Brandenburgische Badegewässerverordnung
Mit Beginn der Badegewässersaison am 15. Mai 2008 wurden im Land Brandenburg neue europarechtliche Bestimmungen für die Ausweisung, Überwachung und Bewirtschaftung von Badegewässern eingeführt. Bis zum 24. März 2008 war die Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar 2006 über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung (Badegewässerrichtlinie) in den Mitgliedstaaten der EU, in Deutschland durch die Länder, rechtsförmlich umzusetzen. In Brandenburg wurde am 6. Februar 2008 eine neue Badegewässerverordnung mit zahlreichen neuen Regelungen auf der Grundlage der Badegewässerrichtlinie verabschiedet und am 14. März 2008 in Kraft gesetzt. Seitdem berücksichtigt diese Badegewässerverordnung stärker das gesundheitliche Risiko beim Baden, hat den gesundheitlichen Verbraucherschutz stärker verankert und regelt ein Bewirtschaftungsmanagement für Badegewässer. Die Beteiligung sowie Information der Öffentlichkeit wird umfassend gewährleistet und gefördert. In einer Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2014 wurde die Badegewässerrichtlinie aus dem Jahre 1976 schrittweise durch das neue Badegewässerrecht vollständig abgelöst. Seit dem 1. Januar 2015 gilt die RL 2006/7/EG uneingeschränkt für alle Mitgliedstaaten der EU.
Mit Beginn der Badegewässersaison am 15. Mai 2008 wurden im Land Brandenburg neue europarechtliche Bestimmungen für die Ausweisung, Überwachung und Bewirtschaftung von Badegewässern eingeführt. Bis zum 24. März 2008 war die Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar 2006 über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung (Badegewässerrichtlinie) in den Mitgliedstaaten der EU, in Deutschland durch die Länder, rechtsförmlich umzusetzen. In Brandenburg wurde am 6. Februar 2008 eine neue Badegewässerverordnung mit zahlreichen neuen Regelungen auf der Grundlage der Badegewässerrichtlinie verabschiedet und am 14. März 2008 in Kraft gesetzt. Seitdem berücksichtigt diese Badegewässerverordnung stärker das gesundheitliche Risiko beim Baden, hat den gesundheitlichen Verbraucherschutz stärker verankert und regelt ein Bewirtschaftungsmanagement für Badegewässer. Die Beteiligung sowie Information der Öffentlichkeit wird umfassend gewährleistet und gefördert. In einer Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2014 wurde die Badegewässerrichtlinie aus dem Jahre 1976 schrittweise durch das neue Badegewässerrecht vollständig abgelöst. Seit dem 1. Januar 2015 gilt die RL 2006/7/EG uneingeschränkt für alle Mitgliedstaaten der EU.