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Jetzt bewerben: Brandenburger Landärztestipendium geht in die nächste Runde Bewerbungsschluss ist der 15. August 2022

- Erschienen am 07.07.2022 - Pressemitteilung 291/2022

Noch bis zum 15. August 2022 können sich Medizinstudierende für ein Brandenburger Landärztestipendium bewerben. Dieses beträgt 1.000 Euro im Monat und wird für die Dauer der Regelstudienzeit gezahlt. Im Gegenzug verpflichten sich die Stipendiaten zu einer mindestens fünfjährigen ärztlichen Tätigkeit in einer ländlichen Region Brandenburgs. 35 Stipendien können für das kommende Wintersemester vergeben werden.

Das Interesse am Brandenburger Landärztestipendium ist nach wie vor ungebrochen. Insgesamt 168 angehende Ärztinnen und Ärzte werden seit dem Start in 2019 bereits mit einem Stipendium finanziell unterstützt.

Übrigens können im Rahmen dieses Förderprogramms auch Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung in verschiedenen Fachgebieten einen finanziellen Zuschuss erhalten.

Finanziert wird das Programm vom Land Brandenburg. Die Umsetzung erfolgt über die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) unter Einbeziehung der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg (LKB).

Hintergrundinformationen:

Landärztestipendium

Antragsberechtigte
Das Stipendium richtet sich an Studierende der Humanmedizin, die an einer Hochschule in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) immatrikuliert sind und ohne aufenthalts- und arbeitsrechtliche Einschränkungen in Deutschland leben und arbeiten dürfen. Antragsberechtigt sind auch Studierende, die sich bereits im Studium der Humanmedizin befinden.

Ausgeschlossen von der Förderung sind Studierende, die eine studienbezogene Förderung von einem Krankenhausträger oder einer Kommune erhalten und sich im Rahmen der Förderung zu einer ärztlichen Tätigkeit nach ihrer Facharztweiterbildung verpflichtet haben.

Förderhöhe
Stipendiaten erhalten 1.000 Euro monatlich für die Dauer der Regelstudienzeit (maximal 75 Monate, längstens bis zum Ende des Medizinstudiums).

Verpflichtungen der Stipendiaten

  • mindestens fünfjährige ärztliche Tätigkeit in ländlichen Regionen nach Abschluss der Facharztweiterbildung in den geförderten Fachrichtungen
  • mindestens eine Famulatur muss im Land Brandenburg absolviert werden
  • Teilnahme am jährlichen Stipendiaten-Treffen
  • Beginn der Facharztweiterbildung innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Medizinstudiums
  • Absolvierung des überwiegenden Teils der Facharztweiterbildung in Brandenburg

Weitere Informationen insbesondere auch zu den förderfähigen Facharztgruppen

www.kvbb.de/praxis/studium-weiterbildung/foerderprogramm/stipendium/

Förderung der Facharztweiterbildung

Antragsberechtigte
Gefördert wird die Beschäftigung und Weiterbildung einer approbierten Ärztin oder eines approbierten Arztes in Weiterbildung in bestimmten Fachgebieten durch eine Vertragsärztin oder einen Vertragsarzt mit Praxissitz in ländlichen Regionen im Land Brandenburg.

Förderhöhe
Weiterbildende Vertragsärzte erhalten eine Zuwendung von monatlich bis zu 5.760 Euro für das Arbeitgeber-Bruttogehalt. Bei einer Beschäftigung in Teilzeit reduziert sich der Betrag. Die Förderung der Weiterbildungsstellen erfolgt bis längstens 31. Dezember 2022.

Weitere Informationen insbesondere auch zu den förderfähigen Facharztgruppen

www.kvbb.de/praxis/studium-weiterbildung/foerderprogramm/facharztweiterbildung/