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Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung

Mehr Teilhabe und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen - Dritte Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes wird umgesetzt

- Erschienen am 01.12.2019 - Pressemitteilung 175/2019

Der 1. Januar 2020 ist für viele Menschen mit Behinderungen ein wichtiges Datum: Ab diesem Zeitpunkt wird mit der dritten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes ein neues Leistungsrecht eingeführt. Die existenzsichernden Leistungen (Sozialhilfe) und die Fachleistungen (Eingliederungshilfe) werden voneinander getrennt. Dies betrifft in Brandenburg rund 7.000 Menschen, die in einer Einrichtung leben, sowie einen Teil der rund 11.600 Menschen in Tagesstätten und Werkstätten für behinderte Menschen. „Mehr Teilhabe und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen ist das Ziel dieser großen Reform. Zum Jahreswechsel erreichen wir die nächste wichtige Etappe auf dem Weg für eine inklusive Gesellschaft“, sagt Sozialministerin Ursula Nonnemacher vor dem Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung (03.12.).

Ministerin Nonnemacher weiter: „Mit der dritten Reformstufe vollziehen wir einen Perspektivenwechsel. Weg vom sogenannten Fürsorgeprinzip hin zu einem modernen Teilhaberecht. Es wird nicht mehr länger nur geschaut, in welcher Einrichtung ein Mensch mit Behinderung lebt, sondern es werden endlich die individuellen Bedürfnisse des Einzelnen berücksichtigt. Ab 2020 orientieren sich die staatlichen Leistungen für Menschen mit Behinderungen also am persönlichen Bedarf. Das ist gut und richtig so. Denn Menschen mit Behinderungen sollen ihr Leben so leben, wie sie es wollen.“

Elke Mandel, die die Aufgaben der Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen wahrnimmt, erklärt: „Damit verbessern sich die Leistungen für Menschen mit Behinderungen. Genau diesen Wandel fordern Menschen mit Behinderungen seit vielen Jahren. Aber das neue Verfahren ist auch sehr komplex. Nicht nur für die Betroffenen, die künftig mehr Anträge stellen müssen, sondern auch für die örtlichen Träger der Eingliederungshilfe, die für die Bewilligung der Leistungen zuständig sind. Deshalb richten wir jetzt eine Clearingsstelle ein, die bei Streitigkeiten im Einzelfall zwischen Leistungsberechtigten und Ämtern vermitteln kann. Dieses Verfahren ist für alle kostenfrei. Wir wollen natürlich, dass die Verbesserungen auch wirklich bei den Menschen ankommen, und dass Verwaltungshandeln für alle nachvollziehbar ist.“

Hintergrund

In Brandenburg leben rund 473.000 Menschen mit festgestellten Behinderungen, darunter sind 335.000 mit einer Schwerbehinderung.

Der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung – jedes Jahr am 3. Dezember – wurde von den Vereinten Nationen (UN) ausgerufen, zum ersten Mal im Jahr 1993. Der Aktionstag soll das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die Probleme von Menschen mit Behinderung wachhalten und den Einsatz für die Würde, Rechte und das Wohlergehen dieser Menschen fördern. Weltweit machen Menschen in zahlreichen Aktionen und Veranstaltungen an diesem Tag auf die Rechte von Menschen mit Behinderung und ihre Situation in der Gesellschaft aufmerksam.

In Deutschland gibt es zwei wichtige Gesetze für Menschen mit Behinderung: Das Sozialgesetzbuch IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung) und das Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe). Nach diesen Gesetzen haben Menschen mit Behinderung das Recht, am gesellschaftlichen Leben selbstbestimmt teilzunehmen.

Das Bundesteilhabegesetz setzt die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention auf nationaler Ebene um. Erste Änderungen traten bereits 2017 in Kraft, die vollständige Umsetzung soll in vier Stufen bis 2023 abgeschlossen sein. Die Reformstufe 3 tritt ab dem 1. Januar 2020 in Kraft und umfasst: Einführung SGB IX, Teil 2 (Eingliederungshilferecht), Trennung der Fachleistungen der Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Leistungen, Zweite Stufe bei Verbesserungen in der Einkommens- und Vermögensheranziehung. Damit orientieren sich ab dem Jahr 2020 die Leistungen für Menschen mit Behinderungen ausschließlich am persönlichen Bedarf des Einzelnen.

Zu allen Fragen der Teilhabe können sich Menschen mit Behinderungen, Angehörige und Interessierte bei der sogenannten „Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung“ (kurz: EUTB) beraten lassen. Grundlage ist das Bundesteilhabegesetz, das seit Anfang 2018 die Einrichtung von unabhängigen Beratungsstellen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen regelt. Die Beratung ist unabhängig von Trägern, die Leistungen bezahlen, und kostenfrei. Im Land Brandenburg gibt es bereits 29 Beratungsangebote der EUTB. Internet: https://www.teilhabeberatung.de/