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Blauzungenkrankheit

Auf dem Foto ist der Kopf eines Schafes zu sehen. In dem linken Ohr steckt eine gelbe Ohrmarke.

(Stand September 2024)

Die Blauzungenkrankheit (BTV) ist eine als Kategorie C gelistete und in Deutschland anzeigepflichtige Tierseuche der Haus- und Wildwiederkäuer (Rinder, Schafe, Ziegen, Gatterwild) und Neuweltkamele, welche über Gnitzen übertragen wird. Da diese besonders in den Monaten Mai bis Oktober aktiv sind, besteht zu dieser Zeit ein hohes Risiko für eine Virusübertragung durch Gnitzen. Eine vektorfreie Zeit ist in Deutschland nicht gegeben. Auch in der kalten Jahreszeit können sich Gnitzenpopulationen im Stall, in der Einstreu und den Misthaufen entwickeln. Das Virus zirkuliert bis zu zwei Monate im Blut infizierter Tiere, wodurch Gnitzen während ihrer Blutmahlzeit das Virus aufnehmen, es in sich vermehren und anschließend weitere Tiere infizieren können. Eine Infektion kann auch mechanisch durch andere blutsaugende Insekten sowie iatrogen (z.B. Nutzung einer Kanüle für mehrere Tiere) erfolgen. Außerdem kann eine Infektion der Feten während der Trächtigkeit erfolgen.

Hervorgerufen wird die BTV durch ein Virus mit verschiedenen Serotypen (mind. 24). Seit 2014 hat sich BTV 4 über Südosteuropa bis nach Österreich bzw. westlich bis nach Frankreich ausgebreitet. Seit September 2015 werden kontinuierlich BTV 8-Ausbrüche vor allem in Frankreich gemeldet. Von dieser Infektionswelle waren bis Anfang 2023 auch die Schweiz, Belgien, Luxemburg und Teile von Deutschland betroffen. Seit August 2024 werden in der Schweiz erneut Fälle von BTV 8 gemeldet. Von einer erneuten Ausbreitung dieses südwestlichen Geschehens kann ausgegangen werden.

Seit September 2023 breitet sich der Serotyp 3 rasant in den Niederlanden aus. Aktuell sind auch die Nachbarländer Belgien, Dänemark, Großbritannien, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Schweden und die Schweiz betroffen. Seit Juli 2024 steigt die Anzahl der Ausbruchsmeldungen explosionsartig an und alle deutschen Bundesländern sind betroffen. Dadurch hat Deutschland im August 2024 seinen BTV-Freiheitsstatus verloren. Es erkranken besonders Schafe und Rinder, doch sind auch einige Meldungen zu erkrankten Ziegen, Neuweltkamelen und Wildwiederkäuern zu finden.

Sowohl bei dem Serotyp 3 als auch 4 und 8 sind folgende klinische Anzeichen beobachtet worden: gestörtes Allgemeinbefinden mit Fieber, Milchabfall, Schwellungen, Rötungen, teilweise Läsionen der Schleimhaut im Kopfbereich, Lahmheit (geröteter Kronsaum) teilweise mit Ablösen des gesamten Klauenhorns. Seltener treten Blaufärbung der Zunge, Aborte und vorübergehende Unfruchtbarkeit bei Schafböcken auf. Im Vergleich zum Rind ist die Klinik bei Schafen deutlich stärker und endet in vielen Fällen mit dem Tod. Bei Milchrindern fällt besonders der Rückgang der Milchmenge (bis zu 10 Wochen) auf. Verendungen sind vermehrt bei Tieren > 2 Jahren zu beobachten. Auch Frankreich berichtet aktuell wieder von schwereren Verläufen der BTV 8-Infektionen im Vergleich zu den Vorjahren.

Schutzmaßnahmen

Als wichtigste Schutzmaßnahme gegen eine Infektion mit BTV gilt die Impfung. Zum aktuellen Stand ist kein zugelassener Impfstoff gegen den Serotyp 3 auf dem Markt vorhanden.

Am 06.06.2024 wurde durch das BMEL die Anwendung von drei nicht zugelassenen Impfstoffen gegen BTV 3 gestattet. Die Anwendungserlaubnis gilt 6 Monate oder bis zur Zulassung eines BTV-3-Impfstoffs.

Folgende Impfstoffe dürfen ab sofort angewandt werden:

  1. Bultavo 3 der Firma Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH
  2. Bluevac-3 der Firma CZ Vaccines S.A.U. vertrieben durch Ceva Tiergesundheit GmbH
  3. Syvazul BTV 3 der Firma Laboratorios Syva S.A. vertrieben durch Virbac Tierarzneimittel GmbH

Eine Impfung gegen den Serotyp 4 oder 8 kann in Abhängigkeit der Tierseuchenlage erfolgen. Jedoch führt weder die Impfung gegen Serotypen 4 oder 8 noch eine Infektion mit diesen Serotypen zu einer Immunität gegen den Serotyp 3.

Für die Grundimmunisierung bedarf es bei den auf dem Markt vorhandenen Impfstoffe gegen BTV 3, 4 und 8 einer ein- oder zweimaligen Impfung. Der früheste Zeitpunkt der Jungtierimpfung ist ebenfalls impfstoffabhängig und variiert zwischen 1 – 3 Monaten. Um die Geburt virämischer Jungtiere zu verhindern, ist eine Impfung vor der Belegung empfehlenswert. Frühestens 3 Wochen nach der Impfung kann mit einer Schutzwirkung gegen schwere Infektionsverläufe gerechnet werden.

Die Impfung dient insbesondere der Reduzierung der Verendungsrate (ungeimpfte Schafherden ca. 33%, geimpfte Herden 1-2%), von klinischen Symptomen, der Virämie und damit der Weiterverbreitung des Virus. Dieses Ziel wird auch bei einer einmaligen Impfung erreicht. Die vom FLI empfohlene 2-fache Impfung mit Bultavo 3 oder Syvazul BTV 3 auch bei Schafen erhöht zusätzlich die Antikörpertiter und verstärkt damit die Schutzwirkung.

Die Stiko Vet empfiehlt die Impfung aller empfänglicher Tiere, auch in bereits infizierten Gebieten sowie der gesunden Tiere in Herden mit klinisch erkrankten Tieren. 

Treten im Zusammenhang mit der Impfung Nebenwirkungen oder sonstige Vorkommnisse bei den Tieren auf, so sind diese dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zu melden. Meldungen können (vet-uaw.de) oder per Meldeformular (auf der Homepage des PEI) erfolgen.

Die Erfahrungen der letzten Wochen zeigen, dass der Einsatz der gestatteten Impfstoffe ohne nennenswerte Nebenwirkungen verläuft. Berichte von Unfruchtbarkeiten der Böcke aufgrund von Impfungen sind fachlich nicht belegbar. Massive Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit hat hingegen die Infektion mit BTV-3!

Ansonsten gilt es die eigenen Tiere in einem guten Gesundheitszustand zu halten. Ein wirksames Entwurmungsmanagement, eine adäquate Mineral- und Spurenelementversorgung (z.B. Selen, Zink, Kupfer) und relevante Impfungen (z.B. gegen Clostridien) tragen hierzu bei. Die Anwendung von Repellentien kann durchgeführt werden. Ein geändertes Haltungsmanagement (z.B. meiden feuchter, windstiller Weiden, Ventilatoren im Stall) kann zusätzlich das Infektionsrisiko verringern. Sofern eine Schur zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden kann, ist dies einer jetzigen Schur vorzuziehen. Eine Behandlung ist entsprechend der Symptomatik durchzuführen. Sauberes Wasser, weiches, leicht zu kauendes Futter (z.B. blattreiches, weiches Heu, eingeweichte Heucobs) unterstützen die Futteraufnahme.

Kostenerstattung

In Brandenburg werden durch die Tierseuchenkasse bei der freiwilligen Impfung gegen BTV ein Zuschuss für den Impfstoff inkl. Impfdurchführung sowie eine Bestandsgebühr getragen. Voraussetzung für die Auszahlung dieser Beihilfe ist die Eintragung der geimpften Tiere in die HIT-Datenbank, die korrekte Meldung des Tierbestandes sowie vollständige Entrichtung der Beiträge zur Tierseuchenkasse und ein vollständig ausgefüllter Beihilfeantrag.

Weitere Hinweise zur Beihilfe sowie die Antragsformulare finden Sie auf der Homepage der TSK (https://www.tsk-bb.de/).

Verbringungen aus infizierten Gebieten

Der Handel von Tieren innerhalb Deutschlands unterliegt keinen BTV-Vorgaben und ist mit klinisch gesunden Tieren möglich. Sollen empfängliche Tiere aus Deutschland verbracht werden, sind spezifische Vorgaben einzuhalten. Hierfür bitte an das zuständige Veterinäramt wenden.

Der Einsatz der aktuell gestatteten, jedoch nicht zugelassenen Impfstoffe bewirkt keine Erleichterung bei der Verbringung von Tieren.

Rechtliche Grundlagen:

  • VO (EU) 2016/429 (AHL)
  • VO (EU) 2018/1882 – Listung als Kategorie C Seuche
  • Delegierten-VO (EU) 2020/688 - Verbringung
  • Delegierten-VO (EU) 2020/689 – Status, Bekämpfung, Monitoring
  • Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 – BTV-Status der Länder
  • Zweite Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit (BTV-3-ImpfgestattungsV)

 

Weitere Informationen zur BTV finden Sie z.B. unter:

Quelle: Erste Analyse der Auswirkungen des Ausbruchs von BTV-3 in den Niederlanden. Santman-Berends et al. 2024, Royal Gezondheidsdienst voor Dieren, NL

Auf dem Foto ist der Kopf eines Schafes zu sehen. In dem linken Ohr steckt eine gelbe Ohrmarke.

(Stand September 2024)

Die Blauzungenkrankheit (BTV) ist eine als Kategorie C gelistete und in Deutschland anzeigepflichtige Tierseuche der Haus- und Wildwiederkäuer (Rinder, Schafe, Ziegen, Gatterwild) und Neuweltkamele, welche über Gnitzen übertragen wird. Da diese besonders in den Monaten Mai bis Oktober aktiv sind, besteht zu dieser Zeit ein hohes Risiko für eine Virusübertragung durch Gnitzen. Eine vektorfreie Zeit ist in Deutschland nicht gegeben. Auch in der kalten Jahreszeit können sich Gnitzenpopulationen im Stall, in der Einstreu und den Misthaufen entwickeln. Das Virus zirkuliert bis zu zwei Monate im Blut infizierter Tiere, wodurch Gnitzen während ihrer Blutmahlzeit das Virus aufnehmen, es in sich vermehren und anschließend weitere Tiere infizieren können. Eine Infektion kann auch mechanisch durch andere blutsaugende Insekten sowie iatrogen (z.B. Nutzung einer Kanüle für mehrere Tiere) erfolgen. Außerdem kann eine Infektion der Feten während der Trächtigkeit erfolgen.

Hervorgerufen wird die BTV durch ein Virus mit verschiedenen Serotypen (mind. 24). Seit 2014 hat sich BTV 4 über Südosteuropa bis nach Österreich bzw. westlich bis nach Frankreich ausgebreitet. Seit September 2015 werden kontinuierlich BTV 8-Ausbrüche vor allem in Frankreich gemeldet. Von dieser Infektionswelle waren bis Anfang 2023 auch die Schweiz, Belgien, Luxemburg und Teile von Deutschland betroffen. Seit August 2024 werden in der Schweiz erneut Fälle von BTV 8 gemeldet. Von einer erneuten Ausbreitung dieses südwestlichen Geschehens kann ausgegangen werden.

Seit September 2023 breitet sich der Serotyp 3 rasant in den Niederlanden aus. Aktuell sind auch die Nachbarländer Belgien, Dänemark, Großbritannien, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Schweden und die Schweiz betroffen. Seit Juli 2024 steigt die Anzahl der Ausbruchsmeldungen explosionsartig an und alle deutschen Bundesländern sind betroffen. Dadurch hat Deutschland im August 2024 seinen BTV-Freiheitsstatus verloren. Es erkranken besonders Schafe und Rinder, doch sind auch einige Meldungen zu erkrankten Ziegen, Neuweltkamelen und Wildwiederkäuern zu finden.

Sowohl bei dem Serotyp 3 als auch 4 und 8 sind folgende klinische Anzeichen beobachtet worden: gestörtes Allgemeinbefinden mit Fieber, Milchabfall, Schwellungen, Rötungen, teilweise Läsionen der Schleimhaut im Kopfbereich, Lahmheit (geröteter Kronsaum) teilweise mit Ablösen des gesamten Klauenhorns. Seltener treten Blaufärbung der Zunge, Aborte und vorübergehende Unfruchtbarkeit bei Schafböcken auf. Im Vergleich zum Rind ist die Klinik bei Schafen deutlich stärker und endet in vielen Fällen mit dem Tod. Bei Milchrindern fällt besonders der Rückgang der Milchmenge (bis zu 10 Wochen) auf. Verendungen sind vermehrt bei Tieren > 2 Jahren zu beobachten. Auch Frankreich berichtet aktuell wieder von schwereren Verläufen der BTV 8-Infektionen im Vergleich zu den Vorjahren.

Schutzmaßnahmen

Als wichtigste Schutzmaßnahme gegen eine Infektion mit BTV gilt die Impfung. Zum aktuellen Stand ist kein zugelassener Impfstoff gegen den Serotyp 3 auf dem Markt vorhanden.

Am 06.06.2024 wurde durch das BMEL die Anwendung von drei nicht zugelassenen Impfstoffen gegen BTV 3 gestattet. Die Anwendungserlaubnis gilt 6 Monate oder bis zur Zulassung eines BTV-3-Impfstoffs.

Folgende Impfstoffe dürfen ab sofort angewandt werden:

  1. Bultavo 3 der Firma Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH
  2. Bluevac-3 der Firma CZ Vaccines S.A.U. vertrieben durch Ceva Tiergesundheit GmbH
  3. Syvazul BTV 3 der Firma Laboratorios Syva S.A. vertrieben durch Virbac Tierarzneimittel GmbH

Eine Impfung gegen den Serotyp 4 oder 8 kann in Abhängigkeit der Tierseuchenlage erfolgen. Jedoch führt weder die Impfung gegen Serotypen 4 oder 8 noch eine Infektion mit diesen Serotypen zu einer Immunität gegen den Serotyp 3.

Für die Grundimmunisierung bedarf es bei den auf dem Markt vorhandenen Impfstoffe gegen BTV 3, 4 und 8 einer ein- oder zweimaligen Impfung. Der früheste Zeitpunkt der Jungtierimpfung ist ebenfalls impfstoffabhängig und variiert zwischen 1 – 3 Monaten. Um die Geburt virämischer Jungtiere zu verhindern, ist eine Impfung vor der Belegung empfehlenswert. Frühestens 3 Wochen nach der Impfung kann mit einer Schutzwirkung gegen schwere Infektionsverläufe gerechnet werden.

Die Impfung dient insbesondere der Reduzierung der Verendungsrate (ungeimpfte Schafherden ca. 33%, geimpfte Herden 1-2%), von klinischen Symptomen, der Virämie und damit der Weiterverbreitung des Virus. Dieses Ziel wird auch bei einer einmaligen Impfung erreicht. Die vom FLI empfohlene 2-fache Impfung mit Bultavo 3 oder Syvazul BTV 3 auch bei Schafen erhöht zusätzlich die Antikörpertiter und verstärkt damit die Schutzwirkung.

Die Stiko Vet empfiehlt die Impfung aller empfänglicher Tiere, auch in bereits infizierten Gebieten sowie der gesunden Tiere in Herden mit klinisch erkrankten Tieren. 

Treten im Zusammenhang mit der Impfung Nebenwirkungen oder sonstige Vorkommnisse bei den Tieren auf, so sind diese dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zu melden. Meldungen können (vet-uaw.de) oder per Meldeformular (auf der Homepage des PEI) erfolgen.

Die Erfahrungen der letzten Wochen zeigen, dass der Einsatz der gestatteten Impfstoffe ohne nennenswerte Nebenwirkungen verläuft. Berichte von Unfruchtbarkeiten der Böcke aufgrund von Impfungen sind fachlich nicht belegbar. Massive Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit hat hingegen die Infektion mit BTV-3!

Ansonsten gilt es die eigenen Tiere in einem guten Gesundheitszustand zu halten. Ein wirksames Entwurmungsmanagement, eine adäquate Mineral- und Spurenelementversorgung (z.B. Selen, Zink, Kupfer) und relevante Impfungen (z.B. gegen Clostridien) tragen hierzu bei. Die Anwendung von Repellentien kann durchgeführt werden. Ein geändertes Haltungsmanagement (z.B. meiden feuchter, windstiller Weiden, Ventilatoren im Stall) kann zusätzlich das Infektionsrisiko verringern. Sofern eine Schur zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden kann, ist dies einer jetzigen Schur vorzuziehen. Eine Behandlung ist entsprechend der Symptomatik durchzuführen. Sauberes Wasser, weiches, leicht zu kauendes Futter (z.B. blattreiches, weiches Heu, eingeweichte Heucobs) unterstützen die Futteraufnahme.

Kostenerstattung

In Brandenburg werden durch die Tierseuchenkasse bei der freiwilligen Impfung gegen BTV ein Zuschuss für den Impfstoff inkl. Impfdurchführung sowie eine Bestandsgebühr getragen. Voraussetzung für die Auszahlung dieser Beihilfe ist die Eintragung der geimpften Tiere in die HIT-Datenbank, die korrekte Meldung des Tierbestandes sowie vollständige Entrichtung der Beiträge zur Tierseuchenkasse und ein vollständig ausgefüllter Beihilfeantrag.

Weitere Hinweise zur Beihilfe sowie die Antragsformulare finden Sie auf der Homepage der TSK (https://www.tsk-bb.de/).

Verbringungen aus infizierten Gebieten

Der Handel von Tieren innerhalb Deutschlands unterliegt keinen BTV-Vorgaben und ist mit klinisch gesunden Tieren möglich. Sollen empfängliche Tiere aus Deutschland verbracht werden, sind spezifische Vorgaben einzuhalten. Hierfür bitte an das zuständige Veterinäramt wenden.

Der Einsatz der aktuell gestatteten, jedoch nicht zugelassenen Impfstoffe bewirkt keine Erleichterung bei der Verbringung von Tieren.

Rechtliche Grundlagen:

  • VO (EU) 2016/429 (AHL)
  • VO (EU) 2018/1882 – Listung als Kategorie C Seuche
  • Delegierten-VO (EU) 2020/688 - Verbringung
  • Delegierten-VO (EU) 2020/689 – Status, Bekämpfung, Monitoring
  • Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 – BTV-Status der Länder
  • Zweite Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit (BTV-3-ImpfgestattungsV)

 

Weitere Informationen zur BTV finden Sie z.B. unter:

Quelle: Erste Analyse der Auswirkungen des Ausbruchs von BTV-3 in den Niederlanden. Santman-Berends et al. 2024, Royal Gezondheidsdienst voor Dieren, NL