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Bundesrat: Sozialministerin Golze fordert zügige Rentenangleichung Ost-West

- Erschienen am 28.01.2016 - Pressemitteilung 010/2016

Die Weichen für die vollständige Rentenangleichung Ost-West müssen endlich verbindlich gestellt werden. Das fordert Brandenburgs Sozialministerin Diana Golze. Der Bundesrat wird am morgigen Freitag über einen Antrag der Länder Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg abstimmen, in dem der Bundesregierung erneut angeboten wird, in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe gemeinsam nach Lösungen zu suchen, um die Rentenangleichung endlich voranzubringen. Golze sagte heute in Potsdam: „Die schwarz-rote Bundesregierung hat die Rentenangleichung bis 2020 versprochen. Der aktuelle Rentenversicherungsbericht zeigt aber, dass die Ost-Rente auch im Jahr 2019 noch 6,5 Prozentpunkte unter dem Westniveau liegen wird, wenn die Politik nicht eingreift.“

Golze weiter: „Bereits heute gilt schon: 26 Jahre nach der Wiedervereinigung kann man den Menschen in Ostdeutschland nicht mehr erklären, warum es immer noch zwei unterschiedliche Rentenwerte gibt. Solange wir diese soziale Ungerechtigkeit nicht beseitigt haben, solange es kein einheitliches Rentenrecht für alle Menschen in Deutschland gibt, wird auch der Einheitsprozess nicht abgeschlossen sein.“

Aktuell beträgt der Rentenwert 29,21 Euro für Westdeutschland und 27,05 Euro für Ostdeutschland. Laut „Rentenversicherungsbericht 2015“, den das Bundeskabinett am 16. November 2015 beschlossen hatte, wird der Rentenwert in den ostdeutschen Ländern von derzeit 92,6 Prozent auf 93,5 Prozent des Westrentenwerts im Jahr 2019 ansteigen. Laut Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung soll aber bis zum Jahr 2020 die vollständige Angleichung der Rentenwerte erreicht sein.

Golze betonte: „Bereits im Februar und Juni 2015 hatte der Bundesrat die Bundesregierung gebeten, umgehend eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzusetzen, um gemeinsam Vorschläge zur Vereinheitlichung der Rentenwerte zu erarbeiten. Der Bund hat das Angebot der Länder für eine konstruktive Zusammenarbeit bislang nicht aufgegriffen. Die Länder erneuern ihre Gesprächsbereitschaft zur Zusammenarbeit, um die noch verbleibende Zeit bis 2020 für eine möglichst allen Beteiligten gerecht werdende Lösung aktiv und sinnvoll zu nutzen. Die Bundesregierung darf nicht länger auf Zeit spielen. Die Rentenangleichung ist überfällig und ein wesentlicher und notwendiger Schritt im Prozess des Zusammenwachens von Ost und West. Spätestens 30 Jahre nach der Deutschen Einheit muss für die gleiche Lebensleistung auch die gleiche Rente gezahlt werden, und zwar unabhängig vom Wohnort.“

Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung wurden am 31. Dezember 2014 im Land Brandenburg 872.833 Renten gezahlt.

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Ident-Nr
010/2016
Datum
28.01.2016
Rubrik
Soziales