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Erneuter Fall von Geflügelpest bei Putenbestand im Landkreis Märkisch-Oderland

- Erschienen am 08.03.2021 - Pressemitteilung 155/2021

In einem gewerblichen Nutzgeflügelbestand im Landkreis Märkisch-Oderland ist der Geflügelpesterreger H5N8 (Vogelgrippe/Geflügelpest) nachgewiesen worden. Auf Anordnung des zuständigen Veterinäramtes wurden rund 10.000 Puten getötet und unschädlich beseitigt. Es ist der neunte Fall von Geflügelpest in einem Nutzgeflügelbestand innerhalb weniger Wochen im Land Brandenburg.

In dem Putenbestand waren erhöhte Verluste aufgetreten. Der Betreiber informierte unverzüglich das Veterinäramt des Landkreises Märkisch-Oderland. Daraufhin wurde der Bestand sofort durch die Behörde gesperrt und beprobt. Das Landeslabor Berlin-Brandenburg stellte das Aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N8 fest. Das nationale Referenzlabor (Friedrich-Loeffler-Institut - FLI) hat bestätigt, dass es sich um die hochpathogene Variante des Virus handelt.

Das Veterinäramt des betroffenen Landkreises Märkisch-Oderland hat die in der Geflügelpest-Verordnung vorgesehenen Schritte angeordnet. Dazu gehören die Einrichtung eines Sperrbezirkes im Radius von mindestens drei Kilometern und eines Beobachtungsgebietes im Radius von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbestand. Die genauen Grenzen der genannten Restriktionsgebiete werden durch das zuständige Veterinäramt festgelegt. Die betroffenen Geflügelhalter werden über die erforderlichen Maßnahmen durch den Landkreis informiert. In den Gebieten gelten u.a. Beschränkungen für die Geflügelhaltungen, wie etwa das Verbot zum Verbringen von Geflügel und bestimmter tierischer Erzeugnisse.