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Bundesrat: „Schritt in die richtige Richtung“ – Gleichstellungsministerin Nonnemacher begrüßt Beschluss für mehr Teilhabe von Frauen in Führungspositionen

- Erschienen am 25.06.2021 - Pressemitteilung 362/2021

Der Bundesrat hat heute das Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst verabschiedet. Mit dem Gesetz soll ein höherer Frauenanteil in den Vorständen sowohl börsennotierter Unternehmen als auch in Unternehmen mit Bundesbeteiligung und der öffentlichen Verwaltung erreicht werden. Dazu erklärt Gleichstellungsministerin Ursula Nonnemacher:

„Spitzengremien von Wirtschaftsunternehmen werden nach wie vor von Männern dominiert. Darum begrüße ich das Gesetz ausdrücklich als einen Schritt in die richtige Richtung.

Besteht der Vorstand eines börsennotierten Unternehmens aus mehr als drei Mitgliedern, muss er künftig mit mindestens einer Frau besetzt sein. Andere müssen erklären, warum sie keine Frau im Vorstand haben. Für Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes wie der Deutschen Bahn oder Körperschaften des Öffentlichen Rechts wie Krankenkassen soll eine Mindestbeteiligung von Frauen in Vorständen gelten. Das sind vor allem Verbesserungen auf dem Weg zu einer Gleichstellung von Frauen und Männern in der Wirtschaft.

Allerdings handelt es bei dem Gesetz nicht um eine echte Quotenregelung, sondern um eine Mindestbeteiligung, die wiederum nicht alle Unternehmen betrifft. Das ist bedauerlich und zeigt, wie mühsam der Weg zu echter Geschlechtergerechtigkeit ist. Deshalb ist es richtig, dass die Wirkung des Gesetzes genau beobachtet und nachjustiert werden soll.

Besonders hervorheben möchte ich die verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Führungspositionen in der Privatwirtschaft. Denn die Bestellung eines Mitglieds des Geschäftsführungsorgans einer AG, SE oder GmbH kann nun aus Gründen des Mutterschutzes, der Elternzeit, der Pflege von Familienangehörigen oder der Erkrankung vorübergehend ausgesetzt werden.“