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Behandlung von COVID-19-Patienten: Gesundheitsministerium reaktiviert Regelung von Freihaltekapazitäten in Krankenhäusern

- Erschienen am 26.03.2021 - Pressemitteilung 192/2021

Angesichts wieder deutlich steigender Corona-Infektionszahlen reaktiviert das Gesundheitsministerium die Allgemeinverfügung zur Regelung von Freihaltekapazitäten in Krankenhäusern. Ab dem 29. März 2021 müssen die Krankenhäuser in Brandenburg für die Versorgung von COVID-19-Patienten wieder mindestens 20 Prozent der tatsächlich betreibbaren Betten auf den Normalstationen und 30 Prozent der intensivmedizinischen Betten mit Beatmungsmöglichkeit freihalten. Diese Regelung trat zuletzt am 9. Januar 2021 in Kraft. Seitdem 12. Februar 2021 ist sie befristet ausgesetzt.

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Wir sind in der dritten Welle. Die Infektionszahlen steigen schnell an. Und damit müssen wir uns auch auf eine spürbare Zunahme von Patientinnen und Patienten, die stationär versorgt werden müssen, vorbereiten. Die kommenden Wochen werden für alle Beschäftigten in Krankenhäusern und im medizinischen Bereich erneut äußerst herausfordernd und belastend. Ich appelliere eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, die Abstands- und Hygienemaßnahmen auch weiterhin einzuhalten und Kontakte stark einzuschränken. Wir erwarten, dass das Durchschnittsalter der Intensivpatienten sinkt und sie länger behandelt werden müssen.“

Alle Krankenhäuser im Land Brandenburg sind verpflichtet, COVID-19-Patientinnen und -Patienten aufzunehmen und zu behandeln. Für die Aufnahme und Behandlung von an COVID-19 erkrankten Patientinnen und Patienten ist jedes Krankenhaus verpflichtet, Bettenkapazitäten vorzuhalten. Zur Steuerung der Behandlung haben Krankenhäuser der Schwerpunktversorgung in ihrem jeweiligen Versorgungsgebiet gemeinsam mit den Integrierten Regionalleitstellen (IRLS) des Landes die Koordinierung für die Patientenverlegung sowie die Bettensteuerung wieder zu übernehmen; es gibt fünf regionale Kooperationsverbünde.

Krankenhäuser dürfen planbare Aufnahmen, Operationen und Eingriffe unter der Voraussetzung durchführen, dass die festgelegten Freihaltekapazitäten eingehalten werden.

Aktuell werden 412 Personen wegen einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt, davon befinden sich 110 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 86 beatmet werden. Vor zwei Wochen waren es insgesamt 321.