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15. Integrationsministerkonferenz in Potsdam findet nicht statt

- Erschienen am 01.04.2020 - Pressemitteilung 106/2020

Aufgrund der Corona-Pandemie wird die alljährliche Konferenz der für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der 16 Bundesländer, die in diesem Jahr am 29. und 30. April in Potsdam hätte stattfinden sollen, abgesagt. Brandenburg hat seit dem 1. Oktober 2019 den turnusmäßigen Vorsitz und wäre damit regulär Ausrichter der Integrationsministerkonferenz.

Brandenburgs Integrationsministerin Ursula Nonnemacher sagte: „Wir haben uns als Gastgeber sehr auf die Integrationsministerkonferenz gefreut und bedauern die von uns und den anderen Bundesländern gemeinsam getroffene Entscheidung über deren Absage. Angesichts der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie müssen wir nun allerdings für die kommende Zeit andere Wege finden, zu Vereinbarungen zu kommen als über eine Konferenz mit persönlich anwesenden Ministern und Ministerinnen. Dass dies nach wie vor dringend notwendig ist, zeigt das große Leid, das Geflüchtete weltweit erleben. Insbesondere die Situation der Geflüchteten auf Lesbos gibt vor dem Hintergrund des Pandemiegeschehens Anlass zu größter Sorge. Solidarische Hilfe, um diese Not zu lindern, die Fluchtursachen und die gute Integration von Geflüchteten bleiben zentrale Themen der Landes-, Bundes- und Europapolitik.“

Die Integrationsministerkonferenz (kurz: IntMK) ist ein Gremium der freiwilligen Zusammenarbeit der Länder auf dem Gebiet der Integration. Die Mitglieder sind die für die Integration zuständigen Ministerinnen, Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder. Die IntMK berät und beschließt über grundsätzliche und länderübergreifende Angelegenheiten der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund. Sie koordiniert und fördert den Austausch von Informationen und Erfahrungen zwischen den Ländern. Außerdem dient die IntMK der Zusammenarbeit mit dem Bund – unabhängig von der förmlich geregelten Rolle des Bundesrates als Verfassungsorgan. Jeweils zum 1. Oktober eines Jahres wechselt der Vorsitz in alphabetischer Reihenfolge der Bundesländer. Die Geschäftsführung wird von dem jeweiligen Vorsitzland wahrgenommen.