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Geflügelpest bei Wildvogel in Brandenburg nachgewiesen – Nonnemacher warnt vor weiterer Ausbreitung

- Erschienen am 07.11.2020 - Presemitteilung 565/2020

In Brandenburg ist bei einem verendeten Wildvogel (Kranich) der Geflügelpest-Erreger H5N8 nachgewiesen worden. Der Fundort befindet sich im Landkreis Ostprignitz-Ruppin. „Wir wissen, dass die Geflügelpest seit Ende Oktober wieder verstärkt auch in Deutschland auftritt. Jetzt gilt es, eine Übertragung auf Hausgeflügel zu verhindern“, so Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher.

Mit dem einsetzenden Zug der Wildvögel wurden seit dem 30. Oktober wieder Fälle der hochpathogenen aviären Influenza, Subtyp H5N8 („Vogelgrippe“), vor allem an Nord- und Ostseeküste nachgewiesen. Der jetzige Fund war der erste Verdachtsfall in Brandenburg in diesem Herbst. Heute hat das Friedrich-Loeffler-Institut den Verdacht bestätigt.

Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher: „Anfang der Woche haben wir bereits den Geflügelwirtschaftsverband Brandenburg, den Landesverband der Rassegeflügelzüchter und die Bauernverbände über die aktuelle Situation zur Geflügelpest informiert. Die Gefahr einer weiteren Ausbreitung des Erregers und auch eines möglichen Eintrags in Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen ist hoch. Wir intensivieren darum unser Geflügelpest-Monitoring. Außerdem sind alle Geflügelhalter aufgefordert, die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und zu verstärken unter anderem durch Kontaktvermeidung zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel. Wildvögel dürfen keinen Zugang zu Futtereinstreu und sonstigen Gegenständen haben“.

Darüber hinaus sollten Hobbyhalter sicherstellen, dass die Ein- und Ausgänge zu den Ställen gegen unbefugten Zutritt gesichert sind, die Ställe oder sonstigen Standorte des Geflügels von fremden Personen nur mit betriebseigener Schutz- oder Einwegkleidung betreten werden und eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Einrichtung zur Desinfektion der Schuhe vorgehalten wird.

Infektionen des Menschen mit H5N8 sind bisher nicht bekannt. Eine Übertragung des Erregers über infizierte Lebensmittel sind laut einer Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung unwahrscheinlich.

In Deutschland sind seit dem 30.10.2020 mehrere HPAI H5-Fälle bei Wildvögeln nahezu zeitgleich an der Nord- und Ostseeküste sowie in Hamburg aufgetreten. Im Küstenbereich des schleswig-holsteinischen Wattenmeeres werden derzeit vermehrt tote Wasservögel gefunden. Außerdem meldeten das Vereinigte Königreich, die Niederlande und auch Deutschland Ausbrüche von HPAIV H5 in Nutzgeflügelbeständen.

Die hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche des Geflügels. Bei der Geflügelpest („Vogelgrippe“) handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza bei Geflügel und anderen Vögeln, die durch hoch pathogene Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. In Brandenburg wurde zuletzt im Januar 2020 bei einem verendeten Wildvogel der Erreger H5N8 nachgewiesen.