Hauptmenü

Elektronische Gesundheitskarte für Geflüchtete - Land schließt Verträge mit Ärzteschaft – Sozialministerin Golze: Jetzt sind die Kommunen am Zug

- Erschienen am 20.06.2016 - Pressemitteilung 096/2016

Alle notwendigen Voraussetzungen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete im Land Brandenburg sind seitens der Landesregierung erfüllt: Zum heutigen Tag haben Sozialministerin Diana Golze, Dr. med. Hans-Joachim Helming, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB), und Dr. Eberhard Steglich, Vorsitzender des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Land Brandenburg (KZVLB), die Verträge unterzeichnet, mit denen der Umfang sowie die Abrechnung der Leistungen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Brandenburg bei der Behandlungen von Geflüchteten geregelt werden. Damit wird der letzte Baustein zur „Rahmenvereinbarung über die ärztliche Versorgung der im Asylbewerberleistungsgesetz genannten Leistungsberechtigten“, die Golze am 31. März 2016 gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern von gesetzlichen Krankenkassen in Brandenburg unterzeichnet hatte, erfüllt.

Sozialministerin Diana Golze sagte: „Jetzt sind die Landkreise und kreisfreien Städte am Zug. Mit der Rahmenvereinbarung zwischen Land und Kassen sowie den Verträgen mit der Ärzteschaft gibt es kein plausibles Argument mehr, das gegen die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte sprechen könnte. Die Sorge, dass mit der Karte Missbrauch betrieben und dass die Kommunen auf den Kosten sitzen bleiben könnten, ist auch mit den heutigen Verträgen endgültig aufgelöst. Das Land Brandenburg übernimmt sämtliche Kosten, die im Rahmen der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen mit der Gesundheitskarte entstehen. Und alle Beteiligten wissen jetzt ganz genau, welche Behandlungen wie abgerechnet werden. Ich danke ausdrücklich allen Akteurinnen und Akteuren der gesundheitlichen Versorgung, besonders der Ärzteschaft, den Krankenkassen, der Landeskrankenhausgesellschaft und den Apothekerinnen und Apothekern, dass sie die erforderlichen Rahmenbedingungen für dieses wichtige Vorhaben konstruktiv mitgestaltet haben. Die Gesundheitskarte wird das Gesundheitssystem und die für die Gesundheitsversorgung verantwortlichen Kommunen deutlich entlasten.“

Die heute abgeschlossenen Verträge werden jetzt allen Kreisen und kreisfreien Städten zugesandt. Sozialministerin Diana Golze hatte die Landkreise und kreisfreien Städte mit einem Schreiben vom 27. April 2016 gebeten, bis zum 1. Juli 2016 ihre Bereitschaft zur Einführung des Verfahrens der elektronischen Gesundheitskarte für die medizinische Versorgung von Geflüchteten zu erklären. Bislang liegt die Bereiterklärung der Landeshauptstadt Potsdam vor. Andere Kommunen haben ihre Bereitschaft angekündigt. Derzeit sind Kommunen damit befasst – zum Teil unter Beteiligung ihrer Kommunalparlamente – die betreffenden Entscheidungen vorzubereiten. Ziel der Landesregierung ist es, dass alle Brandenburger Kommunen die elektronische Gesundheitskarte einführen.

Dr. med. Hans-Joachim Helming, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg, erklärte: „Dass nun endlich nach langen Bemühungen und Verhandlungen eine vertragliche Lösung gefunden wurde, welche die ohnehin schwierige medizinische Betreuung dieser Menschen wenigstens von einigen bürokratischen Erschwernissen befreit sowie geregelte Leistungs- und Honorierungsbedingungen schafft, ist dem gemeinsamen konstruktiven Willen auf Seiten des Ministeriums und der KVBB zu verdanken. Auch wenn das sehr wichtige Dolmetscherproblem aus Sicht der Ärzteschaft nur suboptimal „gelöst“ wurde, können wir unseren Mitgliedern die Akzeptanz dieser Vereinbarung nur empfehlen. Sie ist gegenüber dem derzeitigen praktisch ungeregelten Zustand eine deutliche Verbesserung und Erleichterung.“

Dr. Eberhard Steglich, Vorsitzender des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Land Brandenburg, betonte: „Die Kassenzahnärztliche Vereinigung des Landes Brandenburg begrüßt die Initiative der Landesregierung zur Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete. Die Zahnärztinnen und Zahnärzte im Land Brandenburg haben in den letzten Monaten ihren Willen zur Gestaltung und zur Hilfe der Integration bewiesen und werden dies auch in der Zukunft tatkräftig unterstützen.“

Die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete wurde inhaltlich intensiv von der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg und vom Apothekerverband Brandenburg begleitet.

Dr. med. Detlef Troppens, Vorsitzender der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg, sagte: „Die Krankenhäuser in Brandenburg befürworten die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete ausdrücklich. Denn für diese Menschen gestaltet sich der Weg zur medizinischen Versorgung bisher bürokratisch und schwierig. Jedem sollte aber ein möglichst barrierefreier Zugang zu medizinischen Leistungen gewährt werden. Mit der Gesundheitskarte können sich Flüchtlinge im Krankheitsfall direkt und ohne Hürden in ärztliche Behandlung begeben. Damit wird aus meiner Sicht ein wichtiger Beitrag dazu geleistet, ihre medizinische Versorgung zu verbessern und darüber hinaus die Kliniken in mehreren Punkten zu entlasten.“

Dr. Andrea Lorenz, Vorsitzende des Apothekerverbandes Brandenburg e.V. ist überzeugt: „Mit der Einführung der Gesundheitskarte für Geflüchtete in Brandenburg wird auch die Arzneimittelversorgung – sowohl für die Geflüchteten als auch für die Apotheken – reibungsloser ablaufen.“

Hintergrund

Das Land Brandenburg will eine elektronische Gesundheitskarte für Geflüchtete flächendeckend einführen. Geflüchtete, die in den brandenburgischen Kommunen leben, sollen die Gesundheitsleistungen, die ihnen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zustehen, ohne bürokratische Hürden direkt in Anspruch nehmen können.

Die elektronische Gesundheitskarte für Geflüchtete, die in einer Kommune auf den Abschluss ihres Asylverfahrens warten, bringt viele Vorteile. Die Geflüchteten können, wie ihre deutschen Nachbarinnen und Nachbarn, Ärztinnen und Ärzte aufsuchen ohne vorher zum Sozialamt der Kreisverwaltung zu gehen, um sich einen Behandlungsschein ausstellen zu lassen. Gleichzeitig sorgt die elektronische Gesundheitskarte dafür, dass sowohl die Behörden als auch die die Ärztinnen und Ärzte erheblich von der bisherigen Bürokratie entlastet werden.

Der Leistungsanspruch richtet sich nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Geflüchtete erhalten deshalb nicht alle medizinischen Leistungen – ein Unterschied zu den gesetzlich Krankenversicherten.

Die Höhe der Kostenerstattung der ärztlichen Leistungen für die Behandlung von Geflüchtete ist vergleichbar mit der Kostenerstattung für die Behandlung von gesetzlich Krankenversicherten.

Die elektronische Gesundheitskarte für Geflüchtete ist befristet, in den meisten Fällen auf drei bis sechs Monate, je nach voraussichtlicher Dauer des Leistungsbezugs nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die elektronische Gesundheitskarte erhalten in den Kommunen nach dem Landesaufnahmegesetz aufgenommene Personen, sofern sie Gesundheitsleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beanspruchen können.

Längstens gilt die elektronische Gesundheitskarte für 15 Monate – nämlich dem Zeitraum zwischen der Erstaufnahme des Asylsuchenden und dem Übergang in das Analog-Leistungssystem ab dem 16. Aufenthaltsmonat. Ab diesem Zeitpunkt sind die gesetzlichen Krankenkassen ohnehin zuständig und es wird eine elektronische Gesundheitskarte ausgegeben (sogenannte Gesundheitsversorgung im Analog-Leistungsbezug).

Nach ihrer Anerkennung erfolgt die Gesundheitsversorgung über die Krankenkassen. Sobald die Geflüchteten über ein eigenes Einkommen verfügen, zahlen sie wie alle anderen Versicherten Krankenkassenbeiträge. Wer einer Beschäftigung nachgeht, zahlt in der Regel mehr in die Krankenversicherung ein, als er kostet. Deshalb ist eine rasche Integration gerade jener Menschen, die bei uns dann auch tatsächlich eine Bleibeperspektive haben, so sinnvoll.

Ein Missbrauch der elektronischen Gesundheitskarte ist nicht zu befürchten: Aus den Bundesländern, die die elektronische Gesundheitskarte bereits eingeführt haben, gibt es bislang keine Hinweise auf einen Missbrauch. Und es werden Vorkehrungen gegen einen möglichen Missbrauch getroffen, etwa durch zeitliche Begrenzung der Gültigkeit der Karte. Jede Kommune hat es damit selbst in der Hand, die Dauer der Karte zu bestimmen.

Jede elektronische Gesundheitskarte enthält Angaben zur Legitimation ihrer Besitzerin bzw. ihres Besitzers: Name, Geburtsdatum und ein Passfoto. So kann in der Arztpraxis sofort erkannt werden, ob die tatsächliche Karten-Besitzerin oder der Besitzer eine Behandlung wünscht. Ein Missbrauch ist insofern weitgehend ausgeschlossen. Im Falle eines Kartenverlustes obliegt die Ausstellung einer Ersatzkarte den Landkreisen und kreisfreien Städten, die dadurch die volle Übersicht behalten.

Da der Bund kein einheitliches Verfahren für ganz Deutschland zur Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte ermöglicht, müssen die Bundesländer einzeln den vertraglichen Rahmen mit allen Akteurinnen und Akteuren des Gesundheitswesen, das mit seinen Regularien und seiner Regelungsdichte zu den eher komplexeren Systemen gehört, schaffen.

Brandenburg schafft Schritt für Schritt die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte: Die elektronische Gesundheitskarte wird in Brandenburg auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung zwischen dem Land und den gesetzlichen Krankenkassen, die sich zur Übernahme der Gesundheitsversorgung dieser Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bereit erklärt haben, eingeführt. Diese Rahmenvereinbarung wurde am 31. März 2016 unterzeichnet. Die an der Rahmenvereinbarung teilnehmenden Krankenkassen erklären sich mit der Vereinbarung bereit, Gesundheitsleistungen auch für einen Personenkreis abzurechnen und zu managen, der nicht zu den gesetzlich Versicherten gehört. Durch die Rahmenvereinbarung stellt das Land sicher, dass die Gesundheitsversorgung landesweit zu einheitlichen Bedingungen erfolgt.

Das neue Landesaufnahmegesetz trat zum 1. April 2016 in Kraft. Mit dem Gesetz übernimmt das Land alle Kosten für die gesundheitliche Versorgung von Geflüchteten. Dafür wurde eine Spitzabrechnung der Gesundheitskosten neu eingeführt, wodurch sichergestellt wird, dass die Kommunen keine Kostenrisiken der Gesundheitsversorgung tragen. Bislang erfolgte die Erstattung der Gesundheitsaufwendungen als Bestandteil einer umfassenden Personenpauschale.

Weitere Informationen zur elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete sind auf der Internetseite des Sozialministeriums eingestellt:

www.masgf.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.445303.de.

Download der Pressemitteilung als PDF-Datei

Abbinder

Ident-Nr
096/2016
Datum
20.06.2016
Rubrik
Gesundheit