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Tag der Organspende am 6. Juni / Gesundheitsministerin Golze: Organspenden retten Leben

- Erschienen am 05.06.2015 - Pressemitteilung 076/2015

Gesundheitsministerin Diana Golze ruft vor dem morgigen „Tag der Organspende“ alle Brandenburgerinnen und Brandenburger dazu auf, sich über eine mögliche Organspende zur informieren und ihre persönliche Entscheidung schriftlich festzuhalten: „Das Thema Organspende betrifft uns alle. Jeder Mensch kann plötzlich und völlig unerwartet auf eine Organspende angewiesen sein, damit sein Leben oder das einer nahestehenden Person gerettet werden kann. Deswegen sollte jeder Erwachsene sich wenigstens einmal ausführlich mit der Organspende auseinandersetzen, zu Lebzeiten seine eigene Entscheidung treffen und darüber mit seiner Familie sprechen. Die Entscheidung über eine lebensrettende Organspende sollte nicht den Angehörigen in einer ohnehin schon schwierigen Situation überlassen werden.“

Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organspende ist die Zahl der postmortal entnommenen Organe im Land Brandenburg in den vergangenen Jahren rückläufig: gab es im Jahr 2009 noch 48 Organspender, so wurden in 2013 28 und in 2014 nur noch 23 Verstorbenen Organe entnommen. Nur wenn der Hirntod des Verstorbenen nachweislich festgestellt wurde und eine Zustimmung vorliegt, ist das Spenden von Organen möglich. Ein einzelner Organspender kann bis zu sieben schwerkranken Menschen helfen.

Golze sagte: „Es gibt in der Bevölkerung immer noch viele Ängste und Fragen zu Organ- und Gewebespenden. So haben zahlreiche Menschen die unbegründete Sorge, dass im Krankenhaus nicht mehr alles für sie getan werde, wenn sie einen Organspendeausweis besitzen. Oder sie befürchten, dass mit ihren Organen von anderen illegal Handel betrieben werden könnte. Diese Sorgen sind auch ein Grund, warum die Bereitschaft zur Organspende weiter zurückgeht. Deswegen ist es wichtig, sich intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen. Die vielen Veranstaltungen rund um den morgigen Aktionstag bieten dazu eine gute Gelegenheit. Nur wer gut informiert ist, kann eine Entscheidung treffen und nach dem eigenen Tod andere Leben retten.“

Seit 33 Jahren wird jeweils am ersten Samstag im Juni mit dem bundesweiten Aktionstag auf das Thema Organ- und Gewebespende aufmerksam gemacht. Das Motto lautet „Richtig. Wichtig. Lebenswichtig.“ In Deutschland werden nach wie vor nicht genügend Organe gespendet. Zurzeit warten über 10.000 Menschen auf ein Leben rettendes Spenderorgan. Im letzten Jahr gab es bundesweit 864 Organspender, über 3.000 Menschen erhielten ein neues Organ. Jedes Jahr sterben in Deutschland etwa 1.000 Menschen, weil es für sie kein geeignetes Spenderorgan gibt.

Zu den Organen, die durch eine Transplantation ersetzt werden können, gehören Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse und Darm. Zu dem transplantierfähigen Gewebe zählen Hornhaut der Augen, Teile der Haut, Herzklappen und Teile der Blutgefäße, des Knochengewebes, des Knorpelgewebes und der Sehnen.

Seit November 2012 gilt in Deutschland die so genannte Entscheidungslösung. Sie schreibt vor, dass jede Bürgerin und jeder Bürger regelmäßig die Möglichkeit erhalten soll, sich über das Thema Organspende zu informieren und dazu eine eigene Entscheidung zu treffen. Bereits ab dem 16. Lebensjahr ist die Entscheidung für eine Organspende erlaubt. Seit Inkrafttreten des deutschen Transplantationsgesetzes im Dezember 1997 gilt in Deutschland außerdem: Der Wille des Verstorbenen zu Lebzeiten hat Vorrang. Liegt keine Zustimmung vor, zum Beispiel in Form eines Organspendeausweises, werden die Angehörigen gebeten, eine Entscheidung nach dem vermuteten Willen des Verstorbenen zu treffen. Hat der mögliche Organspender die Entscheidung auf eine bestimmte Person übertragen, tritt diese an die Stelle des nächsten Angehörigen.

Die eigene persönliche Entscheidung zur Organ- und Gewebespende dokumentiert man am besten in einem Organspendeausweis. Den Ausweis kann man zum Beispiel auf der Internetseite der Deutschen Stiftung Organtransplantation herunterladen oder als Plastikkarte bestellen. Wer einen Organspendeausweis ausfüllt, kann das Einverständnis zur Organ- und Gewebespende entweder generell erteilen, auf bestimmte Organe oder Gewebe einschränken oder einer Organ- und Gewebespende widersprechen. Wer die eigene Einstellung später ändert, muss lediglich die alte Erklärung vernichten. Der Organspendeausweis wird an keiner offiziellen Stelle registriert oder hinterlegt. Man sollte ihn stets bei sich tragen.

Weitere Informationen gibt es im Internet auf den Seiten der Deutschen Stiftung Organtransplantation www.dso.de und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung www.bzga.de.

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Ident-Nr
076/2015
Datum
05.06.2015
Rubrik
Gesundheit