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Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen

Dialog zur Behindertenpolitik geplant: Inklusion in Brandenburg – Gemeinsam Teilhabe gestalten

- Erschienen am 02.12.2015 - Pressemitteilung 186/2015

Die Fortschreibung des Behindertenpolitischen Maßnahmenpakets soll mit einem breit angelegten öffentlichen Dialog starten. Das Sozialministerium wird von Januar bis März 2016 landesweit fünf große Inklusions-Foren veranstalten, zu denen alle Brandenburgerinnen und Brandenburger eingeladen werden. Das Motto lautet „Inklusion in Brandenburg - Gemeinsam Teilhabe gestalten“. Die erste Veranstaltung ist am 13. Januar 2016 in Potsdam geplant. Das kündigten Sozialministerin Diana Golze und Jürgen Dusel, Beauftragter der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen, anlässlich des morgigen „Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen“ heute in Potsdam an. Golze sagte: „Bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat Brandenburg in den vergangenen Jahren bereits viel für Menschen mit Behinderungen erreicht. Diesen Weg werden wir konsequent weitergehen. Dabei ist es entscheidend, dass die Betroffenen selbst zu Wort kommen und notwendige Veränderungen formulieren können.“

Golze sagte weiter: „Menschen mit Behinderungen werden in vielen Bereichen des Lebens immer noch benachteiligt. Ob im Bildungssystem oder auf dem Arbeitsmarkt, viele Vorbehalte und Barrieren verhindern eine echte gleichberechtigte Teilhabe. Unser Ziel ist eine inklusive Gesellschaft, an der alle Menschen mit und ohne Behinderung in allen Lebensbereichen uneingeschränkt teilhaben können. Das können wir nur erreichen, wenn sich die ganze Gesellschaft mit dem Thema Inklusion noch viel intensiver auseinandersetzt. Das erste Behindertenpolitische Maßnahmenpaket war erfolgreich und hat in den vergangenen vier Jahren in Brandenburg viel bewirkt. Aber wir stehen immer noch vor vielen Aufgaben und Problemen. Deswegen ist es notwendig, dass wir das Aktionsprogramm fortschreiben und erneut einen großen Diskurs zum Thema Inklusion anstoßen.“

Dusel betonte: „Die Weiterentwicklung des behindertenpolitischen Maßnahmenpaketes bietet jetzt die Chance, die Teilhaberechte von Menschen mit Behinderungen weiter zu verbessern und so auch die soziale Gerechtigkeit in Brandenburg zu stärken. Das in der vergangenen Legislaturperiode erarbeitete und durch die Landesregierung verabschiedete Maßnahmenpaket hat bereits gute und wichtige Impulse gesetzt. Daran gilt es nun anzuknüpfen. So sehe ich weitere Diskussions- und Handlungsbedarfe beispielsweise im Zusammenhang mit dem Themenfeld Barrierefreiheit oder bei der Betreuung behinderter Schülerinnen und Schüler von Förderschulen am Nachmittag und in den Ferien. Inklusion braucht Dialog. Deshalb wünsche ich mir, dass sich viele Menschen an den geplanten Inklusionsforen mit ihren Ideen und Anregungen beteiligen. Ich freue mich auf den nun bevorstehenden Erarbeitungsprozess.“

Das erste Behindertenpolitische Maßnahmenpaket mit 136 konkreten Maßnahmen hatte die Landesregierung im Jahr 2011 beschlossen. Auch hier veranstaltete das Sozialministerium im Vorfeld fünf öffentliche Regionalkonferenzen, an denen sich insgesamt über 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter dem Motto „Alle inklusive in Brandenburg“ beteiligten. Gemeinsam wurde damals über die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die Behindertenpolitik in Brandenburg diskutiert.

Die Regierungsfraktionen SPD und DIE LINKE haben am 19. November 2015 im Landtag Brandenburg beschlossen, dass das Behindertenpolitische Maßnahmenpaket von der Landesregierung ressortübergreifend fortzuschreiben ist. Dabei soll auf die schon vorhandenen guten Ansätze aufgebaut und neue innovative Konzepte erprobt werden. Das überarbeitete Maßnahmenpaket soll bis Ende 2016 vorliegen.

In Brandenburg leben rund 480.000 Menschen mit Behinderungen, darunter 325.000 Menschen mit einer Schwerbehinderung.

Seit 2009 ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auch für Deutschland verbindlich. Mit der UN-Behindertenrechtskonvention werden erstmals die Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen in einem völkerrechtlichen Vertrag konkretisiert. Danach wird Behinderung nicht länger vor allem unter medizinischen und sozialen Blickwinkeln betrachtet, sondern als Menschenrechtsthema anerkannt. Bund, Länder und Kommunen sind verpflichtet, die Ziele der UN-Konvention umzusetzen.

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Ident-Nr
186/2015
Datum
02.12.2015
Rubrik
Soziales