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Schröter und Karawanskij: Feuerwerk sicher verwenden

Feuerwerksverkauf beginnt am 28. Dezember

- Erschienen am 27.12.2018 - Pressemitteilung 209/2018

Potsdam – Innenminister Karl-Heinz Schröter und Gesundheitsministerin Susanna Karawanskij rufen zur Vorsicht beim Umgang mit Silvesterfeuerwerk auf. „Das Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht ist für viele ein schönes Ereignis, es darf aber nicht zum Albtraum werden. Wer das neue Jahr mit Böllern und Raketen begrüßen will, muss verantwortungsvoll damit umgehen und darf nicht andere und sich selbst in Gefahr bringen“, betonten die Minister heute.

Für den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern gelten strenge Bestimmungen. Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F 2, wie beispielsweise Böller und Raketen, dürfen nicht im Freien oder aus einem Kiosk heraus verkauft werden. Sie dürfen auch nicht an Jugendliche unter 18 Jahre herausgegeben werden. Das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk ist nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. Verboten ist das Böllern aber auch dann in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen, Reet- und Fachwerkhäusern sowie Tankstellen.

Der diesjährige Verkauf von Silvesterfeuerwerk findet am 28., 29. und 31. De­zember statt. An diesen drei Tagen können Böller, Raketen und sogenannte Kanonenschläge (Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2) verkauft wer­den. Der Verkauf ist nur innerhalb von Verkaufsräumen und unter Aufsicht erlaubt. Beim Kauf sollte immer darauf geachtet werden, dass die Feuerwerkskörper mit dem CE-Zeichen und einer Registrierungsnummer (beispielsweise 0589-F2-0001) gekennzeichnet sind.

Gesundheitsministerin Karawanskij erklärte: „Der Jahreswechsel ist ein schöner Anlass, es mal richtig krachen zu lassen. Und ‚in‘ sind diejenigen, die dies mit Verstand tun, nur zugelassenes Knallzeug verwenden und sich nicht zum Selberbasteln verführen lassen.“ Innenminister Schröter warnte vor dem Kauf nicht zugelassener Feuerwerkskörper. „Bei illegaler Pyrotechnik gilt: Finger weg, sonst Finger weg. Auch zugelassenes Feuerwerk bitte nur mit aller Vorsicht zünden. Keine Party ist es wert, am Ende mit Verbrennungen oder Schlimmerem da zu stehen“, sagte der Minister. Im Übrigen seien Einfuhr und Handel mit nicht zugelassener Pyrotechnik in Deutschland verboten und können bei Zuwiderhandlung als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet werden.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucher­schutz und Gesundheit werden auch in diesem Jahr landesweit umfangreich beim Verkauf von Pyrotechnik kontrollieren. Festgestellte Verstöße im Zusammenhang mit dem Verkauf von Pyrotechnik, wie der Verkauf von illegalem Feuerwerk, die Überschreitung von Lagermengen oder der Verkauf an Jugendliche unter 18 Jahren werden als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat verfolgt.

 

Wichtige Hinweise beim Umgang mit den Feuerwerkskörpern:

Wer Feuerwerkskörper kauft, muss auch für die sichere Lagerung sorgen. Niemals den gesamten Vorrat an Feuerwerkskörpern in einem Behälter aufbewahren und auf keinen Fall Anzündmittel und Feuerwerkskörper zusammen lagern. Besonders vor Kindern muss das Feuerwerk sicher sein.

  • Rechtzeitig sämtliche Fenster, Dachluken, Balkontüren und Garagentore schließen.
  • Brennbare Gegenstände vom Balkon oder vom Haus entfernen.
  • Nur geprüfte Feuerwerkskörper der Kategorien F1 und F2 verwenden.
  • Vor dem Abbrennen des Feuerwerks die Gebrauchsanweisung lesen und beachten.
  • Feuerwerk nicht in der Nähe von Tankstellen, Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen, Fachwerkhäusern und Gebäuden zünden, die mit Reet gedeckt sind.
  • Für den Notfall Löschmittel bereithalten (Eimer Wasser, besser Feuer­löscher).
  • Feuerwerk (mit Ausnahme von Tischfeuerwerk) nur im Freien zünden, niemals innerhalb geschlossener Räume.
  • Beim Abbrennen von Tischfeuerwerk bedenken, dass Silvesterdekoration in der Regel brennbar ist.
  • Feuerwerkskörper nicht in der Hand behalten, sondern auf den Boden legen und dann zünden.
  • Raketen senkrecht in Getränkekästen mit leeren Glasflaschen oder Ähnliches stellen und so ausrichten, dass sie nicht auf benachbarte Gebäude, Menschen oder Tiere zielen.
  • Niemals versuchen, „Fehlzünder“ ein zweites Mal anzuzünden.
  • Niemals eigene Böller basteln, Feuerwerkskörper manipulieren oder illegale Böller verwenden.
  • Schützen Sie sich insbesondere auf öffentlichen Plätzen gegen schädliche Lärmeinwirkungen (Knalltraumata) durch Ohrstöpsel.

 

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Ident-Nr
209/2018
Datum
27.12.2018