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Beratungsstelle bei der Integrationsbeauftragten des Landes Brandenburg

Beraten – Vermitteln – Klären

Seit Dezember 2019 gibt es die Beratungsstelle bei der Integrationsbeauftragten des Landes Brandenburg. Ihre Aufgabe ist es, die Lage von geflüchteten und zugezogenen Menschen im Land Brandenburg zu verbessern. Sie unterstützt bei Fragen in den Bereichen des Asyl-, Aufenthalts-, Asylbewerberleistungs- und Sozialrechts.

Die Beratungsstelle übernimmt Einzelfallberatung bei besonders komplexen Fällen, wenn aus unterschiedlichen Gründen vor Ort keine Lösung gefunden werden kann. Sie vermittelt zwischen den verschiedenen Akteurinnen und Akteuren und unterstützt bei der Problemlösung. Damit dient sie auch der Verstärkung der bereits bislang von der Integrationsbeauftragten des Landes ausgeübten Ombudsfunktion.

Die möglichen Anfragen reichen von Themen wie Asylverfahren und Aufenthalt über Schule und Kita bis hin zu Sozialleistungen und Unterbringung. Anfragen kommen von Ratsuchenden selbst, Beratungsstellen, Ehrenamtlichen, Behörden und anderen lokalen Akteuren aus dem ganzen Land Brandenburg.

Als Mitglied der Härtefallkommission (https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/beauftragte/landesintegrationsbeauftragte/haertefallkommission/) bringt die Integrationsbeauftragte Härtefälle in die Kommission ein. Diese Anfragen werden ebenfalls von der Beratungsstelle bearbeitet. 

Sie können sich per Mail oder telefonisch an die Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle wenden.

Stephanie Reuter, Referentin:                      0331 866 5015
Nadin Keuthe, Bürosachbearbeiterin:        0331 866 5016

E-Mail: beratung.integrationsbeauftragte@msgiv.brandenburg.de  

Detaillierte Informationen zur Arbeit der Beratungsstelle sind in den Quartals- und Jahresberichten zu finden.

Beraten – Vermitteln – Klären

Seit Dezember 2019 gibt es die Beratungsstelle bei der Integrationsbeauftragten des Landes Brandenburg. Ihre Aufgabe ist es, die Lage von geflüchteten und zugezogenen Menschen im Land Brandenburg zu verbessern. Sie unterstützt bei Fragen in den Bereichen des Asyl-, Aufenthalts-, Asylbewerberleistungs- und Sozialrechts.

Die Beratungsstelle übernimmt Einzelfallberatung bei besonders komplexen Fällen, wenn aus unterschiedlichen Gründen vor Ort keine Lösung gefunden werden kann. Sie vermittelt zwischen den verschiedenen Akteurinnen und Akteuren und unterstützt bei der Problemlösung. Damit dient sie auch der Verstärkung der bereits bislang von der Integrationsbeauftragten des Landes ausgeübten Ombudsfunktion.

Die möglichen Anfragen reichen von Themen wie Asylverfahren und Aufenthalt über Schule und Kita bis hin zu Sozialleistungen und Unterbringung. Anfragen kommen von Ratsuchenden selbst, Beratungsstellen, Ehrenamtlichen, Behörden und anderen lokalen Akteuren aus dem ganzen Land Brandenburg.

Als Mitglied der Härtefallkommission (https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/beauftragte/landesintegrationsbeauftragte/haertefallkommission/) bringt die Integrationsbeauftragte Härtefälle in die Kommission ein. Diese Anfragen werden ebenfalls von der Beratungsstelle bearbeitet. 

Sie können sich per Mail oder telefonisch an die Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle wenden.

Stephanie Reuter, Referentin:                      0331 866 5015
Nadin Keuthe, Bürosachbearbeiterin:        0331 866 5016

E-Mail: beratung.integrationsbeauftragte@msgiv.brandenburg.de  

Detaillierte Informationen zur Arbeit der Beratungsstelle sind in den Quartals- und Jahresberichten zu finden.