Vierter Krankenhausplan: Gesundheitsministerin Nonnemacher übergibt Feststellungsbescheid an das Städtische Klinikum Brandenburg
- Erschienen am - PresemitteilungGesundheitsministerin Ursula Nonnemacher hat am heutigen Samstag (4. September) das Städtische Klinikum Brandenburg in Brandenburg an der Havel besucht und dort den neuen Feststellungsbescheid an die Einrichtung übergeben. Grundlage dafür ist der Vierte Krankenhausplan des Landes Brandenburg, der seit dem 1. August in Kraft ist. Mit dem Bescheid steigt die Gesamtbettenkapazität des Hauses gemäß der Bedarfsanalyse von 474 auf 492 vollstationäre Betten. Bei dem Besuch informierte sich die Ministerin über die Arbeit des Krankenhauses und die besonderen Herausforderungen in Pandemie-Zeiten.
Das Städtische Klinikum Brandenburg ist ein Krankenhaus der höchsten Versorgungsstufe. Als Einrichtung der Schwerpunktversorgung hält es ein umfassendes Leistungsangebot vor und erfüllt in Diagnose und Therapie auch Schwerpunktaufgaben, die über die Versorgungsregion hinausgehen. Das Klinikum in öffentlicher Trägerschaft verfügt gemäß Krankenhausplan über 9 Fachgebiete – von Augenheilkunde über Neurochirurgie bis zur Urologie. Während der Corona-Pandemie hatte das Klinikum zudem die Koordinierung des Versorgungsclusters Corona West-Brandenburg übernommen. In diesem Klinikverbund hatten sich Kliniken in Brandenburg an der Havel, Potsdam, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming und dem Havelland zusammengeschlossen, um die Patienten in ihrem Einzugsbereich auch unter Pandemiebedingungen optimal medizinisch versorgen zu können.
Nonnemacher: „Als Krankenhaus der Schwerpunktversorgung sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Städtischen Klinikums Brandenburg insbesondere in der ersten Phase der Corona-Pandemie bis an ihre Belastungsgrenzen gegangen, weil auch von anderen Krankenhäusern Patienten aufgenommen werden mussten. Für diesen Einsatz möchte ich mich ganz herzlich bei Ihnen allen bedanken. Auch künftig kommt dem Städtischen Klinikum eine besondere Rolle bei der medizinischen Versorgung in der Region zu. Diesem erhöhten Bedarf tragen wir mit dem Feststellungsbescheid nun Rechnung.“
Mit dem Vierten Krankenhausplan erhöht sich die Gesamtbettenkapazität des Hauses entsprechend der Bedarfsanalyse von 474 auf 492 Betten. In der Inneren Medizin steigt die Zahl von 175 auf 195 Betten, davon sind 20 für die Alterstraumatologie vorgesehen.
Ab dem heutigen Tag trägt das Städtische Klinikum Brandenburg den Namen „Universitätsklinikum Brandenburg an der Havel“. Bei ihrem Besuch enthüllte die Ministerin gemeinsam mit Klinikum-Geschäftsführerin Gabriele Wolter das neue Logo des Krankenhauses. Das Klinikum ist Mitgesellschafter der Medizinischen Hochschule Brandenburg Theodor Fontane (MHB). Die staatlich anerkannte Universität bietet den Brandenburger Modellstudiengang Medizin an.
Gabriele Wolter, Geschäftsführerin des Städtischen Klinikums Brandenburg: „Als Schwerpunktversorger tragen wir nicht nur in Zeiten der Pandemie eine besondere Verantwortung. Wir freuen uns sehr, dass dies auch durch die aktuelle Krankhausplanung berücksichtigt und gewürdigt wird. Mit dem Aufwuchs der Bettenkapazität können wir unser Leistungsspektrum erweitern und eine Alterstraumatologie etablieren. Insbesondere mit dem Blick auf die zunehmend alternde Bevölkerung können wir eine hochspezialisierte Versorgung gewährleisten. Besonders stolz bin ich, gemeinsam mit Ministerin Nonnemacher unsere Umbenennung in das Universitätsklinikum Brandenburg an der Havel bekanntgeben zu können. Das Universitätsklinikum Brandenburg an der Havel bildet im Verbund mit den Ruppiner Kliniken, der Immanuel Klinik Rüdersdorf sowie dem Immanuel Klinikum Bernau Herzzentrum Brandenburg das Universitätsklinikum der Medizinischen Hochschule Brandenburg (MHB).“
Der Vierte Krankenhausplan wurde im Juni von der Landesregierung beschlossen und ist seit dem 1. August in Kraft. Mit dem Papier wurde Neuland beschritten, denn zum ersten Mal haben Berlin und Brandenburg ihre jeweiligen Krankenhausplanungen umfassend miteinander abgestimmt. Ziel ist die Sicherung einer qualitativ hochwertigen und wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen. Im Krankenhausplan sind insgesamt 54 Krankenhäuser an 66 Standorten aufgenommen. 22 davon befinden sich in öffentlicher, 19 in privater und 13 in freigemeinnütziger Trägerschaft.
Der Plan legt die Eckpfeiler der Krankenhausplanung für die nächsten Jahre fest. Er sieht eine Aufstockung der Gesamtbettenkapazität im Land gegenüber der Planung von 2017 von 16.896 auf 17.666 Betten vor. 15.694 dieser Betten sind vollstationär, 1.972 teilstationär.