Hauptmenü

Trinkwasser

Symbolfoto Trinkwasser Leitungswasser Händewaschen (Foto: Colourbox.de / PetraD)
Foto: Colourbox.de / PetraD

Trinkwasser wird überwiegend aus dem Grundwasser gewonnen und grundsätzlich erst nach einer Aufbereitung an den Verbraucher abgegeben. Natürliche Mineral- und Heilwässer zählen dagegen nicht zum Trinkwasser.

Es wird zu unserer eigenen täglichen Versorgung, zum direkten Verbrauch im Haushalt, zur Zubereitung von Getränken und Speisen, aber auch zur Körperpflege und Reinigung in ausreichender Menge und Qualität benötigt. Auch Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, müssen mit Trinkwasser gereinigt werden. Brandenburger Trinkwasser entspricht den Grundsätzen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und ist entsprechend der europäischen Trinkwasserrichtlinie und der deutschen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) genusstauglich, rein, geschmacksneutral und frei von Krankheitserregern.

Für die Trinkwassergewinnung des Landes Brandenburg wird fast ausschließlich Grundwasser verwendet. Nur zu einem geringen Teil wird auch Uferfiltrat genutzt, das aus Brunnen in unmittelbarer Nähe zu Oberflächengewässern gewonnen wird. Wasserschutzzonen und die Gewinnung von Rohwasser aus Tiefbrunnen bieten für das Brandenburger Trinkwasser ein hohes Schutzniveau. Der Bericht zur Qualität des Trinkwassers im Land Brandenburg belegt, dass das Brandenburger Trinkwasser eine gute bis sehr gute Qualität aufweist. Knapp zwei Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher Brandenburgs werden in 76 größeren Wasserversorgungsgebieten aus zentralen Wasserversorgungsanlagen mit Trinkwasser versorgt.

Symbolfoto Trinkwasser Leitungswasser Händewaschen (Foto: Colourbox.de / PetraD)
Foto: Colourbox.de / PetraD

Trinkwasser wird überwiegend aus dem Grundwasser gewonnen und grundsätzlich erst nach einer Aufbereitung an den Verbraucher abgegeben. Natürliche Mineral- und Heilwässer zählen dagegen nicht zum Trinkwasser.

Es wird zu unserer eigenen täglichen Versorgung, zum direkten Verbrauch im Haushalt, zur Zubereitung von Getränken und Speisen, aber auch zur Körperpflege und Reinigung in ausreichender Menge und Qualität benötigt. Auch Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, müssen mit Trinkwasser gereinigt werden. Brandenburger Trinkwasser entspricht den Grundsätzen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und ist entsprechend der europäischen Trinkwasserrichtlinie und der deutschen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) genusstauglich, rein, geschmacksneutral und frei von Krankheitserregern.

Für die Trinkwassergewinnung des Landes Brandenburg wird fast ausschließlich Grundwasser verwendet. Nur zu einem geringen Teil wird auch Uferfiltrat genutzt, das aus Brunnen in unmittelbarer Nähe zu Oberflächengewässern gewonnen wird. Wasserschutzzonen und die Gewinnung von Rohwasser aus Tiefbrunnen bieten für das Brandenburger Trinkwasser ein hohes Schutzniveau. Der Bericht zur Qualität des Trinkwassers im Land Brandenburg belegt, dass das Brandenburger Trinkwasser eine gute bis sehr gute Qualität aufweist. Knapp zwei Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher Brandenburgs werden in 76 größeren Wasserversorgungsgebieten aus zentralen Wasserversorgungsanlagen mit Trinkwasser versorgt.


Anforderungen an die Trinkwasserqualität

Das für die Bürger bestimmte Trinkwasser muss, wenn es aus dem öffentlichen Trinkwassernetz oder einer Einzelwasserversorgungsanlage entnommen wird, den strengen Anforderungen der Trinkwasserverordnung entsprechen. Damit wird die europäische Trinkwasserrichtlinie (RL 2020/2184) in nationales Recht umgesetzt, zudem werden die Anforderungen an die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch für die Bundesrepublik Deutschland einheitlich geregelt. Neben dem eigentlichen Trinkwasser, dass vor allem im häuslichen Gebrauch eingesetzt wird, findet auch das Wasser für die Verwendung in Lebensmittelbetrieben Berücksichtigung.

Für die Reinheit und gesundheitliche Unbedenklichkeit des Trinkwassers bis zum Wasserzähler oder zum Wasserhahn sind die Wasserversorger und Betreiber von Wasserversorgungsanlagen verantwortlich. Im Rahmen von Eigenkontrollen der Wasserversorger und von amtlichen Überwachungen durch die Gesundheitsämter wird das Trinkwasser regelmäßig kontrolliert. Die Wasserversorger dürfen Trinkwasser aus Wasserversorgungsanlagen in das Trinkwassernetz nur abgeben, wenn es den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht.

Um den strengen Anforderungen der Trinkwasserverordnung zu genügen, wird das gewonnene Rohwasser einem Aufbereitungsverfahren unterzogen. Dies kann gegebenenfalls auch unter Einsatz einer Desinfektion geschehen. Eine Liste der hierfür zugelassenen Aufbereitungsstoffe wird regelmäßig nach Anhörung der Trinkwasserkommission beim Umweltbundesamt durch das Bundesministerium für Gesundheit im Bundesgesundheitsblatt veröffentlicht.

Das für die Bürger bestimmte Trinkwasser muss, wenn es aus dem öffentlichen Trinkwassernetz oder einer Einzelwasserversorgungsanlage entnommen wird, den strengen Anforderungen der Trinkwasserverordnung entsprechen. Damit wird die europäische Trinkwasserrichtlinie (RL 2020/2184) in nationales Recht umgesetzt, zudem werden die Anforderungen an die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch für die Bundesrepublik Deutschland einheitlich geregelt. Neben dem eigentlichen Trinkwasser, dass vor allem im häuslichen Gebrauch eingesetzt wird, findet auch das Wasser für die Verwendung in Lebensmittelbetrieben Berücksichtigung.

Für die Reinheit und gesundheitliche Unbedenklichkeit des Trinkwassers bis zum Wasserzähler oder zum Wasserhahn sind die Wasserversorger und Betreiber von Wasserversorgungsanlagen verantwortlich. Im Rahmen von Eigenkontrollen der Wasserversorger und von amtlichen Überwachungen durch die Gesundheitsämter wird das Trinkwasser regelmäßig kontrolliert. Die Wasserversorger dürfen Trinkwasser aus Wasserversorgungsanlagen in das Trinkwassernetz nur abgeben, wenn es den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht.

Um den strengen Anforderungen der Trinkwasserverordnung zu genügen, wird das gewonnene Rohwasser einem Aufbereitungsverfahren unterzogen. Dies kann gegebenenfalls auch unter Einsatz einer Desinfektion geschehen. Eine Liste der hierfür zugelassenen Aufbereitungsstoffe wird regelmäßig nach Anhörung der Trinkwasserkommission beim Umweltbundesamt durch das Bundesministerium für Gesundheit im Bundesgesundheitsblatt veröffentlicht.


Symbolfoto: Eine Frau in einem weißen Kittel arbeitet in einem Labor (Foto: Colourbox.de / PetraD)
Foto: Colourbox.de / PetraD
Symbolfoto: Eine Frau in einem weißen Kittel arbeitet in einem Labor (Foto: Colourbox.de / PetraD)
Foto: Colourbox.de / PetraD

Trinkwasserüberwachung

Für die amtliche Überwachung sind in Brandenburg die Gesundheitsämter oder Fachbereiche für Gesundheit in den Landkreisen und kreisfreien Städten zuständig. Die Fachaufsicht führt das Verbraucherschutzministerium als Oberste Landesbehörde. Weiterlesen

Für die amtliche Überwachung sind in Brandenburg die Gesundheitsämter oder Fachbereiche für Gesundheit in den Landkreisen und kreisfreien Städten zuständig. Die Fachaufsicht führt das Verbraucherschutzministerium als Oberste Landesbehörde. Weiterlesen


Bericht zur Trinkwasserqualität

In Brandenburg werden 76 Prozent der Bevölkerung und somit knapp zwei Millionen Menschen von 76 Wasserversorgungsgebieten, die mehr als 5000 Einwohner versorgen oder mehr als 1000 Kubikmeter Trinkwasser pro Tag im Durchschnitt liefern, versorgt. Der Anteil von nicht zentral versorgten Haushalten, die im Rahmen von Einzelwasserversorgung (Hausbrunnen) eine eigene Versorgung sicherstellen, ist insofern sehr gering. Der durchschnittliche Trinkwasserverbrauch der Haushalte in Brandenburg beträgt rund 120 Liter/Einwohner/Tag und liegt unterhalb des Bundesdurchschnitts von rund 130 Litern.

Die Verbraucherinnen und Verbraucher werden von den Wasserversorgungsunternehmen regelmäßig und auch auf Nachfrage über die Qualität des Trinkwassers informiert. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz erstellt jährlich eine Übersicht über die Qualität des Trinkwassers im Land Brandenburg, die Sie sich hier herunterladen können:

In Brandenburg werden 76 Prozent der Bevölkerung und somit knapp zwei Millionen Menschen von 76 Wasserversorgungsgebieten, die mehr als 5000 Einwohner versorgen oder mehr als 1000 Kubikmeter Trinkwasser pro Tag im Durchschnitt liefern, versorgt. Der Anteil von nicht zentral versorgten Haushalten, die im Rahmen von Einzelwasserversorgung (Hausbrunnen) eine eigene Versorgung sicherstellen, ist insofern sehr gering. Der durchschnittliche Trinkwasserverbrauch der Haushalte in Brandenburg beträgt rund 120 Liter/Einwohner/Tag und liegt unterhalb des Bundesdurchschnitts von rund 130 Litern.

Die Verbraucherinnen und Verbraucher werden von den Wasserversorgungsunternehmen regelmäßig und auch auf Nachfrage über die Qualität des Trinkwassers informiert. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz erstellt jährlich eine Übersicht über die Qualität des Trinkwassers im Land Brandenburg, die Sie sich hier herunterladen können: