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Ferienzuschüsse für Familien mit geringem Einkommen

- Erschienen am 15.05.2015 - Pressemitteilung 066/2015

Das brandenburgische Familienministerium unterstützt auch in diesem Jahr einkommensschwache Familien bei ihrem Urlaub. Die Ferienzuschüsse betragen acht Euro pro Tag für jedes mitreisende Familienmitglied. Familienministerin Diana Golze sagte am heutigen Internationalen Tag der Familie: „Jedes Kind sollte wenigstens einmal im Jahr einen Urlaub erleben können. Gerade für Kinder, die im Alltag wegen Geldmangels oft unter sozialer Ausgrenzung leiden müssen, ist eine Reise besonders wichtig. Auch sie sollen erleben und nach den Ferien ihren Freunden erzählen können, was Urlaub heißt. Ausruhen, Spaß haben und gemeinsam mit der Familie Neues entdecken - das wollen wir unterstützen.“ Für die Ferienzuschüsse stehen 2015 wieder 300.000 Euro zur Verfügung.

Ferienzuschüsse können Familien in Anspruch nehmen, die in Brandenburg wohnen und nur über ein geringes Einkommen verfügen. Berücksichtigt werden vor allem Familien in besonderen Belastungssituationen. Auch Großeltern, die mit ihren Enkelkindern verreisen, können Zuschüsse erhalten. Die Reise soll mindestens fünf und darf höchstens 14 Tage dauern. Die Förderung muss vor Reiseantritt beantragt werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Die Ferienzuschüsse gibt es in Brandenburg seit über 20 Jahren. Im vergangenen Jahr profitierten fast 1.700 Familien von dem Angebot. Golze sagte: „Nicht alle können sich einen Urlaub leisten. Das betrifft vor allem Alleinerziehende und kinderreiche Familien. Hier haben sich die Ferienzuschüsse bewährt, diesen Familien unkompliziert zu helfen.“

Der Urlaub kann zum Beispiel in Familienferienstätten, die mit ihren Angeboten die besonderen Interessen und Bedürfnisse von Familien berücksichtigen, gemacht werden. Nähere Informationen zu den bundesweit über 100 Familienferienstätten sind im Katalog „Urlaub mit der Familie“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung und unter www.urlaub-mit-der-familie.de zu finden. Aber auch jede andere finanziell angemessene Ferienunterkunft kann gewählt werden.

Weitere Informationen zu den Förderbedingungen und Antragsformulare gibt es beim Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg, Dezernat 53, Lipezker Straße 45, 03048 Cottbus bzw. im Internet unter www.lasv.brandenburg.de.

Abbinder

Ident-Nr
066/2015
Datum
15.05.2015
Rubrik
Familie