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Pakt für Pflege: Förderzeitraum für Maßnahmen von „Pflege vor Ort“ wird bis Ende 2023 verlängert

- Erschienen am 01.05.2022 - Pressemitteilung 181/2022

Das Förderprogramm „Pflege vor Ort“ ist eine der vier zentralen Säulen des Pakts für Pflege in Brandenburg. Das Sozialministerium hat die entsprechende „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen kommunaler Pflegepolitik – Pflege vor Ort“ geändert und den Förderzeitraum für Maßnahmen jetzt um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. Kommunen in Brandenburg haben damit mehr Planungssicherheit für ihre Projekte. Ab sofort können sie auch Anträge für das Jahr 2023 stellen.

Sozialministerin Ursula Nonnemacher: „Ich freue mich sehr, dass wir den Förderzeitraum für Maßnahmen zur Stärkung der ,Pflege vor Ort‘ verlängern können. Das Interesse der Kommunen zeigt, wie groß der Bedarf an Unterstützungsangeboten für Pflege in der eigenen Häuslichkeit ist. Genau darauf zielt die Förderrichtlinie ab. Denn ,Pflege vor Ort‘ ist wörtlich zu nehmen. Wir unterstützen damit Angebote, die eine Pflege dort ermöglichen, wo die pflegebedürftigen Menschen leben, wo sie zu Hause sind und auch bei Hilfebedarf bleiben möchten. Damit setzen wir einen wesentlichen Schwerpunkt aus dem Koalitionsvertrag der Landesregierung um und erfüllen ihn mit Leben.“

Bislang haben 16 Landkreise und kreisfreie Städte sowie 105 von 199 antragsberechtigten Ämtern, Verbandsgemeinden, mitverwaltenden und mitverwalteten Gemeinden bzw. amtsfreien Städten und Gemeinden in Brandenburg Förderanträge gestellt, die auch alle bewilligt wurden. Insgesamt wurden für die Projekte bisher rund 5,6 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Eingesetzt wurde das Geld in der Praxis unter anderem für Netzwerkaktivitäten und Ideenwerkstätten, für die Unterstützung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen (z.B. alltagsunterstützende Angebote, Helferkreise, Nachbarschaftshilfen, Information und Beratung, Schulungen für helfende Personen), für die Verbesserung von Teilhabe pflegebedürftiger Menschen (z.B. an, Sport- und Mittagsangeboten) sowie für speziell auf pflegebedürftige Menschen zugeschnittene Mobilitätsangebote.

Hintergrundinformationen

Mit der Förderrichtlinie „Pflege vor Ort“ sollen Maßnahmen der kommunalen Pflegepolitik zur Stärkung der Pflege vor Ort in den Kommunen gefördert werden. Ziel ist die Unterstützung der Pflege in der eigenen Häuslichkeit durch Gestaltung alterns- und pflegegerechter Sozialräume und somit die Stabilisierung des Anteils ambulanter Pflege im Land Brandenburg. Insgesamt stehen dafür in 2022 und in 2023 jeweils rund 10 Millionen Euro zur Verfügung.

Fördermittelanträge können beim Landesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg (LASV) eingereicht werden. Entsprechende Antragsformulare sind auf der Website des LASV zum Download eingestellt: https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/zuwendungen/pakt-fuer-pflege/.

Antragsberechtigt sind zum einen die Landkreise und kreisfreien Städte. Sie können jährlich jeweils bis zu 150.000 Euro für folgende Zwecke beantragen:

  • regionale Pflegestrukturplanung
  • Maßnahmen zur Koordinierung und Weiterentwicklung pflegerischer Versorgungsstrukturen
  • Vernetzung von Angebotsstrukturen in der Pflege und angrenzender Versorgungsbereiche
  • Umsetzung von investiven Förderungen in der Pflege (insbesondere im Bereich Tages- und Kurzzeitpflege aus dem Zukunftsinvestitionsfonds-Errichtungsgesetz)
  • Begleitung der Ämter sowie amtsfreien Städte und Gemeinden bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen im Vor- und Umfeld von Pflege nach dem SGB XI.

Die Ämter, Verbandsgemeinden, mitverwaltenden und mitverwalteten Gemeinden sowie amtsfreien Städten und Gemeinden können für folgende Zwecke Zuwendungen beantragen:

  • Maßnahmen zur Unterstützung eines selbstständigen Lebens Pflegebedürftiger
  • Maßnahmen zur Einbindung Pflegebedürftiger und ihrer pflegenden Angehörigen in die örtliche Gemeinschaft
  • Maßnahmen, um Pflegebedürftigkeit hinauszuzögern, zu verringern oder zu vermeiden.

Ziel ist es, durch die Gestaltung von alterns- und pflegegerechten Sozialräumen zum einen den Eintritt von Pflegebedürftigkeit zu verzögern bzw. minimieren und zum anderen eine Bewältigung der Pflegebedürftigkeit im eigenen Haushalt, wo derzeit über 80 Prozent der Pflegebedürftigen im Land Brandenburg leben und versorgt werden, zu ermöglichen. Für diese von den Menschen bevorzugte Versorgungsform ist der Bedarf an professionellen Pflegekräften deutlich geringer als in der stationären Pflege. Insofern ist die angestrebte Stabilisierung von Pflege in der Häuslichkeit ein wichtiger Beitrag zur Fachkräftesicherung.

Praxisbeispiele, was mit „Pflege vor Ort“ initiiert bzw. finanziert werden kann, sind zum Beispiel:

der Aufbau neuer bzw. Ausbau bestehender alltagsunterstützender Angebote, Hilfen in der Nachbarschaft, Angebote für gemeinsames Mittagessen („mit Rädern zum Essen statt Essen auf Rädern“), Informationen zu Hilfen nach dem SGB XI und Veranstaltungen für Pflegebedürftige und die sie häuslich Pflegenden, Demenz-Kurse, Demenz-Stammtische bzw. lokale Projekte und Allianzen für Menschen mit Demenz, Projekte zur Anregung sinnstiftenden Tuns (gemeinsames Kuchen backen für Dorffeste; im Reparaturcafé oder in der Männerwerkelecke dabei sein), Projekte mit Handwerkern aus der Region, die bei Baumaßnahmen zur Minimierung von Barrieren in Wohnungen helfen.

Der Pakt für Pflege besteht aus vier Säulen. Neben dem Förderprogramm „Pflege vor Ort“ sind dies die Förderung des Ausbaus der Pflegeberatung, insbesondere der Pflegestützpunkte, ein Investitionsprogramm für Kurzzeit- und Tagespflege sowie Maßnahmen zur Fachkräftesicherung durch die Schaffung attraktiver Ausbildungs- und Beschäftigungsbedingungen.