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Weiterer Fall von Geflügelpest bei Enten in der Uckermark

- Erschienen am 22.02.2021 - Pressemitteilung 116/2021

In einem gewerblichen Nutzgeflügelbestand im Landkreis Uckermark ist der Geflügelpesterreger H5N8 (Vogelgrippe/Geflügelpest) nachgewiesen worden. Auf Anordnung des zuständigen Veterinäramtes wurden insgesamt etwa 18.000 Mastenten getötet und unschädlich beseitigt. Es ist der siebte Fall von Geflügelpest in einem Nutzgeflügelbestand im Land Brandenburg und der dritte im Landkreis Uckermark innerhalb weniger Wochen.

In dem Entenbestand waren erhöhte Verluste aufgetreten. Das Aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N8 wurde vom Landeslabor Berlin Brandenburg festgestellt und vom nationalen Referenzlabor, dem Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt.

Das Veterinäramt des betroffenen Landkreises Uckermark hat die in der Geflügelpest-Verordnung vorgesehenen Schritte angeordnet. Dazu gehören die Einrichtung eines Sperrbezirkes im Radius von mindestens drei Kilometern und eines Beobachtungsgebietes im Radius von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbestand. Die genauen Grenzen der genannten Restriktionsgebiete werden durch das zuständige Veterinäramt festgelegt. Die betroffenen Geflügelhalter werden über die erforderlichen Maßnahmen durch den Landkreis informiert. In den Gebieten gelten unter anderem Beschränkungen für die Geflügelhaltungen, wie etwa das Verbot zum Verbringen von Geflügel und bestimmter tierischer Erzeugnisse sowie die Pflicht zur Aufstallung von Hausgeflügel.

Das Verbraucherschutzministerium appelliert eindringlich an die Geflügelhalter, alle Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten und die seit 13. Dezember 2020 in Risikogebieten geltende Stallpflicht konsequent zu beachten. Die Gefahr eines Eintrages des Geflügelpesterregers in Geflügelhaltungen wird durch das FLI weiterhin als hoch eingeschätzt.