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Preis „Erfolg inklusiv“ für Brandenburger Arbeitgeber*innen zum ersten Mal verliehen

Sozialministerin Nonnemacher und LASV-Präsidentin Klocek überreichen neuen Preis für Inklusion in der Arbeitswelt

- Erschienen am 10.06.2022 - Pressemitteilung 243/2022
Erfolg inklusiv: Preisträger und Bewerber

Menschen mit Behinderungen sind in vielen Fällen überdurchschnittlich gut ausgebildet, oft hoch motiviert und leistungsfähig. Dennoch fällt es vielen immer noch schwer, auf dem Arbeitsmarkt einen passenden Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu finden. Gute Beispiele für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der Arbeitswelt werden in Brandenburg jetzt besonders ausgezeichnet. Sozialministerin Ursula Nonnemacher und Liane Klocek, Präsidentin des Landesamtes für Soziales und Versorgung (LASV), haben heute zum ersten Mal den Arbeitgeber*innenpreis „Erfolg inklusiv“ des Landes Brandenburg verliehen. Die Verleihung fand in Cottbus statt.

Die Preisträgerinnen und Preisträger wurden durch eine Jury in zwei Kategorien ausgewählt. Den ersten Platz in der Kategorie „Inklusionsbetriebe“ belegte die DKB Stiftung Liebenberg gGmbH (www.dkb-stiftung.de/), die ihren Sitz in der Gemeinde Löwenberger Land (Oberhavel) hat. In der Kategorie „Betriebe und Dienststellen“ entschied sich die Jury für den Medin Reha- und Gesundheitssportverein (www.fuer-dich-schwedt.de/) aus Schwedt/Oder (Uckermark). Neben einer Urkunde haben sie jeweils eine Prämie in Höhe von 5.000 Euro erhalten. Insgesamt haben sich 14 Brandenburger Unternehmen um den ersten Arbeitgeber*innenpreis „Erfolg inklusiv“ beworben.

Sozialministerin Nonnemacher: „Arbeitslose Menschen mit Behinderungen werden im Verhältnis zu arbeitslosen Menschen ohne Behinderung wesentlich weniger bei einer Einstellung in einem Unternehmen berücksichtigt. Inklusion darf nicht länger als unternehmerisches Risiko verstanden werden, sondern als ein wichtiger Beitrag zur Fachkräftesicherung. Und die Anstellung von Menschen mit Behinderungen sorgt für Vielfalt im Betrieb. Es ist wichtig, dass noch viel mehr Unternehmen das Potenzial in der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen erkennen. Mit dem neuen Preis möchten wir gute Beispiele würdigen und bekannt machen, um so noch mehr Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für Inklusion in der Arbeitswelt zu gewinnen. Unser Ziel ist es, den inklusiven Arbeitsmarkt zu stärken.“

Liane Klocek, Präsidentin des LASV: „Alle ausgezeichneten Unternehmen eint ein Grundsatz: Sie beschäftigen Menschen mit Behinderungen seit vielen Jahren aus Überzeugung. Ich gratuliere allen Preisträgerinnen und Preisträgern herzlich zu dieser Auszeichnung und danke für ihr Engagement und ihr Wirken bei der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Arbeitswelt. Mögen Sie möglichst vielen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern ein Vorbild sein.“

Die prämierten Unternehmen zeichnen sich neben der zum Teil hohen Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen vor allem durch ein familiäres und angenehmes Betriebsklima für alle aus. Maßnahmen zur Förderung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen werden konsequent und nachhaltig umgesetzt. So gibt es behinderungsgerechte Arbeitsplätze, besondere Arbeitszeitregelungen oder arbeitsplatzbezogene Assistenzen.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die die Stärken und Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen nutzen möchten, werden bei der Schaffung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung oder der Einrichtung von behindertengerechten Arbeitsplätzen finanziell unterstützt. Zum Beispiel aus Mitteln der sogenannten Ausgleichsabgabe. In Deutschland besteht die gesetzliche Verpflichtung, dass private und öffentliche Arbeitgeber*innen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen auf wenigstens 5 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigen sollen. Wer diese Quote nicht erfüllt, muss eine Ausgleichsabgabe zahlen. In Brandenburg ist das LASV für die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe zuständig. So konnte das LASV im Jahr 2020 insgesamt 31 Inklusionsbetriebe in Brandenburg fördern. Zusätzlich erhielten 990 Arbeitgeber einen Zuschuss. Auch von der Bundesagentur für Arbeit gibt es Fördermöglichkeiten für die Inklusion in der Arbeitswelt, zum Beispiel in Form von Zuschüssen zur Arbeitsplatzgestaltung, Qualifizierung, Probebeschäftigung, Assistenz oder Lohnkostenzuschüssen.

„Erfolg inklusiv“ – Der Arbeitgeber*innenpreis des Landes Brandenburg

Die Jury bestand aus Vertreterinnen und Vertretern des Sozialministeriums, Innenministeriums, LASV, der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit, dem Allgemeinen Behindertenverband Land Brandenburg, der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft sowie der Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen des Landes Brandenburg.

Der Arbeitgeber*innenpreis des Landes Brandenburg „Erfolg inklusiv“ prämiert vorbildliche Praxisbeispiele der Beschäftigung oder Ausbildung sowie besondere Initiativen zur Beschäftigungssicherung von Menschen mit Behinderungen. Mit dem neuen Preis wird eine Maßnahme aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Das Sozialministerium und das LASV vergeben diesen Preis alle zwei Jahre. Die nächste Preisverleihung ist für 2024 geplant.

Mehr Informationen zum Preis: https://lasv.brandenburg.de/erfolginklusiv