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Arbeitsmarkt bleibt stabil – gute Aussichten für 2014

- Erschienen am 01.04.2014 - Pressemitteilung 032/2014

Die Arbeitslosigkeit ist in Brandenburg weiter zurückgegangen: Im März waren 136.583 Personen arbeitslos gemeldet, davon 59.533 Frauen. Das sind gegenüber Februar insgesamt 6.005 und gegenüber März 2013 sogar 7.774 Personen weniger. Die Quote beträgt 10,2 Prozent und ist damit zum Februar um 0,4 und zum Vorjahr um 0,6 Prozentpunkte gesunken. Arbeitsminister Günter Baaske: „Besonders erfreulich ist, dass die Arbeitslosigkeit in allen Gruppen zurückgegangen ist. Das macht mich für die nächsten Monate optimistisch. Bald werden wir wieder unter der zehn-Prozent-Quote liegen.“  

Weiterhin erachtet er als vordringlich, ältere Arbeitslose wieder fest in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Positiv ist, dass sich die Zahl der Arbeitslosen ab 50 Jahren im Vergleich zum Vormonat um 1.977 Frauen und Männer verringert hat und auch im Vorjahresvergleich die Zahl der älteren Arbeitslosen um 1.230 zurückgegangen ist.   

Baaske: „Da in dieser Altersgruppe besonders viele Langzeitarbeitslose sind, müssen wir uns um sie besonders kümmern. Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen haben häufig auch Alleinerziehende.“ 

Deshalb stärkt das Arbeitsministerium ihre Chancen mit einem Förderprogramm, das Baaske vor zwei Wochen startete: Arbeitgeber erhalten mit einem Lohnkostenzuschuss einen finanziellen Anreiz, ältere Arbeitslose ab 50 Jahren und arbeitslose Alleinerziehende einzustellen. Dafür stehen 15 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) bis März 2015 zur Verfügung.

Mit dem Förderprogramm werden bis zu 75 Prozent des Lohns, maximal 2.500 Euro pro Monat, für die Dauer von mindestens einem halben bis höchstens einem ganzen Jahr übernommen. Interessierte Arbeitgeber können Förderanträge bis Ende September 2014 einreichen. Die Förderung läuft dann bis Ende März 2015. Die Beschäftigung muss mindestens sechs Monate über die Förderdauer hinaus fortgeführt werden und eine Arbeitswoche von mindestens 30 Stunden haben. Um die Förderung zu bekommen, müssen die Arbeitgeber einen Stundenlohn von mindestens 8,50 Euro zahlen.

Die Richtlinie, alle Informationen sowie die Antragsunterlagen zum Förderprogramm sind über www.lasa-brandenburg.de abrufbar.

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Ident-Nr
032/2014
Datum
01.04.2014