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Öffentlichen Gesundheitsdienst weiter stärken

- Erschienen am 29.03.2019 - Pressemitteilung 049/2019

Wenn in einer Kita Masern auftreten oder in einer Schule jemand an Windpocken erkrankt, dann kümmern sich die Gesundheitsämter darum, dass sich Infektionskrankheiten nicht weiter ausbreiten. Können wir im Sommer unbeschwert im Badesee schwimmen? Die Wasserqualität kontrollieren die Gesundheitsämter. Funktioniert die Hygiene in Krankenhäusern? Das überprüfen die Gesundheitsämter. Kann ein Kind eingeschult werden? Das prüfen die Gesundheitsämter bei der Schuleingangsuntersuchung. Die Arbeit der Gesundheitsämter ist vielfältig und für die Gesundheit der Bevölkerung von sehr großer Bedeutung. Während die Anforderungen steigen, wird es immer schwieriger, medizinisches Fachpersonal für den Öffentlichen Gesundheitsdienst zu finden.

Gesundheitsministerin Susanna Karawanskij stellte heute in Potsdam gemeinsam mit Dr. Ute Teichert, Direktorin der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen, und Dr. Kristina Böhm, Amtsärztin der Landeshauptstadt Potsdam und Vorstandsmitglied im Landesverband der Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes der Länder Brandenburg und Berlin, im Rahmen einer Pressekonferenz die aktuellen Herausforderungen vor. Vor einem Jahr trat das Land Brandenburg der „Akademie für Öffentliches Gesundheitswesens in Düsseldorf“ bei.

Gesundheitsministerin Susanna Karawanskij sagte: „Die Gesundheitsämter sind eine zentrale Säule für den Schutz der Bevölkerung. Wir brauchen mehr qualifizierte Fachkräfte im Öffentlichen Gesundheitsdienst. Mit dem Beitritt zur Akademie haben wir die Aus- und Weiterbildung der Beschäftigten im Öffentlichen Gesundheitsdienst verbessern können. Außerdem haben wir mit dem neuen Landeshaushalt drei Weiterbildungsstellen im Landesgesundheitsamt geschaffen. Aber die Personalausstattung in den Gesundheitsämtern ist für die steigende Vielzahl der Aufgaben nicht ausreichend. Die Gewinnung von ärztlichem Nachwuchs wird aber immer schwieriger. Das Land setzt sich für eine bessere Vergütung ein. Darüber hinaus müssen wir noch stärker für das Berufsbild in der Öffentlichkeit und besonders bei Medizinstudenten werben.“

Dr. Ute Teichert, Direktorin der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf und Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes, erklärte: „Brandenburg hat mit dem Beitritt zur Akademie für öffentliches Gesundheitswesen den richtigen Weg eingeschlagen, die Qualität der Aus-, Fort- und Weiterbildung der im ÖGD Beschäftigten sicherzustellen. Zentrale Voraussetzung für die Sicherung der Leistungsfähigkeit des ÖGD ist auch eine Bekämpfung des eklatanten Nachwuchsmangels. Deshalb müssen wir die Arbeit im ÖGD attraktiver machen und die finanzielle Benachteiligung der Ärztinnen und Ärzte in den Gesundheitsämtern gegenüber den Ärztinnen und Ärzten in den kommunalen Krankenhäusern beseitigen. Die Verständigung zwischen Marburger Bund und der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände auf die Einbeziehung des ÖGD in einen einheitlichen Ärztetarif ist dafür unabdingbar.“

Dr. Kristina Böhm, Amtsärztin und Leiterin des Bereichs Öffentlicher Gesundheitsdienst der Landeshauptstadt Potsdam sowie Vorstandsmitglied im Verband der Ärzte, sagte: „Der Öffentlichkeit bleibt leider oft verborgen, in welchem Umfang, mit welcher fachlichen Expertise und mit welchem Engagement die Mitarbeitenden des ÖGD tätig werden. Die Arbeit des ÖGD findet eher im Stillen statt und ist vor allem dem Allgemeinwohl verpflichtet. Medienwirksame Ereignisse wie z.B. der Ausbruch einer Infektionskrankheit oder eine Havarie in der Trinkwasserversorgung stellen da nur die Spitze des Eisberges dar. Der ÖGD deckt eine Bandbreite von Tätigkeitsfeldern „von der Wiege (z.B. Familienbegrüßungsdienst) bis zur Bahre (z.B. Kontrolle Leichenschauscheine)“ - vorwiegend als gesetzliche Pflichtaufgaben - ab. Vor diesem Hintergrund wünsche ich mir insbesondere eine andere Wahrnehmungskultur des ÖGD in der Bevölkerung und im politischen Raum, die mit einer entsprechenden Wertschätzung für die geleistete Arbeit einhergeht. Nur so wird es uns gelingen, zukünftig für dieses spannende, vielfältige aber auch anstrengende Tätigkeitsfeld qualifiziertes und motiviertes Personal zu rekrutieren und langfristig zu binden.“

Hintergrund

Der Öffentliche Gesundheitsdienst (kurz: ÖGD) ist neben der ambulanten und stationären Versorgung ein zentraler Bereich des Gesundheitswesens. Der ÖGD nimmt bevölkerungsmedizinische Aufgaben in den Bereichen Gesundheitsvorsorge, Gesundheitsförderung, Krankheitsverhütung und Schaffung gesunder Lebensbedingungen wahr. Die gesetzliche Grundlage bildet das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Brandenburg vom 23. April 2008.

Die Aufgaben werden im Land Brandenburg wahrgenommen von den 18 kommunalen Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte, dem Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit sowie dem Gesundheitsministerium.

Schwerpunkte sind die Gefahrenabwehr (Infektionsschutz, Hygiene, Umweltbezogener Gesundheitsschutz), der Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, Zahnärztlicher Dienst), die Betreuung psychisch Kranker und abhängigkeitskranker Menschen sowie die Vermittlung und Koordinierung von gesundheitlichen Leistungen und Angeboten.

Zu den für die Bevölkerung sichtbaren Aufgaben der Gesundheitsämter zählen zum Beispiel kinderärztliche Untersuchungen, insbesondere die Schuleingangsuntersuchung, zahnmedizinische Gruppenprophylaxe in Kitas und Schulen, Begutachtungen im amtsärztlichen Dienst oder Umgebungsuntersuchungen bei Vorliegen von Infektionskrankheiten in Gemeinschaftseinrichtungen.

Als Vorsitzland der 86. Gesundheitsministerkonferenz 2013 (GMK) hat Brandenburg gemeinsam mit den anderen Ländern die Stärkung des ÖGD zum Schwerpunktthema gemacht. Die Länder haben den Beschluss gefasst, dass Fachpersonal in angemessener Größenordnung im Öffentlichen Gesundheitsdienst vorhanden sein muss, um eine Aufgabenwahrnehmung in der vom Gesetz vorgesehenen Qualität und Quantität zu realisieren. Seither wird die Thematik kontinuierlich weiter verfolgt. Die 89. GMK hat im Jahr 2016 einen Beschluss zu Perspektiven zur Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes gefasst. In diesem Zusammenhang wurde ein neues Leitbild für den ÖGD entwickelt. Auf Länderebene bestehen Bemühungen zur Einführung arztspezifischer tariflicher und besoldungsrechtlicher Regelungen für angestellte und beamtete Ärztinnen und Ärzte im ÖGD in Anlehnung an die Vergütung in Krankenhäusern (TV-Ärzte).