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Grüner Strom bewahrt Krankenhäuser und Pflegeheime vor steigenden Energiepreisen

Förderprogramm „Green Care and Hospital“: Gesundheitsministerin Nonnemacher besucht Universitätsklinikum Brandenburg an der Havel und informiert sich über Baumaßnahmen

- Erschienen am 26.02.2024 - Pressemitteilung 029/2024
Ministerin Nonnemacher informierte sich über die Baumaßnahmen des Universitätsklinikums Brandenburg an der Havel

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sind ressourcen-intensive Großverbraucher, die viel Energie benötigen. Steigende Energiepreise setzen sie wirtschaftlich unter Druck. Aus diesem Grund unterstützt die Landesregierung mit dem Soforthilfeprogramm „Green Care and Hospital“ sie dabei, in Erneuerbare Energien und Energiesparmaßnahmen zu investieren. Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher besuchte heute das Universitätsklinikum Brandenburg an der Havel und informierte sich über die Umsetzung des Programms. Das Universitätsklinikum hat daraus rund 1,2 Millionen Euro für energetische Maßnahmen erhalten. Mit dem Geld wird derzeit eine weitere Photovoltaikanlage installiert, in die Wärmeisolierung investiert und alte Leuchtmittel mit LED-Leuchtmittel ersetzt.

Mit dem Soforthilfeprogramm „Green Care and Hospital“ unterstützt das Land Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe zur Abmilderung der Folgen der Energiekrise zusätzlich dabei, ihre Energieversorgung nachhaltig umzustellen – zum Beispiel mit einer energetischen Gebäudesanierung. Aus dem „Brandenburg-Paket“ sollen dafür in den Jahren 2023 und voraussichtlich 2024 insgesamt über 60 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Es wurden bereits 189 Anträge mit einem Gesamtvolumen von rund 27 Millionen Euro vom Landesamt für Soziales und Versorgung bewilligt.

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher sagte in Brandenburg an der Havel: „Die Energiekrise hat zu erheblichen Preissteigerung geführt, die Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen enorm unter Druck gesetzt haben. Sie hat gezeigt, wie wichtig es ist, den Verbrauch fossiler Brennstoffe zurückzufahren und energiesparende Investitionen vorzunehmen. Wir nutzen die Krisensituation deshalb auch als Chance und investieren zusätzlich in den Ausbau von Erneuerbaren Energien. Damit machen wir Krankenhäuser und Einrichtungen der Pflege krisensicher, und leisten gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz. Ich freue mich sehr, dass so viele Einrichtungen diese Förderung nutzen.“

Das Universitätsklinikum Brandenburg an der Havel errichtet mit der Unterstützung des Landes aktuell eine weitere Photovoltaikanlage auf Verwaltungsgebäuden (Haus 8 und Haus 9): 333 Module von je 147 Quadratmetern Größe mit einer Gesamtleistung von 135 kWp werden installiert. Pro Jahr sollen sie ungefähr 100.000 kWh Strom liefern.

Gabriele Wolter, Geschäftsführerin des Universitätsklinikums erklärte: „Wir sind sehr dankbar für die Unterstützung durch das Land und von dem Förderprogrammüberzeugt. Ohne diese Förderung wäre die Umsetzung dieser umweltfreundlichen und nachhaltigen Projekte am Universitätsklinikum Brandenburg an der Havel nicht möglich gewesen. Diese Maßnahmen zeigen auch, wie wir gemeinsam für eine bessere Zukunft arbeiten können – nachhaltiger und für eine zukunftsfähige Gesundheitsversorgung.“

Hintergrund

Die Soforthilfe „Green Care and Hospital“ wird insbesondere für folgende Maßnahmen gewährt:

  • Investitionen an Gebäuden, Gebäudekomplexen oder Grundstücken (zum Beispiel Wärmedämmung, Verschattung, Dachbegrünung, Umstellung der Energie- und Wärmeversorgung auf Fernwärme oder eine auf erneuerbaren Energien basierende Strom- und Wärmeversorgung, Umstellung auf Energiegewinnung zur Selbstversorgung, basierend auf erneuerbaren Energien),
  • Investitionen für weitere Maßnahmen (zum Beispiel Umrüstung auf LED-Technik, Umstellung auf Elektromobilität für Nutzfahrzeuge, PKW und auch andere Fahrzeuge wie E-Bikes/-Lastenräder),
  • Kosten für Beratung, Schulung und Fortbildung von Personal, die ein energieeffizientes Nutzerverhalten zum Gegenstand haben sowie einen sparsamen Energieeinsatz befördern.

Voraussetzung für eine Förderung im Rahmen des Soforthilfeprogramms ist unter anderem, dass die geplanten Maßnahmen zu einer erheblichen Reduzierung des Einsatzes fossiler Energien zur Deckung des Endenergieverbrauchs führen. Außerdem muss die Energieagentur Brandenburg der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH bauliche Maßnahmen prüfen.

Die Billigkeitsrichtlinie ist am 1. Juni 2023 in Kraft getreten. Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Soziales und Versorgung (Link: https://lasv.brandenburg.de/green-care-and-hospital ).