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Coronavirus: Insgesamt 1.599 bestätigte COVID-19-Fälle in Brandenburg statistisch erfasst

- Erschienen am 08.04.2020 - Pressemitteilung 128/2020

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten Fälle an COVID-19 innerhalb der letzten 24 Stunden um 75 erhöht. So sind laut Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) insgesamt 1.599 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 08.04.2020, 08:00 Uhr). Aktuell sind 235 Personen in stationärer Behandlung, davon werden 28 intensiv medizinisch beatmet.

Landkreis / kreisfreie Stadt

Veränderung 24-h-Vergleich

Zahl bestätigter Fäll kumulativ ab 10. Kalenderwoche

Stand: 08.04., 08:00 Uhr

Inzidenz

Bestätigte Fälle je 100.000 Einwohner

Sterbefälle

Wohnortprinzip

Barnim

+3

126

68,9

2

Brandenburg a. d. Havel

+5

38

52,7

1

Cottbus

 

34

33,9

0

Dahme-Spreewald

+2

124

73,3

3

Elbe-Elster

+4

66

64,3

2

Frankfurt (Oder)

+8

22

38,0

0

Havelland

+9

112

69,2

3

Märkisch-Oderland

+4

118

60,7

1

Oberhavel

+6

147

69,6

2

Oberspreewald-Lausitz

 

31

28,1

0

Oder-Spree

+5

90

50,4

0

Ostprignitz-Ruppin

+5

31

31,3

0

Potsdam

 

273

153,3

14

Potsdam-Mittelmark

+9

213

99,2

6

Prignitz

+2

17

22,2

0

Spree-Neiße

 

51

44,6

0

Teltow-Fläming

+12

83

49,3

0

Uckermark

+1

23

19,2

1

Brandenburg gesamt

+75

1.599

63,7

35

 

Hinweise zum Meldeweg: Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden, nachdem der Meldende Kenntnis erlangt hat, dort vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Software (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.

Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Kreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab. Für die Bewertung der Corona-Lage im Land ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind daher unvermeidbar.