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Zusätzliche Ausbildungs- und Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen

Neues Landesförderprogramm „Perspektive inklusiver Arbeitsmarkt“ startet

- Erschienen am 17.06.2022 - Pressemitteilung 254/2022
Symbolfoto Inklusion Arbeit und Beschäftigung Menschen mit Behinderungen, Foto: © industrieblick / Fotolia Foto: © industrieblick / Fotolia

Schwerbehinderte Menschen werden bei der betrieblichen Ausbildung und bei der Arbeitssuche in Brandenburg weiter unterstützt. So sollen bis Ende 2023 zusätzlich 60 neue betriebliche Ausbildungsplätze und 150 neue Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen geschaffen sowie 60 Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen in Arbeit stabilisiert werden. Das sind Ziele der Kooperationsvereinbarung zur gemeinsamen Umsetzung des neuen Landesförderprogramms „Perspektive inklusiver Arbeitsmarkt (PiA)“, die Sozialministerin Ursula Nonnemacher, Dr. Ramona Schröder, Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit, und Liane Klocek, Präsidentin des Landesamtes für Soziales und Versorgung (LASV), jetzt unterzeichnet haben. Für die Finanzierung stehen sieben Millionen Euro aus Mitteln der Ausgleichsabgabe des Landes zur Verfügung.

Sozialministerin Ursula Nonnemacher: „Schwerbehinderte Menschen haben es auf dem Arbeitsmarkt trotz guter Ausbildung und Qualifizierung weiter schwerer als nichtbehinderte Menschen. Immer noch schrecken viele Arbeitgeber*innen davor zurück, schwerbehinderte Menschen einzustellen, statt hier Potential zu sehen, um den oft beklagten Fachkräftemangel zu begegnen. Hier brauchen wir dringend ein Umdenken. Schwerbehinderte Menschen haben das Recht auf eine gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Ausbildung, Arbeit und Beschäftigung. Mit dem neuen Förderprogramm geben wir zusätzliche Anreize, schwerbehinderte Menschen einzustellen und langfristig zu beschäftigten. Ebenso wichtig ist es uns auch, bestehende Arbeitsverhältnisse von schwerbehinderte Menschen zu stabilisieren, sodass erstmalig auch diese Sicherung in einem Förderprogramm aufgenommen worden ist.“

Dr. Ramona Schröder, Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit: „In Zeiten von Fachkräfteengpässen muss ein inklusiver Arbeits- und Ausbildungsmarkt selbstverständlich sein. Dennoch haben es Menschen mit Behinderungen schwerer, eine Arbeit oder Ausbildung zu finden oder dauerhaft in einer Tätigkeit zu verbleiben. Wir wollen uns gemeinsam dafür engagieren, dass in der Arbeitswelt der Zukunft alle Potentiale ihre Anerkennung finden. Dazu gehören für uns selbstverständlich auch schwerbehinderte Menschen. Sie sind meist gut ausgebildet und bereichern die Unternehmenskultur.“

Liane Klocek, Präsidentin des Landesamtes für Soziales und Versorgung: „Der demografische Wandel und der steigende Bedarf an Fachkräften sind heute schon große Zukunftsthemen. Insbesondere Menschen mit einer Schwerbehinderung werden trotz guter Qualifizierung noch nicht im ausreichenden Maße auf dem ersten Arbeitsmarkt berücksichtigt. An dem neuen Landesförderprogramm „Perspektive inklusiver Arbeitsmarkt“ haben daher zahlreiche Fachvertreterinnen und Fachvertreter, darunter auch die Beauftragte des Landes Brandenburg für die Belange behinderter Menschen sowie Interessensverbände von schwerbehinderten Menschen, mitgewirkt und die Erfahrungen der letzten Jahre im Interesse beider Seiten in das Programm eingebracht. Unternehmen und Betriebe sind nun herzlich eingeladen, die Anstellung eines schwerbehinderten arbeitslosen oder arbeitssuchenden Menschen zu erwägen.“

Mit der Kooperationsvereinbarung zur gemeinsamen Umsetzung des neuen Landesförderprogramms „Perspektive inklusiver Arbeitsmarkt (PiA)“ soll die Schaffung von betrieblichen Ausbildungsplätzen und von neuen Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen sowie die Stabilisierung von Arbeitsplätzen von schwerbehinderten Menschen vorangebracht werden. Bis zum 31. Dezember 2023 soll damit erreicht werden:

  • 60 neue betriebliche Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen,
  • 150 neue Arbeitsplätze für arbeitslose oder arbeitssuchende Menschen sowie Berufsstarterinnen und Berufsstartern mit einer Schwerbehinderung,
  • 60 Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen in Arbeit stabilisiert/erhalten.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit Betriebssitz in Brandenburg können beim Integrationsamt beim LASV Anträge auf Förderleistungen stellen. So gibt es zum Beispiel für jeden betrieblichen Ausbildungsplatz bis zu 10.000 Euro. Für jeden schwerbehinderten arbeitslosen oder arbeitssuchenden Menschen, der auf einem neuen Arbeitsplatz beschäftigt wird, können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bis zu 25.000 Euro für maximal fünf Jahre gewährt werden. Für jeden schwerbehinderten langzeitarbeitslosen Menschen oder jeden schwerbehinderten arbeitslosen oder arbeitsuchenden Menschen, der das 45. Lebensjahr vollendet hat und auf einem neuen Arbeitsplatz beschäftigt wird, können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bis zu 35.000 Euro für maximal fünf Jahre gewährt werden. Für neue Arbeitsplätze für Berufsstarterinnen und Berufsstarter kann jeweils ein Zuschuss von bis zu 25.000 Euro gewährt werden. Mit einer Inklusionsprämie von 5.000 Euro wird die Entfristung von Arbeitsverhältnissen gefördert. Auch teambildende Maßnahmen, die Zusammenarbeit und das gegenseitige Verständnis innerhalb eines Teams, in dem der/die schwerbehinderte Beschäftigte arbeitet, erhöhen, können mit bis zu 2.000 Euro gefördert werden.

Mit dem neuen Landesförderprogramm werden auch schwerbehinderte Menschen direkt gefördert. So gibt es Prämien für schwerbehinderte Auszubildende sowie Berufsstarter*innen. Schwerbehinderten Auszubildenden können bei Abschluss eines betrieblichen Ausbildungsverhältnisses eine Prämie von 2.000 Euro erhalten. Und schwerbehinderte Menschen, die spätestens ein halbes Jahr nach Abschluss einer betrieblichen Ausbildung im erlernten Beruf ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis beginnen, 1.000 Euro.

Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 festgestellt wird. Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30, können von der Förderung ebenfalls profitieren, wenn sie durch die Agentur für Arbeit einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind.

Die Arbeitslosigkeit im Land Brandenburg ist im Zeitraum April 2020 bis April 2022 insgesamt von 83.140 auf 71.106 Personen (rund 14,5 Prozent) von gesunken. Im gleichen Zeitraum sank die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen nur von 4.268 auf 4.080 (rund 4,4 Prozent).