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Vereinbarung zur Finanzierung des klinischen Krebsregisters in Brandenburg unterzeichnet

- Erschienen am 26.02.2016 - Pressemitteilung 025/2016

Die Finanzierung des klinischen Krebsregisters in Brandenburg ist für das erste Halbjahr 2016 gesichert. Das Gesundheitsministerium und die „Klinisches Krebsregister für Brandenburg gGmbH“ haben jetzt gemeinsam mit den gesetzlichen Krankenkassen und dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. jeweils eine entsprechende Vereinbarung für die Förderung bis zum 30. Juni 2016 unterzeichnet. Anfang Juli soll dann das gemeinsame klinische Krebsregister der Länder Berlin und Brandenburg starten. Trägerin des bundesweit einzigen länderübergreifenden Krebsregisters soll die Krebsregister gGmbH werden, die im vergangenen September als Tochtergesellschaft der Landesärztekammer Brandenburg neu gegründet wurde.

Gesundheitsministerin Diana Golze sagte: „Bei der Behandlung von Tumorerkrankungen sind in den vergangen Jahren große Fortschritte erzielt worden. Dank verbesserter Diagnose- und Therapieverfahren haben Krebspatientinnen und -patienten in Deutschland heute überdurchschnittlich gute Überlebenschancen. Diesen medizinischen Erfolg haben wir auch dem Krebsregister zu verdanken. Damit stehen den Ärztinnen und Ärzten umfangreiche Daten zur Verfügung, die ihnen helfen, die Qualität der Krebsbehandlung gezielt zu verbessern. Ich freue mich, dass wir nach 2015 jetzt zum zweiten Mal eine Vereinbarung mit den Kassen abschließen und die Übergangsfinanzierung unseres Krebsregisters weiter sichern konnten. Die nächste große Etappe ist der Start des gemeinsamen Krebsregisters Berlin Brandenburg. Die letzten Vorbereitungen stehen kurz vor dem Abschluss.“

Frank Michalak, Vorstandsvorsitzender der AOK Nordost, sagte für die Arbeitsgemeinschaft der Verbände der gesetzlichen Krankenkassen in Brandenburg: „Bei der Versorgung kranker Menschen kann auf der Grundlage valider Daten mehr Transparenz über Vorsorge- und Behandlungsmöglichkeiten sowie deren Qualität geschaffen werden. Das gilt gerade auch für die Krebsversorgung. Im Sinne ihrer Versicherten sind die Krankenkassen daher an verlässlichen Erkenntnissen über erfolgreiche Behandlungsformen interessiert, die zu einem verbesserten Qualitätsstandard in der onkologischen Versorgung führen. Ein zentrales, klinisches Krebsregister ist deshalb ein wichtiger Baustein in der Krebsversorgung. Gemeinsam mit den Krankenkassen ist gelungen, durch eine flexible finanzielle Lösung die lückenlose Dokumentation bis zum Start des gemeinsamen klinischen Krebsregisters in diesem Jahr zu sichern und die neu gegründete Krebsregister gGmbH zu unterstützen.“

Direktor Volker Leienbach erklärte für den Verband der Privaten Krankenversicherung: „Die Daten aus klinischen Krebsregistern helfen, die Therapie-Qualität im Sinne aller Patienten deutlich zu verbessern. Die Private Krankenversicherung beteiligt sich deshalb aus Überzeugung an der Finanzierung.“

Die Vereinbarungen zur zeitlich befristeten Übergangsfinanzierung des klinischen Krebsregisters im Land Brandenburg unterzeichneten die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek), die Innungskrankenkasse Berlin und Brandenburg (IKK BB), der BKK Landesverband Mitte, die Knappschaft Regionaldirektion Cottbus, die Sozialversicherung für Landwirtschaften, Forsten und Gartenbau sowie der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. jeweils mit dem Gesundheitsministerium des Landes Brandenburg und der Krebsregister gGmbH.

Hintergrund für die Vereinbarung ist das Bundesgesetz zur „Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister“, das 2013 in Kraft trat. Die Länder sind damit verpflichtet, spätestens bis Ende 2017 klinische Krebsregister mit einem vorgegebenen Aufgabenspektrum einzurichten. Brandenburg hat bereits seit 1995 ein flächendeckendes klinisches Krebsregister. Es erfasst alle Daten zur Diagnose, Therapie und Nachsorge von Tumorerkrankungen. Bis 2014 wurde es freiwillig durch die Krankenkassen finanziert. Die neue Rechtsgrundlage erforderte ab 2015 eine Umstellung sowohl der Struktur als auch der Finanzierung des Klinischen Krebsregisters in Brandenburg. Seit 2015 beteiligt sich das Land Brandenburg mit zehn Prozent an den Gesamtkosten.

Ziel der klinischen Krebsregistrierung ist es, durch eine übergreifende und flächendeckende Erfassung von Krebserkrankungen, Erkenntnisse über Diagnose- und Therapieformen sowie über den Verlauf der Erkrankung zu gewinnen. Neben Vorsorge- und Forschungsfragen steht insbesondere eine verbesserte Qualität der Krebsbehandlung für die Versicherten und Patienten im Fokus.

Krebs ist nach Herz-Kreislauf-Erkrankungen die zweithäufigste Todesursache. In Brandenburg erkranken jährlich rund 15.400 Menschen neu an Krebs, etwa 7.800 sterben jedes Jahr an den Krankheitsfolgen. Dank verbesserter Diagnose- und Therapieverfahren überleben inzwischen 59 Prozent der männlichen und 64 Prozent der weiblichen Krebspatienten ihre Krebserkrankung mindestens fünf Jahre. Ende der 1980er Jahre waren es lediglich 27 Prozent aller Männer und 41 Prozent aller Frauen.

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Ident-Nr
025/2016
Datum
26.02.2016
Rubrik
Gesundheit