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Gesundheitsministerin Nonnemacher: Hebammen gezielt unterstützen

Richtlinie zur Förderung von Hebammen gestartet – Unterstützung für Ausbildungsbegleitung, Gründung und Fortbildung

- Erschienen am 14.08.2020 - Pressemitteilung 374/2020

Um Hebammen zu unterstützen und so die flächendeckende Versorgung mit Hebammenhilfe im Land Brandenburg zu gewährleisten, hat das Gesundheitsministerium die Hebammenförderrichtlinie auf den Weg gebracht. Damit können in Brandenburg tätige Hebammen finanzielle Unterstützung für die Ausbildungsbegleitung, Gründung einer eigenen Praxis oder Fortbildungen beantragen. „Jeden Tag übernehmen Hebammen die äußerst verantwortungsvolle Aufgabe, Frauen und ihre Kinder in der Schwangerschaft, bei der Geburt und im Wochenbett zu begleiten. Mit der Förderrichtlinie wollen wir Hebammen gezielt bei der Ausübung ihres Berufes unterstützen. So leisten wir einen Beitrag dazu, den Hebammenberuf in ganz Brandenburg attraktiver zu machen und die Versorgungslage im Land quantitativ und qualitativ zu verbessern“, sagte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher in Potsdam.

Insgesamt stehen für die Förderrichtlinie in diesem Jahr rund 395.000 Euro zur Verfügung. In Brandenburg tätige Hebammen, die Auszubildende in ihrem Externat (einem praktischen Teil der Hebammenausbildung) begleiten, die eine Praxis oder ein Geburtshaus gründen oder sich niederlassen oder die an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen, können ab sofort Anträge für ab dem 1. August 2020 gestartete Maßnahmen über das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) stellen.

Gesundheitsministerin Nonnemacher: „Frauen sollen möglichst überall in Brandenburg ihre Kinder selbstbestimmt auf die Welt bringen können, egal ob sie sich für eine Klinik, ein Geburtshaus oder eine Hausgeburt entscheiden. Wir wissen aber auch: dafür brauchen wir dringend mehr Hebammen in einigen Regionen des Landes. Die Landesregierung setzt sich daher für eine verlässliche und flächendeckende Versorgung mit Hebammenhilfe in ganz Brandenburg ein. Von der Hebammenförderrichtlinie werden sowohl die Brandenburger Hebammen als auch die von ihnen betreuten Schwangeren, Neugeborenen und jungen Familien profitieren. Nun hoffe ich, dass die bereitgestellten Mittel schnell und umfänglich abgerufen werden“.

Die Unterstützung durch die Hebammenförderrichtlinie im Einzelnen:

  1. Externatsförderung:
    Im Rahmen des Externats begleiten durch das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) ermächtigte Hebammen angehende Hebammen in ihren außerstationären Praxiseinsätzen. Erstmalig kann nun über die Externatsförderung eine pauschale Aufwandsentschädigung von der begleitenden Hebamme von 20 Euro pro Tag, insgesamt maximal 1.200 Euro beantragt werden.
  2. Förderung bei Praxisgründung/-erweiterung:
    Diese Förderung können Hebammen beantragen, die im Land Brandenburg eine Praxis, Filiale oder ein Geburtshaus gründen, eine freiberufliche Tätigkeit erstmals aufnehmen oder wiederaufnehmen oder erstmals eine Erweiterung ihrer freiberuflichen Hebammentätigkeit für kassenfinanzierte Regelleistungen der Hebammenhilfe nachweislich anstreben. Dabei werden pauschal 7.500 Euro bei der Gründung/Erweiterung von Hebammenpraxen und Filialen und der erstmaligen bzw. Wiederaufnahme/Erweiterung einer freiberuflichen Hebammentätigkeit bewilligt. Für die Gründungen/Erweiterungen von hebammengeführten Geburtshäusern ist eine pauschale Zuwendung von 15.000 Euro möglich.
  3. Fortbildungsförderung:
    Über die Fortbildungsförderung können berufsbezogene Fortbildungen von in Brandenburg tätigen Hebammen mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben pro Antrag bezuschusst werden. Der Zuschuss beträgt maximal 500 Euro pro Antragstellerin/Antragsteller pro Jahr.

Hintergrund:

Jährlich werden in Brandenburg circa 20.000 Kinder lebend geboren. Grundsätzlich ist bei jeder Geburt eine Hebamme hinzuzuziehen. In Brandenburg gibt es aktuell 24 Krankenhäuser mit geburtshilflichen Abteilungen. Laut Landesamt für Statistik sind insgesamt 196 fest angestellte Hebammen und 44 Beleghebammen in Brandenburg tätig. Außerdem gibt es vier Geburtshäuser – in Eberswalde, Potsdam (hier gibt es zwei) und Wendisch-Rietz – und rund 400 freiberuflich tätige Hebammen. Diese bieten neben der Geburtshilfe insbesondere Schwangerenvorsorge und Wochenbettbetreuung, Hilfeleistungen bei Schwangerschaftsbeschwerden, Geburtsvorbereitung, Still- u. Ernährungsberatung sowie Rückbildungsgymnastik an.