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Landesintegrationsbeauftragte Lemmermeier: „Menschen die Chance geben, die ihnen zusteht“

Chancen-Aufenthaltsrecht

- Erschienen am 07.07.2022 - Pressemitteilung 290/2022

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (6.7.) ein sogenanntes Chancen-Aufenthaltsrecht beschlossen. Es soll für Menschen gelten, die zum Stichtag 1. Januar 2022 seit mindestens fünf Jahren in Deutschland gelebt haben und sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen. Dazu erklärt Brandenburgs Integrationsbeauftragte Dr. Doris Lemmermeier:

„Über den Beschluss des Bundeskabinetts bin ich froh und erleichtert. Es geht um Gerechtigkeit für mehr als 100.000 Menschen, die vor Jahren vor Krieg und Vertreibung nach Deutschland geflohen und längst Teil unserer Gesellschaft geworden sind. Trotzdem hat sie der Staat bislang im Ungewissen gelassen über ihre Zukunft hier in Deutschland und sie von Duldung zu Duldung vertröstet. Darum ist dieses Gesetz nicht nur ein richtiger Schritt, es ist auch zutiefst menschlich, dass diese Menschen die Chance bekommen, die ihnen zusteht. Deutschland braucht dringend Fachkräfte aus dem Ausland. Auch deshalb ist das Gesetz nur folgerichtig. Jetzt geht es darum, dass Menschen, die unter diese Regelung fallen, ab sofort nicht mehr abgeschoben werden dürfen.

Bedauerlich finde ich, dass beim Familiennachzug Unterschiede bezüglich des Aufenthaltsstatus gemacht werden und damit erneut eine Ungleichbehandlung stattfindet. Auch finde ich unbefriedigend, dass Personen ausgeschlossen sind, die vermeintlich falsche Angaben oder Täuschung über ihre Identität gemacht haben. Wenn sie arbeiten, Deutsch lernen und sich zu Deutschland bekennen, haben auch sie eine Perspektive verdient. Die Identität kann im Zusammenhang mit dem Chancenaufenthaltsrecht geklärt werden.“