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Entwurf des Landesaufnahmegesetzes in Landtag eingebracht

Diana Golze: Brandenburg stellt sich seiner Verantwortung, Menschen auf der Flucht aufzunehmen – als weltoffene und tolerante Gemeinschaft

- Erschienen am 16.12.2015 - Pressemitteilung 198/2015

Sozialministerin Diana Golze hat heute für die Landesregierung den Entwurf des Landesaufnahmegesetzes in den Landtag eingebracht. Im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren sollen nun die künftigen landesrechtlichen Rahmenbedingungen für die Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden und Kriegsflüchtlingen beraten werden. Ziel ist es, schnellstmöglich die Bedingungen sowohl für die Aufzunehmenden als auch die kommunalen Aufgabenträger zu verbessern. Golze: „Gerade jetzt kommt es darauf an, die landesrechtlichen Rahmenbedingungen zur Unterstützung und Entlastung der kommunalen Aufgabenträger, aber auch für eine weiterhin menschenwürdige Aufnahme und gelingende Integration der Schutzsuchenden in den Kommunen zu schaffen. Dieser Entwurf zeigt, dass innerhalb der Landesregierung dafür ein breiter Konsens besteht. Er ist das Ergebnis eines nicht immer einfachen, aber stets konstruktiven Dialogs der Ressorts der Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden sowie den Vertreterinnen und Vertretern der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege und der Kirchen.“

Für eine gelingende Integration von Anfang an zielt der Regierungsentwurf auf eine stärkere Unterstützung der Kommunen bei der Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten in Wohnungen. Menschen mit Kriegstraumata und Fluchterlebnissen, die das Vorstellbare überschreiten, brauchen eine schnelle Integration. Hier ist ein möglichst einfacher Zugang zu Infrastruktur wichtig. Dafür wird zum einen die bewährte Unterbringungsform der Wohnungsverbünde gesetzlich verankert. Zum anderen erhalten die kommunalen Aufgabenträger künftig auch bei der Neuschaffung von Unterbringungsplätzen in dezentraler Wohnungsunterbringung eine Investitionspauschale in gleicher Höhe wie bisher nur für Gemeinschaftsunterkünfte. 

Damit werde ein wesentlicher Eckpunkt des 5-Millionen-Sonderprogramms von 2014 im Landesaufnahmegesetz verankert, so die Ministerin.

Das Angebot der Migrationssozialarbeit für alle nach dem Landesaufnahmegesetz aufgenommenen Personen ist ein weiterer Schwerpunkt des Regierungsentwurfes. Golze: „Wir wollen die Rolle von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, aber auch von quereinsteigenden Betreuerinnen und Betreuern durch einen verbesserten Schlüssel stärken. Ihre Arbeit ist wichtig, um die Flüchtlinge bei der Bewältigung ihrer täglichen Fragen, beim Ankommen und ersten Zurechtfinden sowie bei der Vermittlung zu unterstützen und den Brückenschlag in das Gemeinwesen und die Regelangebote zu schaffen.“

Die Diskussionen in den vergangenen Monaten drehten sich immer auch um die Frage der Erstattung der notwendigen Kosten der Unterbringung, Versorgung und sozialen Betreuung der Flüchtlinge. Aus Sicht der Landkreise und kreisfreien Städte ist daher die Normierung eines ausgewogenen Mischsystems aus Pauschalerstattung und Spitzabrechnung von zentraler Bedeutung. Bisherige Kostenrisiken wie Gesundheitskosten, besondere Bedarfslagen wie Pflegebedürftigkeit, aber auch Vorhaltekosten bei nicht rechtzeitiger Belegung neuer Unterbringungsplätze sind zukünftig vom Land zu tragen.

Eine große finanzielle Entlastung für die Kreise und kreisfreien Städte gibt es bei den Gesundheitskosten: Mit dem Gesetz übernimmt das Land alle Kosten für die gesundheitliche Versorgung von Asylsuchenden im Wege der  Spitzabrechnung. Die Erstattung erfolgt nach einem gesonderten Kostennachweis. Bislang erfolgte diese Erstattung pauschal.

Außerdem soll in Brandenburg eine elektronische Gesundheitskarte eingeführt werden. Damit werden Asylsuchende in das System der gesetzlichen Krankenkassen eingegliedert. Golze sagte: „Das ist nicht nur im Interesse der Asylsuchenden, die mit der Gesundheitskarte ohne vorherigen Antrag zum Arzt gehen können, sondern auch im Interesse der Kommunen. Sie werden mit der Einführung der Gesundheitskarte Verwaltungskosten einsparen, da für die Abrechnung und Verwaltung in Zukunft eine Krankenkasse zuständig ist. Dadurch entfällt der nicht unerhebliche bürokratische Mehraufwand in den Sozialbehörden. Denn bislang müssen Asylsuchende vor dem Arztbesuch jede Behandlung bei den Sozialbehörden extra beantragen.“ Die elektronische Gesundheitskarte soll auf Grundlage einer entsprechenden Rahmenvereinbarung zwischen dem Land, den gesetzlichen Krankenkassen und den kommunalen Spitzenverbänden ab 1. April 2016 in ganz Brandenburg eingeführt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Kreise und kreisfreien Städte dieser Vereinbarung beitreten.

Golze: „Der Gesetzentwurf zeigt: Wir können auch angesichts der aktuellen Herausforderungen daran festhalten, den Menschen, die aus ihrer Heimat fliehen mussten, Schutz und menschenwürdige Lebensbedingungen zu bieten. Mit dem Gesetzentwurf bekennen wir uns auch unmissverständlich zur Integration derjenigen, die schutzwürdig sind und hier bleiben werden. Wir müssen angesichts der krisenhaften internationalen Entwicklungen mit weiter steigenden Flüchtlingszahlen auch in den nächsten Jahren rechnen. Hierauf werden wir durch die Neufassung des Landesaufnahmegesetzes besser vorbereitet sein.“

Das Landesaufnahmegesetz regelt die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Das Gesetz wurde an bundes- und europarechtliche Änderungen angepasst und ersetzt das nahezu unveränderte Landesaufnahmegesetz aus dem Jahr 1997. Die Aufnahme und vorläufige Unterbringung von Flüchtlingen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes sind Aufgaben, die in Brandenburg den Kreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden. Die Kosten für die Erfüllung dieser Aufgabe werden ihnen vom Land Brandenburg erstattet.

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Ident-Nr
198/2015
Datum
16.12.2015
Rubrik
Soziales