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Mobile Schlachtung: Brandenburg setzt EU-Recht um

- Erschienen am 15.06.2022 - Pressemitteilung 250/2022

Die Schlachtung von Rindern, Schweinen und Einhufern (Pferde, Esel) ist in Brandenburg künftig direkt auf dem landwirtschaftlichen Betrieb möglich. Durch einen entsprechenden Erlass setzt das Verbraucherschutzministerium eine neue EU-Vorgabe um, die nun Schlachtungen im Herkunftsbetrieb unter verbindlicher Nutzung einer mobilen Schlachteinheit der genannten Tierarten ermöglicht. Verbraucherschutzstaatssekretärin Anna Heyer-Stuffer: „Mit dem Ausbau der Mobilen Schlachtung gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt für mehr Tierwohl und Nachhaltigkeit.“

Die neue EU-Verordnung ermöglicht es, bis zu drei Rinder, sechs Schweine oder drei Pferde im Herkunftsbetrieb (neben dem bereits seit zehn Jahren in Deutschland zulässigen Kugelschuss von ganzjährig im Freien gehaltenen Rindern) unter Verwendung einer mobilen Schlachteinheit zu schlachten. Für die mobile Einheit muss ein schlüssiges Nutzungskonzept vorliegen, das die Einhaltung der Hygienestandards für Schlachtungen gewährleistet und die Voraussetzung erfüllt, in die Zulassung des beteiligten Schlachtbetriebes nach EU-Hygienerecht integriert zu werden. Für Schlachtungen im Herkunftsbetrieb ist zudem die Anwesenheit eines amtlichen Tierarztes des zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes verpflichtend.

Anna Heyer-Stuffer: „Der Transport zum Schlachthof ist eine zusätzliche Belastung für die Tiere und mit viel Stress verbunden, der mit der Schlachtung in der gewohnten Umgebung vermieden werden kann. Das Interesse an dieser Form der Schlachtung ist sowohl bei den landwirtschaftlichen Betrieben als auch bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern in Brandenburg sehr groß. Die Mobile Schlachtung sorgt nicht nur für mehr Tierwohl sondern auch für mehr Regionalität in der Vermarktung.“

Bei der Mobilen Schlachtung werden Systeme und Verfahren eingesetzt, die die stallnahe Schlachtung der Tiere auf dem Haltungsbetrieb ermöglichen. Schmerzen und Leiden, die häufig mit dem Transport zum Schlachthof sowie dem dafür notwendigen Be- und Entladen einhergehen, werden vermieden. Neben der Verbesserung des Tierschutzes, bietet die Mobile Schlachtung Anreize für die regionale Wertschöpfung. Lücken in der Brandenburger Infrastruktur vor allem für kleinere und mittelgroße Bestände können geschlossen werden.

Zur Unterstützung von Tierhalterinnen und Tierhaltern sowie Schlachtbetrieben wird das Verbraucherschutzministerium einen Leitfaden veröffentlichen und an die kommunalen Behörden sowie die Branchenverbände verteilen.