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Pflegeberufegesetz / Hartwig-Tiedt: Bund darf Reform der Pflegeausbildung nicht weiter verzögern

- Erschienen am 25.01.2017 - Pressemitteilung 010/2017

Die Reform der Pflegeberufe stockt auf Bundesebene. Im Gesundheitsausschuss des Bundesrates steht deshalb heute ein Antrag der Länder Bremen, Hamburg und Niedersachsen zur Weiterführung des Gesetzgebungsverfahrens zum Pflegeberufegesetz auf der Tagesordnung.

Brandenburgs Sozial- und Gesundheitsstaatssekretärin Almuth Hartwig-Tiedt erklärte dazu heute bei einer Veranstaltung am FamilienCampus LAUSITZ in Schipkau: „Brandenburg befürwortet eine Reform der Pflegeausbildung. Wir brauchen jetzt aber endlich Klarheit, wie die Ausbildung in der Alten-, Gesundheits- und Kranken- sowie der Kinderkrankenpflege künftig tatsächlich erfolgen soll. Der Bund darf diese wichtige Reform nicht weiter verzögern! Der Bedarf an gut ausgebildeten Pflegekräften steigt rasant. Wenn wir mehr Menschen für diesen verantwortungsvollen Beruf begeistern wollen, muss die Pflegeausbildung aufgewertet und die Rahmenbedingungen für die Beschäftigten in der Pflege insgesamt deutlich verbessert werden.“

Bislang muss man sich bereits vor Ausbildungsbeginn entscheiden, ob man später in der Gesundheits- und Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege arbeiten möchte. Ein späterer Wechsel ist wegen der unterschiedlichen Ausbildungsinhalte nur eingeschränkt möglich. Mit dem neuen Pflegeberufegesetz sollen die drei unterschiedlichen Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einer generalistischen Pflegeausbildung zusammengeführt werden. Doch im Juni 2016 hat die Bundesregierung das Gesetzgebungsverfahren angehalten.

Hartwig-Tiedt betonte: „Mit Blick auf die Sicherung der pflegerischen Versorgung besteht bei der Ausbildung von Fachkräften, insbesondere in der Langzeitpflege, dringender Handlungsbedarf. Aufgrund der demografischen Entwicklung haben sich die Anforderungen an die Beschäftigten in allen Berufsfeldern verändert. Deshalb brauchen wir eine, an diesen Anforderungen ausgerichtete, fachlich fundierte gemeinsame Ausbildung. Das erhöht die Flexibilität für die zukünftigen Beschäftigungsmöglichkeiten und fördert das Ansehen des Berufes.“

Hartwig-Tiedt nahm heute an einem Dialogforum an der Altenpflegeschule am FamilienCampus LAUSITZ in Schipkau OT Klettwitz (Kreis Oberspreewald-Lausitz) teil. An diesem Standort werden neben Altenpfleger/innen auch Gesundheits- und Krankenpfleger/innen ausgebildet. In ihrer Begrüßungsrede sagte sie: „Die staatlich anerkannten Pflegeschulen im Land Brandenburg bilden kontinuierlich und mit großen Engagement auf hohem Niveau Fach- und Hilfskräfte in der Pflege aus. Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Fachkräftesicherung. Die Pflegeschulen brauchen aber für die Umstellung der Pflegeausbildung eine angemessene Vorlaufzeit. Wir kritisieren, dass die Bundesregierung bis heute noch keinen Entwurf für die künftige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie für die notwendige Finanzierungsverordnung vorgelegt hat.“

Hintergrund: Das Bundeskabinett hatte bereits vor einem Jahr, am 13. Januar 2016, den Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeberufe beschlossen. Der Bundesrat hat am 26. Februar 2016 seine Stellungnahme zum Gesetzentwurf abgegeben. Am 18. März 2016 erfolgte die erste Lesung im Bundestag. Der Bundestag stimmte vielen Vorschlägen des Bundesrates zu. Die 2. und 3. Lesung im Bundestag war für 9./10. Juni geplant und der 2. Durchgang im Bundesrat sollte am 8. Juli erfolgen. Doch Anfang Juni 2016 teilte die Bundesregierung mit, dass ein Termin für die abschließende Beratung des Gesetzentwurfs noch nicht fest stehe.