Integration von Geflüchteten: Migrationssozialarbeit kann fortgeführt werden
- Erschienen am - PresemitteilungDie soziale Unterstützung von Geflüchteten durch Migrationssozialarbeit kann fortgeführt werden. Einem entsprechenden Entwurf zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes von Sozialministerin Ursula Nonnemacher hat das Kabinett gestern zugestimmt. Das Angebot soll zunächst um zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2023 verlängert werden. „Es ist eine sehr gute Nachricht, dass ein Kernstück der Brandenburger Integrationspolitik nahtlos weitergeführt wird. Damit erhalten die Kommunen Planungssicherheit für die kommenden Jahre, um ihre Integrationsangebote auszubauen und geflüchteten Menschen ein selbstbestimmtes Leben in Brandenburg zu ermöglichen“, so Nonnemacher. Der Gesetzentwurf wird nun in den Landtag eingebracht.
Das Angebot der Migrationssozialarbeit (MSA) richtet sich an geflüchtete Menschen, die aufgrund zügiger Asylverfahren schon nach kurzer Zeit in den SGB II-Leistungsbezug übergehen können. Um diesen Übergang zu erleichtern, erhalten die nach dem Landesaufnahmegesetz zuständigen kommunalen Aufgabenträger befristet eine freiwillige Erstattungsleistung des Landes für das Angebot der Migrationssozialarbeit für schutzberechtigte Personen. Migrationssozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter unterstützen bei Fragen wie Wohnen und Mietverhältnisse bis zu Arbeitsmarktintegration und Familiennachzug.
Sozialministerin Nonnemacher: „Grundlage für eine gelingende Integration ist die zügige soziale, politische, wirtschaftliche und kulturelle Teilhabe der zu uns geflüchteten Menschen. Die Migrationssozialarbeit holt die Menschen dort ab, wo sie leben, mit niedrigschwelligen Beratungsangeboten in den Wohnquartieren.“
Das Angebot der Migrationssozialarbeit für anerkannte Schutzberechtigte (sogenannte MSA II) wurde im Jahr 2018 als ein Schwerpunkt der Brandenburger Integrationspolitik als freiwillige Erstattungsleistung des Landes an die Landkreise und kreisfreien Städte eingeführt. Mit der Fortführung wird ein Ziel des Koalitionsvertrages umgesetzt. Im Haushaltsentwurf für 2022 sind dafür rund neun Millionen Euro veranschlagt. In der Finanzplanung wurde Vorsorge für das Jahr 2023 in Höhe von rund 9,1 Millionen Euro und für 2024 in Höhe von rund 9,2 Millionen Euro getroffen. Das Kabinett verständigte sich darauf, dass die vereinbarte Überprüfung des Landesaufnahmegesetzes (einschließlich der MSA-II-Pauschale) so rechtzeitig abgeschlossen sein soll, dass das Ergebnis der Überprüfung in die Hausverhandlungen für das Haushaltsjahr 2024 einfließen kann.