbus

828,8

812,6

732,6

806,5

1.026,4

1.056,8

1.087,2

1.122,7

1148,0

1.201,7

Dahme-Spreewald

294,8

367,0

425,2

459,3

450,0

542,9

575,8

583,3

612,2

612,2

Elbe-Elster

526,3

593,6

579,7

590,6

692,5

723,2

741,9

772,6

823,1

829,0

Frankfurt (Oder)

345,5

412,2

447,3

449,0

489,3

501,6

549,0

608,6

649,0

620,9

Havelland

244,7

248,9

276,3

273,8

307,8

298,7

290,2

327,9

352,8

414,1

Märkisch-Oderland

233,8

278,9

308,8

297,2

350,9

415,3

454,4

495,4

522,8

488,3

Oberhavel

258,1

273,5

308,5

308,5

308,5

336,1

360,4

371,6

358,5

353,8

Oberspreewald-Lausitz

378,2

457,6

385,6

416,1

515,7

503,7

548,0

520,3

444,7

434,5

Oder-Spree

488,1

523,8

550,0

576,8

626,4

676,1

745,8

789,3

825,0

846,2

Ostprignitz-Ruppin

300,6

337,0

364,3

382,6

439,2

490,9

540,4

529,3

562,7

554,6

Potsdam

252,0

248,7

241,6

241,6

278,9

294,9

292,1

314,6

320,1

320,1

Potsdam-Mittelmark

330,8

287,2

219,8

240,9

282,2

355,6

365,2

411,6

425,8

461,1

Prignitz

406,1

410,0

416,6

416,6

529,6

590,0

621,6

671,5

738,5

746,4

Spree-Neiße

739,8

662,8

755,7

699,0

807,0

919,4

857,4

853,0

942,4

923,8

Teltow-Fläming

368,4

410,9

398,1

404,5

443,0

526,9

579,4

634,8

664,5

700,7

Uckermark

308,7

320,5

355,2

355,2

355,2

394,1

407,6

400,0

379,7

367,9

Brandenburg gesamt

363,8

384,9

391,7

402,0

451,0

503,5

528,7

552,3

569,7

585,4

 

Hinweis zu Hotspot-Regionen: In einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt, in der die Sieben-Tage-Inzidenz für drei Tage ununterbrochen den Schwellenwert von 750 überschreitet und zusätzlich landesweit der Anteil der intensivstationär behandelten COVID-19-Patientinnen und Patienten in Bezug auf die tatsächlich verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten den Schwellenwert von mindestens zehn Prozent erreicht, hat die zuständige Behörde die Überschreitung und Erreichung unverzüglich in geeigneter Weise öffentlich bekanntzugeben. Ab dem Tag nach der Bekanntgabe gelten in diesem Landkreis oder dieser kreisfreien Stadt folgende zusätzliche Schutzmaßnahmen: Nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte: In der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur gewichtigen Ausnahmefällen zulässig (dazu zählen zum Beispiel der Besuch von Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partnern sowie von Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten, die Wahrnehmung des Sorge- oder eines gesetzlichen oder gerichtlich angeordneten Umgangsrechts, die Begleitung von Sterbenden und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen, die Inanspruchnahme medizinischer, therapeutischer und pflegerischer Leistungen, die Inanspruchnahme veterinärmedizinischer Leistungen und die Versorgung und Pflege von Tieren, das Aufsuchen der Arbeitsstätte und die Ausübung beruflicher, dienstlicher oder der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben dienender ehrenamtlicher Tätigkeiten). Die nächtliche Ausgangsbeschränkung gilt nicht für vollständig geimpfte Personen, nachweislich genesene Personen sowie Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission ausgesprochen wurde (die gesundheitlichen Gründe sind vor Ort durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original nachzuweisen). Außerdem müssen in Hotspot-Regionen Diskotheken, Clubs und ähnliche Einrichtungen für den Publikumsverkehr schließen, Festivals sind untersagt. Rechtsgrundlage: § 27 Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 23. November 2021

Übersichtstabelle Fallzahlen von COVID-19 in Brandenburg

Landkreis / kreisfreie Stadt

Bestätigte Fälle im 24-h-Vergleich

Zahl bestätigter Fälle

ambulant + stationär kumuliert ab 10. KW 2020

Stand: 29.12., 00:00 Uhr

7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner

7-Tage-Fallzahl Summe der Infektionen in letzten 7 Tagen nach Meldedatum

Sterbefälle

Wohnortprinzip

kumuliert ab 10. KW 2020

(24-h-Vergleich)

Barnim

+146

13.480

308,5

578

306 (+1)

Brandenburg a. d. H.

+0

5.379

348,4

251

119 (+0)

Cottbus/Chóśebuz

+30

13.700

828,8

818

253 (+1)

Dahme-Spreewald

+55

17.146

294,8

511

323 (+0)

Elbe-Elster

+146

16.493

526,3

532

326 (+1)

Frankfurt (Oder)

+45

5.180

345,5

197

147 (+8)

Havelland

+146

12.427

244,7

403

218 (+0)

Märkisch-Oderland

+110

14.813

233,8

461

322 (+0)

Oberhavel

+107

16.556

258,1

553

345 (+0)

Oberspreewald-Lausitz

+110

18.128

378,2

410

328 (+4)

Oder-Spree

+116

18.492

488,1

875

378 (+2)

Ostprignitz-Ruppin

+59

8.183

300,6

297

176 (+0)

Potsdam

+139

13.748

252,0

459

259 (+0)

Potsdam-Mittelmark

+284

16.939

330,8

721

248 (+1)

Prignitz

+124

6.536

406,1

309

183 (+8)

Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa

+223

17.324

739,8

836

266 (+2)

Teltow-Fläming

+152

16.045

368,4

632

258 (+0)

Uckermark

+120

8.732

308,7

365

200 (+0)

Brandenburg gesamt

+2.112

239.301

363,8

9.208

4.655 (+28)

 

COVID-19-Impfungen

In Brandenburg sind 1.702.757 Menschen mindestens einmal geimpft (Impfquote mindestens einmal geimpft: 67,3 Prozent), 1.628.439 Menschen sind vollständig geimpft (Impfquote vollständig geimpft: 64,3 Prozent). Seit Beginn der Impfkampagne wurden in Brandenburg insgesamt 4.017.361 COVID-19-Impfungen verabreicht. Im Vergleich zu den vom RKI im Digitalen Impfquotenmonitoring veröffentlichten Zahlen sind das 16.852 Impfungen mehr als am Vortag und 88.758 mehr als vor einer Woche. Darüber hinaus haben in Brandenburg bislang insgesamt 798.033 Personen eine Auffrischimpfung erhalten (Impfquote Auffrischimpfung: 31,5 Prozent) (Stand: 28.12.2021, Quelle: RKI: Digitales Impfquotenmonitoring zur COVID-19-Impfung).

Sieben-Tage-R-Wert

Die Ansteckungsrate (Reproduktionszahl) mit dem Coronavirus liegt in Brandenburg bei 0,71 (Sieben-Tage-R-Wert, Stand: 28.12.2021). Sie bezeichnet die Anzahl der Personen, die im Durchschnitt von einer infizierten Person angesteckt wird. Wenn der R-Wert um 1 schwankt, stagniert das Infektionsgeschehen. Steigt der R-Wert dauerhaft über 1, nehmen auch die Fallzahlen zu.

Hinweise zu den Fallzahlen und Meldungen

Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden nach Feststellung dem zuständigen Gesundheitsamt vorliegen.  Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Neuinfektionen sind alle mittels PCR bestätigten Infektionsfälle. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Meldesoftware (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.

Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab. Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar.

Meldeverfahren: Das Land Brandenburg leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Robert Koch-Institut (RKI) weiter, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten über die vom RKI zur Verfügung gestellte Meldesoftware SurvNet@RKI bis spätestens 19:00 Uhr an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) gemeldet wurden. Nach einer Plausibilitätsprüfung leitet das LAVG diese Daten bis spätestens 20:00 Uhr an das RKI weiter. Seitens des RKI erfolgen ab 20:00 Uhr weitere Prüfungs- und Auswertungsroutinen anhand eines Regelwerkes. Eine Voraussetzung ist unter anderem das Vorliegen eines positiven PCR-Befundes. Die Daten werden vom RKI einmal täglich jeweils um 0:00 Uhr aktualisiert und veröffentlicht.

Die Berechnung der 7-Tage Inzidenz erfolgt auf Grundlage des tatsächlichen Erkrankungsfalles bzw. bei Nichtvorhandensein des Meldedatums des Infektionsfalles dividiert durch die Anzahl der Einwohner mal 100.000. Neuinfektionsfälle, deren tatsächliches Erkrankungsdatum länger als 7-Tage zurückliegen finden bei der Berechnung der 7-Tage-Inzidenz keine Berücksichtigung. Eine Summation der Neuinfektionen als Rechengrundlage führt leider zu abweichenden Ergebnissen, da diese das tatsächliche Erkrankungsdatum nicht berücksichtigen.

Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht. Aus diesem Grunde wird die Anzahl der Genesenen vom RKI in 100er Schritten gerundet.

Die Zahl der aktuell Erkrankten ergibt sich wie folgt: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle. Da es sich bei der Anzahl der Genesenen um einen Schätzwert handelt, wird die Zahl der aktuell Erkrankten vom RKI in 100er Schritten gerundet.