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Gesundheitsministerin Nonnemacher zum Tag des alkoholgeschädigten Kindes: „Schützen Sie Ihr ungeborenes Kind!“

- Erschienen am 08.09.2023 - Pressemitteilung 201/2023

Anlässlich des Internationalen Tags des alkoholgeschädigten Kindes am morgigen Samstag (9. September) macht Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher auf die negativen Folgen von Alkohol in der Schwangerschaft aufmerksam. „Schon in kleinen Mengen kann Alkoholgenuss die Gesundheit des ungeborenen Kindes erheblich und irreversibel schädigen. Der beste Weg, dies zu vermeiden, ist der Verzicht. Ich bitte daher alle schwangeren und stillenden Brandenburgerinnen: Trinken Sie keinen Alkohol – Ihrem Kind zuliebe!“

Nach Schätzungen von Experten werden in Deutschland rund 10.000 Kinder geboren, die aufgrund von Alkoholkonsum während der Schwangerschaft unter körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen leiden, sogenannten Fetalen Alkoholspektrum-Störungen (FASD), deren Folgen unter anderem Ruhelosigkeit, Reizbarkeit sowie Lern- und Sprachprobleme sind. Etwa 2.200 dieser Kinder sind an der schwersten Form erkrankt, dem Fetalen Alkoholsyndrom (FAS), das Fehlbildungen der Knochen, der Extremitäten und des Gesichts sowie Nierenschäden oder Herzfehler nach sich ziehen kann. Mit den Folgen der Erkrankungen haben die Betroffenen ihr Leben lang zu kämpfen, denn weder FASD noch FAS sind heilbar.

Ministerin Nonnemacher: „Leider herrscht auch heute noch viel Unkenntnis über die schwerwiegenden Folgen, die Alkoholkonsum in der Schwangerschaft verursachen kann. Der Aufklärung über diese Gesundheitsrisiken kommt daher eine zentrale Bedeutung zu. Werdende Mütter sind dabei nicht nur auf fachliche Beratung durch Hebammen sowie Ärztinnen und Ärzte angewiesen, sondern ganz besonders auch auf Unterstützung aus ihrem persönlichen Umfeld, von Verwandten und Freunden.“

Mit den Folgen von FASD in der Pubertät beschäftigten sich am heutigen Freitag rund 140 Expertinnen und Experten auf dem 3. FASD-Fachtag am Carl-Thiem-Klinikum Cottbus. Die Veranstaltung, auf der Michael Zaske, Leiter der Abteilung „Gesundheit“ im Gesundheitsministerium ein Grußwort hielt, stellte die besonderen Herausforderungen für die Betroffenen und ihre Familien während der emotional schwierigen Lebensphase der Pubertät in den Mittelpunkt.

In Brandenburg beschäftigt sich das Projekt „selbstbestimmt – Suchtprävention für vulnerable Zielgruppen im Land Brandenburg“ mit Aufklärungsarbeit und bietet Betroffenen Unterstützung. Es handelt sich um ein Projekt der Landesstelle für Suchtfragen, deren Arbeit vom Gesundheitsministerium gefördert wird. Das Projekt „selbstbestimmt“ wird durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) im Auftrag und mit Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen nach Paragraf 20a SGB V seit Januar 2021 gefördert.

Weitere Informationen: www.selbstbestimmt-brandenburg.de.

Kontakt: Brandenburgische Landesstelle für Suchtfragen, Tel.: (0331) 581 380 20. Hilfe bietet auch die „individualisierte, risikoadaptierte internetbasierte Intervention zur Verringerung des Alkohol- und Tabakkonsums bei Schwangeren“ (IRIS) unter: https://www.iris-plattform.de/.

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Ident-Nr
201/2023
Datum
08.09.2023