Hauptmenü

Beherbergungsverbot ausgesetzt

- Erschienen am 17.10.2020 - Pressemitteilung 515/2020

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das Beherbergungsverbot des Landes Brandenburg vorläufig außer Vollzug gesetzt. Dazu sagte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher:

„Wir leben in einem funktionierenden Rechtsstaat, in dem staatliches Handeln stets durch die Gerichtsbarkeit überprüft werden kann. Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, diese Entscheidung wird selbstverständlich akzeptiert. Das Beherbergungsverbot für Gäste aus innerdeutschen Corona-Risiko-Gebieten ist damit seit gestern Abend (Freitag, 16. Oktober 2020) in Brandenburg ausgesetzt. Die Umgangsverordnung des Landes wird unverzüglich nach Beschlussfassung im Kabinett am kommenden Dienstag entsprechend angepasst.“