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Neue Richtlinie zur Fachkräftesicherung in Kraft getreten

Arbeitsministerin Golze: Hochqualifizierte Nachwuchsfachkräfte halten und gewinnen

- Erschienen am 08.12.2014 - Pressemitteilung 110/2014

Das Arbeitsministerium wird Brandenburger Unternehmen bei der Fachkräftegewinnung bis zum Jahr 2020 mit 24 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) unterstützen. Die entsprechende Richtlinie „Brandenburger Innovationsfachkräfte“ (BIF) ist ab heute auf dem Online-Portal der Investitionsbank (www.ilb.de)veröffentlicht. Anträge können ab sofort gestellt werden. Arbeitsministerin Diana Golze sagte: „Der Erfolg unserer Wirtschaft hängt ganz entscheidend davon ab, wie gut es gelingt, Fachkräfte zu halten und zu gewinnen. Mit der Richtlinie unterstützen wir vor allem kleine und mittlere Betriebe dabei, hochqualifizierte Nachwuchskräfte einstellen und langfristig binden zu können.“

Mit der Richtlinie „Brandenburger Innovationsfachkräfte“ werden zwei bisherige Förderinstrumente des Arbeitsministeriums überarbeitet und in einer Richtlinie gebündelt: zum einen die Förderung von Zuschüssen an kleine und mittlere Unternehmen zur Vergabe von Stipendien an Studierende sowie zur Beschäftigung von Werkstudierenden („Brandenburg-Stipendium“), und zum anderen die Förderung von Zuschüssen zur Beschäftigung von Innovationsassistentinnen und Innovationsassistenten.

Golze: „Mit der Bündelung der verschiedenen Maßnahmen in einer Richtlinie wird das Förderverfahren für Betriebe und Verwaltung vereinfacht. Ein weiterer Grund ist aber auch der deutliche Rückgang der ESF-Mittel. In der aktuellen Förderperiode 2014 bis 2020 erhält Brandenburg rund 360 Millionen Euro aus dem ESF. Im Förderzeitraum davor waren es noch 620 Millionen Euro. Das erfordert eine Konzentration der Maßnahmen und mehr Effizienz bei der Umsetzung. Die neue Richtlinie ist ein klares Signal an die Unternehmen, dass die Fachkräftesicherung auch künftig ein Schwerpunkt der Brandenburger Arbeitsmarktpolitik bleibt.“

Mit den Stipendien erhalten Studierende über sechs Monate zur Erstellung ihrer Abschlussarbeit (Bachelor-, Master- bzw. Diplomarbeit), die sich an einem Innovationsprojekt des Betriebes orientiert, monatlich 500 Euro, wovon vom Land aus ESF-Mitteln 375 Euro kommen. Der Betrieb beteiligt sich mit mindestens 125 Euro monatlich (Förderdauer sechs Monate). Arbeiten Werkstudierende 15 bis 20 Wochenstunden im Rahmen eines Innovationsprojekts in einem Betrieb, erhalten sie dafür – bei 20 Stunden – mindestens 840 Euro monatlich. Das entspricht einem Stundenlohn von 10,50 Euro. Davon zahlt das Land aus ESF-Mitteln 75 Prozent (Förderdauer sechs bis zwölf Monate). Eine flexible Arbeitszeitgestaltung ist möglich.

Das Brandenburg-Stipendium startete im Juni 2013. Bis heute wurden 168 Anträge bewilligt, davon 74 Prozent für Werkstudierende. 67 Prozent der Studierenden kommen von Brandenburger Hochschulen.

Golze: „Das Brandenburg-Stipendium ist vor einem Jahr als ganz neues Förderinstrument sehr erfolgreich gestartet. Die beiden Fördersäulen Stipendien und Werkstudierende sollen Klebe- und Lockstoff sein. Denn es ist wichtig, dass Studierende und Betriebe sich frühzeitig kennen lernen, damit daraus eine langfristige Bindung entsteht. Ziel ist es, möglichst viele Absolventinnen und Absolventen der Brandenburger Hochschulen im Land zu halten. Die Abwanderung gut ausgebildeter junger Fachkräfte muss endlich gestoppt werden.“

Bei den Innovationsassistentinnen und Innovationsassistenten übernimmt das Arbeitsministerium für 12 Monate bis zu 60 Prozent der Lohnkosten, wenn Unternehmen Hochschulabsolventinnen/Hochschulabsolventen oder Absolventinnen/Absolventen einer geregelten beruflichen Aufstiegsqualifizierung (Techniker, Meister etc.) als Assistentin bzw. Assistenten für ein innovatives Vorhaben neu einstellen. Der Abschluss darf nicht länger als 36 Monate zurückliegen. Das Beschäftigungsverhältnis muss mindestens zwölf Monate dauern. Das monatliche Bruttogehalt muss mindestens 2.200 Euro betragen. Liegt das monatliche Arbeitsnehmer-Bruttogehalt zwischen 2.200 und 2.599,99 Euro, beträgt die monatliche Förderung 1.320 Euro, ab 2.600 Euro Arbeitnehmer-Bruttogehalt gibt es 1.560 Euro vom Land. Seit Oktober 2012 wurden 251 Anträge bewilligt.

Golze: „Kleine und mittlere Unternehmen haben im Wettbewerb um hochqualifizierte Fachkräfte gegenüber größeren Unternehmen oft das Nachsehen. Aber gerade Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen bringen neues, innovatives Wissen in Unternehmen und tragen so zu einem Entwicklungsschub bei. Gleichzeitig erhalten mit dieser Förderung junge Menschen in Brandenburg eine berufliche Perspektive.“

Weitere Informationen zur Förderrichtlinie unter www.ilb.de.

 

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Ident-Nr
110/2014
Datum
08.12.2014