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Förderrichtlinie „Integrationsbudget für die Landkreise und kreisfreien Städte“ veröffentlicht

- Erschienen am 16.02.2022 - Pressemitteilung 065/2022

Die Förderrichtlinie „Integrationsbudget für die Landkreise und kreisfreien Städte“ des Sozialministeriums wurde heute im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht. Sie tritt rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft und läuft bis Ende 2024. Damit können weiter insgesamt bis zu 8,9 Millionen Euro pro Jahr für kommunale Angebote zur Integration von Migrantinnen und Migranten eingesetzt werden. Im Rahmen der Neuauflage der Förderrichtlinie ist jetzt ein 30-prozentiger Eigenanteil der Landkreise und kreisfreien Städte vorgesehen. Der Landesanteil beträgt 70 Prozent bzw. rund 6,23 Millionen Euro pro Jahr. Im vergangenen Jahr kamen die rund 8,9 Millionen Euro vollständig aus dem Landeshaushalt. Die Mittel werden in 2022 entsprechend einer festgelegten Verteilquote an die Landkreise und kreisfreien Städte vergeben.

Integrationsministerin Ursula Nonnemacher: „Angesichts der Migrantinnen und Migranten, die im vergangenen Jahr über die Belarus-Route nach Europa und Deutschland kamen, hat der Landtag trotz erheblicher Sparzwänge entschieden, ein Integrationsbudget als freiwillige Leistung auch in den kommenden drei Jahren zur Verfügung zu stellen. Das ist ein Erfolg für die Integrationsarbeit und das Engagement in den Kommunen. Grundlage für eine gute Integration sind niedrigschwellige Angebote und Initiativen vor Ort, die Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte zusammenbringen. Landesweit gibt es sehr viele gute Projekte, die die gesellschaftliche Teilhabe fördern. Zum Beispiel Angebote der Sprachförderung, Begegnungsorte oder Beratungsstellen. Mit dem Geld werden wir kommunale Angebote zur Aufnahme, Integration und Unterbringung von Asyl- und Schutzsuchenden, die vor Krieg, Verfolgung und Not aus ihrer Heimat fliehen müssen, finanziell unterstützen.“

Ziel der Landesförderung ist die Unterstützung des gesellschaftlichen Zusammenhalts sowie der gleichberechtigten gesellschaftlichen Integration und aktiven Teilhabe von Migrantinnen und Migranten in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens.

Gefördert werden zum Beispiel die Schaffung von Begegnungsmöglichkeiten, Sicherung und nachhaltige Entwicklung ehrenamtlicher und hauptamtlicher Integrationsarbeit, Arbeitsmarktintegration, Förderung der Integration in Kitas und Schulen oder Renovierung und Ausstattung von Unterbringungsplätzen und Gemeinschaftsräumen.

Förderfähig sind Maßnahmen, die im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2024 auf kommunaler oder regionaler Ebene im Land Brandenburg stattfinden. Antragsberechtigt sind die Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg.

Die Verteilung der Haushaltsmittel aus dem Integrationsbudget erfolgt nach einer Verteilquote entsprechend des Verteilerschlüssels nach der Landesaufnahmegesetz-Durchführungsverordnung.

 

Quote

in Prozent

Integrationsbudget 2022 / Landesanteil

(70% Landesförderung)

Barnim

7,1

442.330 €

Brandenburg/Havel

2,7

168.210 €

Cottbus

3,6

224.280 €

Dahme-Spreewald

6,8

423.640 €

Elbe-Elster

4,3

267.890 €

Frankfurt (Oder)

2,1

130.830 €

Havelland

6,4

398.720 €

Märkisch-Oderland

7,7

479.710 €

Oberhavel

8,2

510.860 €

Oberspreewald-Lausitz

4,4

274.120 €

Oder-Spree

7,1

442.330 €

Ostprignitz-Ruppin

4,4

274.120 €

Potsdam

6,5

404.950 €

Potsdam-Mittelmark

8,6

535.780 €

Prignitz

3,5

218.050 €

Spree-Neiße

4,6

286.580 €

Teltow-Fläming

6,7

417.410 €

Uckermark

5,3

330.190 €

Gesamt

100

6.230.000 €