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Vereinbarung von Land und Krankenkassen sichert Klinisches Krebsregister in Brandenburg für 2015

- Erschienen am 23.02.2015 - Pressemitteilung 027/2015

Das Gesundheitsministerium und die Krankenkassen haben eine Vereinbarung zur Finanzierung des klinischen Krebsregisters in Brandenburg für 2015 unterschrieben. Notwendig wurde diese Vereinbarung durch das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz, das im Jahr 2013 auf Bundesebene in Kraft trat und zum ersten Mal die klinischen Krebsregister bundeseinheitlich regelt. Brandenburg hat bereits seit 1995 ein flächendeckendes klinisches Krebsregister. Es erfasst alle Daten zur Diagnose, Therapie und Nachsorge von Tumorerkrankungen. Bis 2014 wurde es freiwillig durch die Krankenkassen finanziert. Ab diesem Jahr beteiligt sich das Land Brandenburg mit zehn Prozent an den Gesamtkosten. Gleichzeitig laufen im Gesundheitsministerium die Vorbereitungen für ein zentrales Krebsregister gemeinsam mit dem Nachbarland Berlin, das ab 2016 starten soll.

Gesundheitsministerin Diana Golze sagte: „Bei der Behandlung von Tumorerkrankungen sind in den vergangen Jahren große Fortschritte erzielt worden. Dank verbesserter Diagnose- und Therapieverfahren überleben inzwischen etwa 60 Prozent aller Krebspatientinnen und -patienten ihre Erkrankung mindestens fünf Jahre. Noch vor 20 Jahren waren es lediglich 30 Prozent. Diesen medizinischen Erfolg haben wir auch dem Krebsregister zu verdanken. Damit stehen den Ärztinnen und Ärzten umfangreiche Daten zur Verfügung, die ihnen helfen, die Qualität der Krebsbehandlung gezielt zu verbessern. Die neue Rechtsgrundlage erforderte schon ab 2015 eine Umstellung sowohl der Struktur als auch der Finanzierung des Klinischen Krebsregisters in Brandenburg. Ich freue mich, dass wir diese Vereinbarung mit den Krankenkassen abschließen konnten. Gemeinsam mit dem Land Berlin und den Krankenkassen wollen wir das Krebsregister jetzt weiter entwickeln.“

Frank Michalak, Vorsitzender des Vorstandes der AOK Nordost, sagte für die Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Krankenkassen: „Um für Versicherte und Patienten mehr Transparenz über Krebsvorsorge- und Behandlungsmöglichkeiten sowie deren Qualität zu schaffen, bedarf es valider Daten. Die Krankenkassen sind daher an verlässlichen Erkenntnissen interessiert, die erfolgreiche Therapien durch optimierte Strukturen und bessere Kommunikationswege schaffen – und somit die Überlebenschance krebskranker Menschen erhöhen. Mit der ,Vereinbarung zur Regelung einer Übergangsfinanzierung des Klinischen Krebsregisters in Brandenburg‘ gehen wir gemeinsam jetzt einen wichtigen Schritt im Kampf gegen den Krebs. Wir begrüßen es deshalb sehr, dass alle Akteure gemeinsam am weiteren Aufbau des Krebsregisters Brandenburg arbeiten werden und sich ein länderübergreifenden Krebsregisters Berlin-Brandenburg zum Ziel gemacht haben.“

In Brandenburg erkranken jährlich rund 15.000 Menschen neu an Krebs, etwa 7.500 sterben an den Krankheitsfolgen. Krebsleiden sind nach Herz-Kreislauf-Erkrankungen die zweithäufigste Todesursache in Deutschland.

Ziel der klinischen Krebsregistrierung ist es, durch eine übergreifende und flächendeckende Erfassung von Krebserkrankungen, Erkenntnisse über Diagnose- und Therapieformen sowie über den Verlauf der Erkrankung zu gewinnen. Neben Vorsorge- und Forschungsfragen steht insbesondere eine verbesserte Qualität der Krebsbehandlung für die Versicherten und Patienten im Fokus.

Um die Qualität in der Versorgung von Krebskranken weiter zu verbessern, trat 2013 das Bundesgesetz zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und Krebsregistrierung (KFRG) in Kraft. Das KFRG verpflichtet die Länder, flächendeckende klinische Krebsregister mit einem vorgegebenen Aufgabenspektrum einzurichten. Danach sollen sich klinische Krebsregister auch an der einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung beteiligen, die Versorgung transparent machen, Daten zu Forschungszwecken bereitstellen und die interdisziplinäre, patientenbezogene Zusammenarbeit bei der Krebsbehandlung fördern.

Bis Ende 2017 gilt eine Übergangsphase zur Realisierung des KFRG. In Umsetzung des KFRG wollen die Länder Berlin und Brandenburg zum 1. Januar 2016 ein länderübergreifendes gemeinsames klinisches Krebsregister einrichten.

Die „Vereinbarung zur Regelung einer Übergangsfinanzierung des Klinischen Krebsregisters in Brandenburg“ unterzeichneten die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek), Innungskrankenkasse Brandenburg und Berlin (IKK BB), der BKK Landesverband Mitte, die Knappschaft Regionaldirektion Cottbus, die Sozialversicherung für Landwirtschaften, Forsten und Gartenbau sowie das Gesundheitsministerium des Landes Brandenburg.

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Ident-Nr
027/2015
Datum
23.02.2015
Rubrik
Gesundheit