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195 besonders schutzbedürftige Geflüchtete in Brandenburg angekommen

Humanitäres Landesaufnahmeprogramm Jordanien

- Erschienen am 17.12.2021 - Pressemitteilung 698/2021

Brandenburg hat 195 besonders schutzbedürftige Geflüchtete, die vor Gewalt und Krieg in ihren Heimatländern Syrien, Jemen, Irak, Sudan oder Libyen zuerst nach Jordanien geflohen sind, aufgenommen. Darunter sind 107 Minderjährige. Die Einreise erfolgte vom 2. bis zum 16. Dezember 2021. Die Geflüchteten, darunter 34 Familien und 11 Einzelpersonen, wurden auf alle Landkreise und die Stadt Potsdam verteilt. Sie wurden in einem mehrstufigen Verfahren und in Zusammenarbeit mit dem UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR und der Internationalen Organisation für Migration ausgewählt. Es sind die ersten Geflüchteten, die im Rahmen des humanitären „Landesaufnahmeprogramms Jordanien“ in Brandenburg angekommen sind. Der Landtag hatte dieses Aufnahmeprogramm im August 2020 beschlossen (Drucksache 7/1816-B). Im kommenden Jahr will Brandenburg weitere 200 besonders schutzbedürftige Geflüchtete aus Jordanien aufnehmen.

Integrationsministerin Ursula Nonnemacher: „Krieg, Gewalt und Verfolgung. Diese Menschen haben in ihrer Heimat sehr schlimme Dinge erleben müssen. Sie flohen, um ihr Leben zu retten. Und es besteht für sie auch keine Perspektive für eine Rückkehr in ihre Heimat, da dies für sie lebensgefährlich wäre. Im Rahmen unseres Landesaufnahmeprogramms werden wir ihnen in Brandenburg dauerhaften Schutz vor Verfolgung und ein Leben in Frieden, Freiheit und Sicherheit bieten. Es ist unsere humanitäre Verpflichtung, Menschen in solcher Not zu helfen. Das Aufnahmeprogramm ist ein Leuchtturmprojekt der Landesregierung, ein wichtiges Projekt unserer Integrationspolitik, vor allem aber ein Zeichen internationaler Solidarität. Ich danke dem Innenministerium, das neben dem Sozialministerium maßgeblich das Landesaufnahmeprogramm umsetzt. Ich danke auch allen weiteren Partnerinnen und Partnern, darunter ganz besonders den kommunalen Spitzenverbänden sowie den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie der evangelischen und der katholischen Kirche. Die Vorbereitungen und das Aufnahmeverfahren waren für alle sehr intensiv und anspruchsvoll.“

Das Landesaufnahmeprogramm richtet sich an Flüchtlinge mit sogenanntem Resettlementbedarf, die vom UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR für die Aufnahme im Land Brandenburg vorgeschlagen wurden. Resettlement ist die organisierte Aufnahme von durch UNHCR anerkannten, besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen, die weder in ihr Heimatland zurückkehren, noch in dem Land bleiben können, in das sie geflohen sind (mehr Informationen dazu: https://www.unhcr.org/dach/de/was-wir-tun/resettlement-und-humanitaere-aufnahme).

Im weltweiten Vergleich gehört Jordanien zur Gruppe derjenigen Erstzufluchtsländer, die relativ zu ihrer Einwohnerzahl die größte Anzahl Geflüchteter aufgenommen haben. Dort sind aktuell über 700.000 Geflüchtete unter UNHCR-Mandat registriert, eine enorm hohe Zahl für ein Land mit einer Gesamtbevölkerung von rund zehn Millionen (mehr Informationen zur Situation in Jordanien: https://www.uno-fluechtlingshilfe.de/hilfe-weltweit/jordanien).

Die Entscheidung für diesen Personenkreis sowie für das Erstzufluchtsland Jordanien erfolgte unter Würdigung der aktuellen Sicherheitslage und unter Einbeziehung des Auswärtigen Amtes, des Bundesinnenministeriums und des Landtages Brandenburg sowie humanitärer Organisationen.

Die Planung und Durchführung des Landesaufnahmeprogramms wird durch eine Projektgruppe im Brandenburger Sozialministerium mit Vertreterinnen und Vertretern des Innen- und des Bildungsministeriums sowie der evangelischen und der katholischen Kirche begleitet.

Bei den Aufnahmevorbereitungen hat das Sozialministerium in Zusammenarbeit mit UNHCR und der Internationalen Organisation für Migration unter anderem qualifizierte Video-Interviews mit in Betracht kommenden Geflüchteten durchgeführt, und auch vor Ort in Jordanien Gespräche geführt. Bei der Auswahlentscheidung wurden unter anderem die von UNHCR aufgestellten Kriterien der besonderen Schutzbedürftigkeit berücksichtigt. Danach finden insbesondere Personen

  • mit besonderem rechtlichen und/oder physischem Schutzbedarf,
  • mit Folter- und/oder Gewalterfahrung,
  • mit besonderem medizinischen Behandlungsbedarf,
  • mit besonderer Risikoexposition (z.B. Frauen und Mädchen, die durch sexuelle und geschlechtsbasierte Gewalt bedroht sind),
  • mit familiärer Bindung in Deutschland, insbesondere in der Region Berlin-Brandenburg,
  • ohne Perspektive auf eine Eingliederung in Jordanien

Berücksichtigung im Aufnahmeprogramm.

Diese besonders schutzbedürftigen Geflüchteten erhalten in Brandenburg einen gesicherten Aufenthaltsstatus (Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 23 Absatz 1 Bundes-Aufenthaltsgesetz).