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Sozialministerin Nonnemacher: Interessen von Menschen mit Behinderungen stärker berücksichtigen

Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai

- Erschienen am 04.05.2020 - Pressemitteilung 186/2020

Zum morgigen Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung betont Sozialministerin Ursula Nonnemacher, dass die Interessen von Menschen mit Behinderungen stärker berücksichtigt werden müssen: „Wir sehen in der Corona-Krise, wie wichtig es ist, dass alle Menschen schnellen Zugang zu Informationen und Hilfsangeboten haben. Das betrifft besonders Menschen mit Behinderungen. Aber die Krise eröffnet auch Chancen. So werden zum Beispiel jetzt immer öfter wichtige Pressekonferenzen von Gebärdensprachdolmetscher(inne)n übersetzt. Was in vielen anderen Ländern bereits Standard ist, setzt sich durch die Krise auch bei uns immer mehr durch. Und immer mehr Menschen vernetzen sich, Veranstaltungen finden online statt. So kann das Abstandsgebot eingehalten werden, um besonders gefährdete Menschen vor einer Infektion zu schützen, und trotzdem können alle Menschen an Aktionen teilhaben.“

Der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen findet seit 1992 jährlich am 5. Mai statt. In diesem Jahr lautet das Motto „Inklusion von Anfang an. Los geht’s. Mit dir!“.

Mehr Teilhabe und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen: In diesem Jahr gibt es mit der Umsetzung der nächsten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes deutliche Verbesserungen. So hat Brandenburg jetzt die Bedarfsermittlung der Eingliederungshilfe neu geregelt. „Menschen mit Behinderungen sollen ihr Leben frei und selbstbestimmt gestalten. Dafür ist es wichtig, wie sie bei der Ermittlung ihres persönlichen Bedarfs von den örtlichen Trägern der Eingliederungshilfe angehört werden, damit Benachteiligungen zum Beispiel in der Schule oder am Arbeitsplatz verschwinden. Das haben wir jetzt deutlich verbessert. Die Wünsche und Interessen werden jetzt genau erfasst und bei der Leistungsbewilligung noch stärker berücksichtigt“, so Nonnemacher.

In Brandenburg leben rund 508.000 Menschen mit festgestellten Behinderungen, darunter sind 335.000 mit einer Schwerbehinderung.