Hauptmenü

Ministerin Nonnemacher: Corona-Tests zielgerichtet und nach RKI-Kriterien durchführen

- Erschienen am 26.03.2020 - Pressemitteilung 085/2020

„Es ist ganz wichtig, dass symptomatische Personen, die bestimmte Kriterien erfüllen, prioritär getestet werden, um bei diesen rasch die erforderlichen Isolations-Maßnahmen einzuleiten“, stellt Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher heute klar, da viele Bürgerinnen und Bürger sich nach Test-Möglichkeiten erkundigen. Wer in der Allgemeinbevölkerung keine Symptome hat, muss auch nicht auf das Coronavirus getestet werden. Das Robert Koch-Institut (RKI) hat die klinisch-epidemiologischen Kriterien zur Verdachtsabklärung und Maßnahmen überarbeitet und in dieser Woche aktualisiert herausgegeben.

In Brandenburg gibt es mittlerweile sieben Labor-Standorte mit einer Analysekapazität von über 1.700 Tests pro Tag. Außerdem sind bereits 46 Abklärungsstellen eingerichtet, weitere acht sind in Planung (Stand: 24.03.). Der Interministeriellen Koordinierungsstabs Coronavirus arbeitet mit Hochdruck daran, die Testkapazitäten weiter auszubauen.

Am heutigen Donnerstag hat der Technologiekonzern Bosch mitgeteilt, einen Coronavirus-Schnelltest unter anderem für Krankenhäuser und Arztpraxen entwickelt zu haben. Ministerin Nonnemacher: „Solch ein Schnelltest wäre im Kampf gegen das Coronavirus ein wirklich großer Vorteil. Allerdings muss erst eine Zulassung erfolgen.“ Laut Bosch soll das vollautomatische Verfahren zum Nachweis von Virenerbgut von der Entnahme der Probe bis zum Ergebnis weniger als zweieinhalb Stunden brauchen.

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat in dieser Woche seine Kriterien zur Verdachtsabklärung angepasst. Danach sollen nur Personen mit Symptomen auf das Coronavirus getestet werden, insbesondere solche, die zu einer Risikogruppe gehören. Zu den Fällen, die weiterhin labordiagnostisch abgeklärt werden, gehören Personen mit akuten respiratorischen Symptomen, die in den vergangenen 14 Tagen Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall hatten. Der Aufenthalt in einem Risikogebiet spielt dabei keine Rolle mehr. Zudem soll ein Test erfolgen, wenn es klinische oder radiologische Hinweise auf eine virale Pneumonie gibt, die im Zusammenhang mit einer Häufung von Pneumonien in Pflegeeinrichtung oder Krankenhaus steht. In den Empfehlungen werden jetzt auch Beschäftigte in Arztpraxen, im Pflegebereich und Krankenhaus besonders berücksichtigt. Dort Tätige müssen bei akuten respiratorischen Symptomen auf das SARS-CoV-2 getestet werden.

Das RKI hat die Orientierungshilfe für Ärzte zur Verdachtsabklärung und Maßnahmen aktualisiert: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Massnahmen_Verdachtsfall_Infografik_DINA3.pdf?__blob=publicationFile

Richtiges Verhalten im Verdachtsfall

Personen, die sich krank fühlen und einen engen Kontakt mit einer Person hatten, bei der das neuartige Virus nachgewiesen wurde, sollen Kontakte zu anderen Personen vermeiden und sich telefonisch an die Hausärztin oder den Hausarzt wenden. An Wochenenden hilft die Telefonnummer 116 117 – die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes - bei der Suche nach einer Ärztin oder einem Arzt.

Patienten, die keine Symptome haben und die Kontakt zu bestätigt Erkrankten hatten, melden sich beim zuständigen Gesundheitsamt.

Reiserückkehrer aus den Risikogebieten ohne Symptome begeben sich in eine freiwillige häusliche Isolation.