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Verbund der Pflegeschulen: Sozialministerium fördert Aufbau der Geschäftsstelle mit Lottomitteln

Reform der Pflegeberufe

- Erschienen am 03.03.2019 - Pressemitteilung 033/2019

Die Vorbereitungen zur Umsetzung der neuen Pflegeausbildung laufen in Brandenburg auf Hochtouren. Mit dem Pflegeberufegesetz werden die drei bisher getrennten Berufe der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege werden ab dem Jahr 2020 zu einer generalistischen Berufsausbildung zusammengeführt. Im Rahmen dieser Reform haben sich die Altenpflege- sowie die Gesundheits- und Krankenpflege und Kinderkrankenpflegeschulen im Land Brandenburg jetzt im „Brandenburgischen Verbund der Pflegeschulen“ zusammengeschlossen (www.pflegeschulbund.de). Das Sozialministerium unterstützt diese Interessenvertretung der künftigen Pflegeschulen mit 16.000 Euro aus Lottomitteln beim Aufbau einer Geschäftsstelle in Potsdam.

Sozialministerin Susanna Karawanskij sagte: „Mit der Reform der Pflegeausbildung bin ich hoffnungsvoll, dass die Pflegeberufe für junge Menschen attraktiver werden, da künftige Auszubildende mehr Freiheiten bei ihrer Arbeitsplatzwahl und bessere berufliche Aufstiegschancen erhalten. Das ist notwendig. Denn wir müssen noch viel mehr junge Menschen für die vielseitigen und spannenden Pflegeberufe gewinnen. Der Fachkräftebedarf steigt. Die Umsetzung der Reform ist äußerst anspruchsvoll, denn innerhalb kürzester Zeit müssen wir zwei sehr unterschiedliche Ausbildungssysteme – im Krankenhaus sowie in der ambulanten und stationären Altenpflege – zusammenführen. Damit das erfolgreich gelingt, müssen alle Akteure an einem Strang ziehen. Die neue Interessenvertretung der Pflegeschulen wird in diesem Prozess eine tragende Rolle übernehmen. Mir ist dabei besonders wichtig, dass für die Pflegeberufe in der Öffentlichkeit noch viel stärker geworben wird. Pflegekräfte leisten jeden Tag zuverlässig ganz großartige Arbeit, von der die ganze Gesellschaft profitiert. Das wird aber leider noch viel zu wenig gewürdigt.“

Aufgabe des Brandenburgischen Verbunds der Pflegeschulen ist die Förderung der Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Pflege. Insbesondere sieht sich der gemeinnützige Verein als Interessenvertretung der Pflegeschulen im Rahmen des Pflegeberufereformgesetzes.

Die neue Interessenvertretung ist aus der ehemaligen Landesarbeitsgemeinschaft der Altenpflegeschulen im Land Brandenburg e. V. hervorgegangen. Im neuen „Pflegeschulbund Brandenburg“ haben sich bislang 30 Pflegeschulen verschiedener Fachrichtungen zusammengeschlossen. Die neue Geschäftsstelle soll hauptamtlich besetzt sein.

Die Förderung aus Lottomitteln ist eine einmalige Anschubfinanzierung zum Aufbau der Geschäftsstelle. In den Folgejahren soll sie aus den Mitgliedsbeiträgen der Pflegeschulen im Pflegeschulbund getragen werden.

In Brandenburg gibt es insgesamt 20 staatlich anerkannte Altenpflegeschulen mit einer Ausbildungskapazität von insgesamt rund 2.500 Plätzen. Außerdem gibt es 17 staatlich anerkannte Gesundheits- und Krankenpflegeschulen sowie drei staatlich anerkannte Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeschulen mit einer Gesamtausbildungskapazität von rund 2.200 Plätzen.

Hintergrund

Das Pflegeberufegesetz löst ab dem 1. Januar 2020 das Altenpflegegesetz und das Krankenpflegegesetz ab. Die Umsetzung des Bundesgesetzes auf Landesebene führt zu grundlegenden Änderungen, zum Beispiel hinsichtlich der Ausbildungsinhalte, der Ausbildungsstrukturen sowie der Finanzierung. Im Sozialministerium wurde Anfang 2018 eine Projektgruppe eingesetzt, um die notwendigen Schritte im Land Brandenburg rechtzeitig einzuleiten, umzusetzen und zu begleiten.

Nach den bisherigen Berufsgesetzen muss man sich bereits vor Ausbildungsbeginn entscheiden, ob man später in der Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege oder Altenpflege arbeiten möchte. Ein späterer Wechsel ist wegen der unterschiedlichen Ausbildungsinhalte nur eingeschränkt möglich.

Von 2020 an wird die Ausbildung in den drei Berufsfeldern in einer neuen dreijährigen generalistischen Ausbildung zusammengeführt. Der erfolgreiche Abschluss mit der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann befähigt zum Einsatz in allen Versorgungsbereichen der Pflege. Der Abschluss ist europaweit anerkannt.

Mit der Reform wird außerdem eine hochschulische Pflegeausbildung eingeführt. Das BA Studium dauert mindestens drei Jahre und vermittelt neben dem Berufsabschluss ein vertieftes Wissen über die Grundlagen der Pflegewissenschaft.

Eine Übersicht mit den wichtigsten Informationen hat das Sozialministerium als Faltblatt mit dem Titel „Eine neue Ausbildung für die Pflegeberufe“ veröffentlicht.