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Sozialversicherungswahlen 2017: Sozialministerin Diana Golze ruft zur Beteiligung an der Sozialwahl auf

- Erschienen am 26.05.2017 - Pressemitteilung 072/2017

Sozialministerin Diana Golze ruft alle wahlberechtigten Brandenburgerinnen und Brandenburger auf, sich an der Sozialwahl 2017 zu beteiligen. Diana Golze: „Wer wählt, entscheidet mit über die Zusammensetzung der Verwaltungsräte der Krankenkassen und der Vertreterversammlungen der Rentenversicherungsträger und der Unfallversicherungsträger. Die Brandenburgerinnen und Brandenburger können also darüber mitentscheiden, wer bei den Sozialversicherungsträgern ihre Interessen vertritt und wofür beispielsweise die Mittel ausgegeben werden. Ich empfehle: Nutzen Sie die Chance der politischen Teilhabe und machen Sie von Ihrem Mitbestimmungsrecht Gebrauch.“

Durch die Stimmabgabe bei der Sozialwahl haben die Versicherten und Rentnerinnen und Rentner alle sechs Jahre die Möglichkeit, auf die Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane – das sind die Parlamente der Sozialversicherungsträger – Einfluss zu nehmen. Bei der Sozialwahl wählen die Versicherten und Rentnerinnen und Rentner ihre Vertreterinnen und Vertreter in diese Parlamente, die dann alle Grundsatzentscheidungen bei den Sozialversicherungsträgern treffen. So bestimmen sie neben der Satzung und den Finanzangelegenheiten auch, welche Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen gefördert bzw. übernommen werden sollen. Bei den Krankenkassen haben sie Einfluss darauf, welche Zusatzleistungen für Versicherte erbracht und ob Zusatzbeiträge erhoben werden sollen.

Die Wahlunterlagen für die Briefwahl wurden bundesweit an insgesamt 51 Millionen Wahlberechtigte verschickt, darunter an rund 1,7 Millionen Brandenburgerinnen und Brandenburger. Sie entscheiden darüber, wer bei der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Saarland sowie den Ersatzkassen BARMER, TK, DAK-Gesundheit, KKH und hkk das Sagen hat.

Die Sozialwahl ist eine reine Briefwahl. Die Wahlunterlagen wurden seit dem 25. April per Post an alle wahlberechtigten Versicherten und Rentnerinnen und Rentner zugestellt. Stichtag ist der 31. Mai 2017. Das bedeutet, dass die ausgefüllten Wahlunterlagen im „roten Wahlbrief“ spätestens an diesem Tag beim Versicherungsträger eingegangen sein müssen. Der Versand des „roten Wahlbriefes“ an die Versicherungsträger ist portofrei. Diejenigen, die von verschiedenen Versicherungsträgern Wahlunterlagen erhalten haben, können mehrfach wählen. Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.sozialwahl.de.