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Aufruf zur Grippeschutzimpfung

- Erschienen am 05.10.2017 - Pressemitteilung 147/2017

Gesundheitsstaatssekretärin Almuth Hartwig-Tiedt ruft zur Grippeschutzimpfung auf: „Der Herbst ist die beste Zeit, sich gegen die Grippe impfen zu lassen. Besonders ältere Menschen und chronisch Kranke sollten die Grippeschutzimpfung nutzen. Sie haben ein höheres Risiko, dass eine Infektion mit Influenzaviren schwer verläuft. Dieses Risiko sollte man ernst nehmen, da Komplikationen lebensbedrohlich sein können. Auch für Personen, die täglich mit vielen Menschen in Kontakt kommen, ist eine Impfung ratsam, da sie ein erhöhtes Ansteckungsrisiko haben.“ Der Impfschutz bei Influenza hält jeweils nur eine Saison an und muss jährlich erneuert werden.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut empfiehlt die Grippeimpfung insbesondere für Menschen mit einem erhöhten Risiko für schwere Krankheitsverläufe. Dies sind vor allem Personen über 60 Jahre, chronisch Erkrankte, Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sowie Schwangere. Außerdem sollten sich auch Personen mit einer erhöhten Gefährdung, z.B. medizinisches Personal oder Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr, impfen lassen.

Der Impfschutz ist erst zwei Wochen nach der Grippeimpfung vollständig aufgebaut. Erfahrungsgemäß verursacht die Influenza im Januar oder Februar eine Erkrankungswelle, vor der man sich am besten durch eine rechtzeitige Impfung schützen kann. Deswegen ist Oktober bis November der optimale Zeitraum für die Grippeschutzimpfung. Sie schützt vor der Infektion bzw. kann den Krankheitsverlauf entscheidend mildern. Die Impfstoffe sind gut verträglich.

Eine „Grippesaison“ läuft von der 40. Kalenderwoche bis zur 15. Kalenderwoche des folgenden Jahres. Im ersten Quartal des Jahres werden immer die meisten Fälle gezählt. Die Grippesaison 2016/2017 verlief vergleichsweise schwer: In Brandenburg wurden insgesamt 4.170 Grippe-Erkrankungen mit Labornachweis gemeldet. In der Vorsaison 2015/2016 gab es dagegen 3.300 gemeldete Influenzafälle. Gemäß Infektionsschutzgesetz ist nur der direkte Nachweis von Influenzaviren meldepflichtig. Da jedoch nicht in jedem Fall eine Labordiagnostik durchgeführt wird, ist grundsätzlich von einer starken Untererfassung bei der Zahl der Influenzaerkrankungen auszugehen.

Weitere Informationen zum Thema im Internet unter https://influenza.rki.de/.

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Ident-Nr
147/2017
Datum
05.10.2017
Rubrik
Gesundheit