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Bundesrat: Sozialministerin Golze: Arbeitnehmer mit Krankenversicherungsbeiträgen nicht einseitig belasten

- Erschienen am 29.01.2016 - Pressemitteilung 013/2016

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen wieder zu gleichen Teilen Krankenversicherungsbeiträge bezahlen. Das fordert Sozialministerin Diana Golze. Der Bundesrat hat sich heute mit einem entsprechenden Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen zur vollständigen paritätischen Finanzierung von Krankenversicherungsbeiträgen befasst. Der Antrag wurde in die Ausschüsse für Gesundheit, Finanzen sowie Wirtschaft des Bundesrates überwiesen. Diana Golze: „Brandenburg wird sich dort für eine schnelle Beschlussfassung einsetzen. Wir brauchen ein klares Signal an die Bundesregierung. Der wirtschaftliche Aufschwung soll endlich auch bei Normal- und Geringverdienern ankommen. Es ist Zeit, die Arbeitgeber wieder zu gleichen Teilen an der Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge zu beteiligen.“

Der Zusatzbeitrag, der gegenwärtig von den Mitgliedern alleine zu tragen ist, soll gestrichen werden. Dieser wurde seinerzeit eingeführt, um die Lohnnebenkosten zu senken, Arbeitsplätze zu sichern und Arbeitgeber in der Wirtschaftskrise zu entlasten. Diese Argumente sind heute nicht mehr treffend, so die Initiatoren des Antrags. Für die kommenden Jahre rechnen Experten mit weiter steigenden Beiträgen, wobei die Mehrbelastungen ausschließlich von den Mitgliedern bzw. Versicherten getragen werden müssten. Vor diesem Hintergrund ist eine Rückkehr zur vollständigen paritätischen Finanzierung dringend geboten. Genauso wie der allgemeine Beitragssatz soll künftig auch der Zusatzbeitrag zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen werden. In der Folge würde dann auch die gesetzliche Rentenversicherung den hälftigen Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung der Rentnerinnen und Rentner tragen, so die Begründung des Antrages.

Diana Golze: „Es kann nicht sein, dass die Verbesserungen in der Gesundheitsversorgung und damit künftige Ausgabesteigerungen alleine von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern getragen werden müssen. Deshalb ist eine Rückkehr zur vollständigen paritätischen Finanzierung dringend geboten, hier muss die Bundesregierung endlich handeln.“

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag lag für das Jahr 2015 bei 0,9 Prozent, der durchschnittliche Beitragssatz insgesamt bei 15,5 Prozent. Für das Jahr 2016 gehen die Experten des Schätzerkreises aus Bundesversicherungsamt, Bundesgesundheitsministerium und GKV-Spitzenverband von einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent aus. Der durchschnittliche Beitragssatz liegt dann bei 15,7 Prozent.

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Ident-Nr
013/2016
Datum
29.01.2016
Rubrik
Gesundheit