Hauptmenü

Sozialministerin Golze nimmt Ergebnisse der AWO-Aktionswoche „Armutsfalle Alleinerziehend“ entgegen

- Erschienen am 28.06.2017 - Pressemitteilung 090/2017

Alleinerziehende, dass belegen inzwischen viele Studien, sind besonders armutsgefährdet. Für mehr Anerkennung und Unterstützung für diese Elterngruppe setzt sich auch der AWO Bezirksverband Potsdam e.V. ein. Im Mai veranstaltete er eine Aktionswoche zum Thema „Armutsfalle Alleinerziehend“. Die dort erarbeiteten Ergebnisse samt Forderungskatalog nahm Sozial- und Familienministerin Diana Golze heute vor dem Landtag Brandenburg am Fortunaportal in Potsdam entgegen. Golze, die auch die Aktionswoche eröffnet hatte, sagte: „Alleinerziehende leisten Großartiges, um ihren Kindern eine gute Zukunft zu ermöglichen. Oft tragen sie die alleinige Verantwortung für die Erziehung ihrer Kinder. Gleichzeitig sind sie besonderen Belastungen ausgesetzt. So sind Alleinerziehende überdurchschnittlich oft von Arbeitslosigkeit, Teilzeitarbeit oder schlechter Bezahlung betroffen und damit deutlich stärker von Armut bedroht. Alleinerziehende brauchen deshalb dringend mehr Unterstützung.“ In Brandenburg ist jede vierte Familie eine Einelternfamilie mit Kindern unter 18 Jahren.

Die AWO-Aktionswoche fand vom 13. bis zum 19. Mai 2017 unter anderem in Potsdam, Bad Belzig und Rathenow statt. Zu den Forderungen gehören unter anderem: Alleinerziehende verdienen mehr, kostenfreie Bildung und Betreuung von Anfang an, Sozialer Wohnungsbau in allen Quartieren sowie kostenfreier öffentlicher Personennahverkehr bis 18 Jahre (mehr Informationen im Internet unter www.awo-potsdam.de/alleinerziehende).

Ministerin Golze betonte: „Die Anliegen von Alleinerziehenden müssen vor allem auf Bundesebene noch viel stärker berücksichtigt werden. Ein erster wichtiger Schritt zur Sicherung der wirtschaftlichen Situation aller Alleinerziehenden hätte die Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes werden können. Die Chance, dass ab 1. Juli 2017 endlich alle Kinder bis zur Volljährigkeit einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben, wurde aber vertan, da gerade Kinder, die auf SGB-II-Leistungen angewiesen sind oder der alleinerziehende Elternteil weniger als 600 Euro verdient, nach dem neuen Gesetz ausgeschlossen bleiben. Darüber hinaus setzt sich Brandenburg auf Bundesebene weiter dafür ein, dass die Regelsätze für Kinder und Jugendliche im ALG II an ihren tatsächlichen Bedarf angepasst werden. So lange das nicht geschieht, können betroffene Kinder und Jugendliche nicht wirklich am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Auch ein gesundes Aufwachsen mit bestmöglicher Förderung ist für Heranwachsende mit den derzeitigen Regelsätzen nicht möglich.“

Neben den staatlichen Transferleistungen ist für Ministerin Golze ein auskömmliches Einkommen durch eine gute Arbeit der zentrale Schlüssel für eine wirkungsvolle Unterstützung von Alleinerziehenden: „Alleinerziehende haben es bei der Arbeitssuche immer noch schwerer als Eltern aus Paarfamilien oder Frauen und Männer ohne Betreuungsaufgaben, weil Arbeitgeber befürchten, sie seien unflexibel, zeitlich nur eingeschränkt verfügbar und fallen vergleichsweise häufiger aus. Hier sind Arbeitgeber gefordert, ihre Vorbehalte gegenüber Alleinerziehenden abzubauen. Und es gibt viele gute Gründe, auf Alleinerziehende zu setzen. Viele sind gut qualifiziert, hoch motiviert und wahre Organisationstalente.“

Das Brandenburger Arbeitsministerium unterstützt alleinerziehende Arbeitslose unter anderem mit dem Förderprogramm „Integrationsbegleitung für Langzeitarbeitslose und Familienbedarfsgemeinschaften in Brandenburg“. Langzeitarbeitslose sowie Alleinerziehende und Personen aus Paar-Bedarfsgemeinschaften, die nicht erwerbstätig sind, werden mithilfe von Integrationsbegleiterinnen und Integrationsbegleitern sowie individuell passenden Unterstützungsangeboten Schritt für Schritt wieder an Erwerbsarbeit herangeführt. Dabei wird insbesondere auch auf die Situation der Kinder in den betreffenden Familien geachtet. Die individuelle Förderung kann bis zu zwei Jahre dauern. Für das Förderprogramm stehen bis zum Jahr 2020 über 40 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds zur Verfügung.