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Golze fordert vom Bund deutlich mehr Engagement im Kampf gegen Langzeitarbeitslosigkeit

- Erschienen am 01.06.2018 - Pressemitteilung 084/2018

Brandenburgs Arbeitsministerin Diana Golze reagierte auf den heutigen Besuch von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil bei der Gesellschaft Arbeitsförderung, Beschäftigung und Strukturentwicklung (ABS) in Hennigsdorf (Landreis Oberhavel). Dort kündigte Heil einen Gesetzentwurf für einen sozialen Arbeitsmarkt an. Diana Golze sagte dazu in Potsdam: „Brandenburg hat schon seit vielen Jahren Erfahrungen in der Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit gesammelt. Ich freue mich, dass sich der Bundesarbeitsminister gerade in Brandenburg in diesem Sozialbetrieb, in dem Langzeitarbeitslose marktnah beschäftigt und intensiv gefördert werden, über erfolgreiche Fördermaßnahmen informiert. Es wird höchste Zeit, dass sich der Bund bei der Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit deutlich stärker engagiert. Jeder Mensch hat ein Recht auf Arbeit, auf gut bezahlte Arbeit über dem Mindestlohniveau. Die Chancen auf Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen, älteren Arbeitslosen und Alleinerziehenden müssen in Deutschland dringend verbessert werden. Das können die Länder nicht alleine stemmen. Hier steht die Bundesregierung in der Hauptverantwortung.“

Arbeitsministerin Diana Golze kritisierte an dem angekündigten Förderinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“: „Die Bundesregierung will damit Personen unterstützen, die seit mindestens sechs Jahren Leistungen nach dem SGB II beziehen und in dieser Zeit nicht oder nur kurz erwerbstätig waren. Sechs Jahre ohne berufliche Perspektive ist ein viel zu langer Zeitraum. Langzeitarbeitslose müssen viel schneller Zugang zu sinnvollen Fördermaßnahmen erhalten. Je länger Menschen arbeitslos sind, desto schwerer fällt es ihnen, wieder in gute Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt zu kommen.“

Golze betonte: „Sozialbetriebe sind ein sinnvolles Instrument, das gut mit der neuen Förderung des Bundes kombiniert werden kann. Aber solche Instrumente können nur wirken, wenn ihre Finanzierung auskömmlich gestaltet und langfristig gesichert ist. Dazu muss sich der Bund klar bekennen. Nicht nur Brandenburg fordert schon seit langem, dass insbesondere für eine erfolgreiche Integration von Langzeitarbeitslosen eine aufgabengerechte Mittelausstattung für die Jobcenter von Bund sichergestellt werden muss.“

Aktuell unterstützt das Land Brandenburg mit zwei Landesprogrammen Menschen, die es am Arbeitsmarkt besonders schwer haben: „Integrationsbegleitung für Langzeitarbeitslose und Familienbedarfsgemeinschaften“ und „Richtlinie zur Förderung von sozialpädagogischer Begleitung und fachlicher Anleitung in Sozialbetrieben im Land Brandenburg (Sozialbetriebe)“.

Für das Programm „Integrationsbegleitung für Langzeitarbeitslose und Familienbedarfsgemeinschaften“ stehen im Förderzeitraum von August 2015 bis Juli 2020 rund 40 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Bis zu 8.000 Personen können davon insgesamt profitieren.

Langzeitarbeitslose, die besonders große Schwierigkeiten haben, auf den Arbeitsmarkt zurückzukehren, werden mithilfe von Integrationsbegleiterinnen und Integrationsbegleitern sowie durch individuell passende Unterstützungsangebote Schritt für Schritt wieder an Erwerbsarbeit herangeführt. Um die Hilfe so individuell wie möglich gestalten zu können, werden nicht mehr als 20 Teilnehmende gleichzeitig betreut. Besonderes Augenmerk wird bei der Begleitung auch auf die Situation der Kinder in den betreffenden Familien gelegt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können bis zu zwei Jahre in einem Projekt betreut werden.

Die „Richtlinie zur Förderung von sozialpädagogischer Begleitung und fachlicher Anleitung in Sozialbetrieben im Land Brandenburg“ des Arbeitsministeriums startete im Dezember 2016 und läuft bis Ende 2022. Dafür stehen 6,5 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Bis 2022 sollen zehn Sozialbetriebe im Land Brandenburg etabliert sein.

In den Sozialbetrieben werden Langzeitarbeitslose mit Produktivitätseinschränkungen und Vermittlungshemmnissen marktnah beschäftigt, gefördert und schließlich in den regulären Arbeitsmarkt integriert. Sozialbetriebe sind eine spezifische Form von Sozialunternehmen, bei denen nicht die Profitmaximierung im Vordergrund steht, sondern das Erreichen des sozialen Ziels, hier die Integration von Langzeitarbeitslosen in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie müssen unternehmerisch handeln, die Gewinne werden dabei in die individuelle Betreuung der Beschäftigten bzw. in die Entwicklung des Sozialbetriebes reinvestiert.

In Brandenburg ist die Langzeitarbeitslosigkeit im Vergleich der Jahresdurchschnitte von rund 75.500 in 2008 auf rund 38.400 in 2017 zurückgegangen. Der Anteil der Langzeitarbeitslosen an allen Arbeitslosen ist aber in diesem Zeitraum fast konstant geblieben: Im Jahr 2008 lag er bei 43,2 Prozent, im Jahr 2017 waren im Durchschnitt 41,4 Prozent aller Arbeitslosen von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Aktuell sind 33.740 Menschen in Brandenburg bereits länger als ein Jahr arbeitslos gemeldet und gehören damit zur Gruppe der Langzeitarbeitslosen. Das sind 41 Prozent aller Arbeitslosen.