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Arbeitsministerin Golze: Tarifeinheitsgesetz muss zum Bundesverfassungsgericht

- Erschienen am 11.06.2015 - Pressemitteilung 081/2015

Der Bundesrat wird sich am morgigen Freitag mit dem Gesetzentwurf zur Tarifeinheit befassen. Brandenburgs Arbeitsministerin Diana Golze erklärt dazu heute in Potsdam: „Das Streikrecht ist ein hohes Gut in unserer Gesellschaft. Ein Grundrecht, das wir schützen müssen. Das Tarifeinheitsgesetz schränkt das Streikrecht jedoch massiv ein. Wir brauchen deshalb sehr schnell eine Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht.“ Brandenburg wird dem Gesetz bei der morgigen Abstimmung im Bundesrat nicht zustimmen.

Mit dem geplanten Tarifeinheitsgesetz sollen Tarifverträge konkurrierender Gewerkschaften im selben Unternehmen verhindert werden. Nach dem Prinzip „Ein Betrieb, ein Tarifvertrag“ soll künftig nur der Tarifvertrag jener Gewerkschaft gelten, die zum Zeitpunkt des jüngsten Abschlusses im Unternehmen die meisten Mitglieder hatte. Die Mehrheitsfrage beschränkt sich dabei aber nicht auf die Mitgliederzahl der vom Tarifvertrag konkret betroffenen Berufsgruppe.

Golze weiter: „Damit werden kleine Gewerkschaften bei Tarifverhandlungen de facto zu Statisten, die die Interessen ihrer Mitglieder nicht mehr im Wege des Streiks erkämpfen können. Denn praktisch ist kaum ein Fall denkbar, in dem eine Berufsgewerkschaft die Mehrheit aller Gewerkschaftsmitglieder in einem Betrieb auf sich vereinen kann. Auch Berufsgewerkschaften genießen aber den ausdrücklichen Schutz der Verfassung. Deswegen verstehen viele Gewerkschaftsmitglieder das Tarifeinheitsgesetz zu Recht als einen Angriff auf ihr Streikrecht. Ich begrüße es ausdrücklich, dass Gewerkschaften vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Tarifeinheitsgesetz klagen wollen. Wir brauchen eine möglichst schnelle gerichtliche Klärung, damit durch ein möglicherweise verfassungswidriges Gesetz nicht Fakten geschaffen werden, die hinterher nur schwer wieder rückgängig zu machen sind.“

Abbinder

Ident-Nr
081/2015
Datum
11.06.2015