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Politik setzt Zeichen gegen Gewalt an Frauen

Terre des Femmes-Flagge weht im Innenhof des Landtages

- Erschienen am 25.11.2019 - Presemitteilung 171/2019
Fahnenaktion „Nein zu Gewalt an Frauen – frei leben ohne Gewalt“: Frauenministerin Nonnemacher, Landtagsvizepräsidentin Richstein, Landtagsabgeordnete Gossmann-Reetz und Claudia Sprengel, Sprecherin des Frauenpolitischen Rates Land Brandenburg Foto: MSGIV

Vizepräsidentin Barbara Richstein und Frauenministerin Ursula Nonnemacher haben heute im Innenhof des Landtages Brandenburg gemeinsam mit den frauenpolitischen Sprecherinnen der Fraktionen und dem Frauenpolitischen Rat Brandenburg die Flagge gegen Gewalt an Frauen gehisst. Die Fahne der Frauenorganisation „Terre des Femmes“ mit der Aufschrift „Nein zu Gewalt an Frauen – frei leben ohne Gewalt“ weht anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung der Gewalt an Frauen zum fünften Mal am Landtag.

Vizepräsidentin Barbara Richstein mahnte in ihrer Ansprache: „Die Bedrohung von Frauen durch geschlechtsspezifische Gewalt ist in Deutschland leider noch immer täglich und allgegenwärtig. Mord und gefährliche Körperverletzung sind keine ‚Beziehungstaten‘, sondern schwere Verbrechen. Das muss beim Namen genannt werden. Wenn wir die Flagge hier im Innenhof des Landtages hissen, machen wir deutlich, dass wir den entschlossenen Kampf gegen Gewalt an Frauen in das Parlament geholt haben, dass es uns alle angeht. Es ist notwendig, eine Öffentlichkeit zu schaffen, die Gewalt gegen Frauen ächtet.“

Die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes hat die diesjährige Fahnenaktion unter das Motto „#sexistunbezahlbar – für eine Welt ohne Prostitution“ gestellt. Frauenministerin Ursula Nonnemacher erklärte dazu: „Gewalt gegen Frauen hat viele Formen. Dazu gehören Zwangsprostitution und Frauenhandel. Ein wichtiger Schritt, diese Gewalt wirksam zu bekämpfen ist das ‚Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt‘, das in Deutschland vor knapp zwei Jahren in Kraft getreten ist. Es umfasst Verpflichtungen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, zum Schutz der Opfer und zur Bestrafung der Täter und Täterinnen. Ich bin sehr froh, dass wir die Umsetzung dieser sogenannten Istanbul-Konvention in Brandenburg auch im Koalitionsvertrag fest verankert haben. Das ist ein klares Zeichen dafür, dass wir uns für die betroffenen Frauen und ihre Kinder einsetzen. Wir wollen und müssen sie umfassend schützen und unterstützen. Eine Maßnahme wird sein, die Zufluchts- und Beratungsangebote im Land weiter zu stärken.“

Claudia Sprengel, Sprecherin des Frauenpolitischen Rates Land Brandenburg e. V.: „Um die Unterstützung der von Gewalt betroffenen Frauen zu sichern, bedarf es endlich eines Frauenhaus-finanzierungsgesetzes, welches die Zukunft der Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen in Brandenburg sichert. Es ist nicht akzeptabel, dass die Finanzierung von Frauenschutzeinrichtungen in unserem Land immer noch eine freiwillige Leistung der Kommunen ist, die je nach Finanzlage gewährt wird.“

Das Land Brandenburg hat ein landesweites Netz von Frauenhäusern, Frauenberatungsstellen und Zufluchtswohnungen. 540 Frauen und 690 Kinder fanden 2018 in den 21 Schutzeinrichtungen Zuflucht bei akuter Bedrohung. Zusätzlich ließen sich dort mehr als 3.000 Frauen beraten.

Laut „Lagedarstellung Häusliche Gewalt im Land Brandenburg Jahr 2018“ des Landeskriminalamtes sind weibliche Opfer/Geschädigte am häufigsten von häuslicher Gewalt betroffen. Von den insgesamt 4.361 Opfern beziehungsweise Geschädigten waren 3.131 Frauen – das entspricht einem Anteil von 71,8 Prozent.

Hintergrund:

1999 haben die Vereinten Nationen den 25. November zum „Internationalen Tag zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen“ erklärt. Auslöser war der Fall der drei Schwestern Mirabal, die 1960 in der Dominikanischen Republik wegen ihres politischen Widerstandes gegen den damaligen Diktator Rafael Trujillo von Militärangehörigen verschleppt und ermordet wurden. Die Frauenrechtsorganisation „Terre des Femmes“ ließ am 25. November 2001 zum ersten Mal ihre Fahnen wehen. Der Mut der drei Frauen gilt inzwischen als Symbol für Frauen weltweit, die nötige Kraft zu entwickeln, gegen Unrecht einzutreten.